Verkauf auf MA-Märkten, welche Lizenzen brauche ich?

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Toke

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Hallo! Ich hätte mal eine Frage, wenn ich einen Stand auf einen Markt betreibe, was für Lizenzen brauche ich? Hat da jemand Ahnung? Ich habe mir da noch nie drüber Gedanken gemacht, da ich bis jetzt nur immer Besucher war. Hintergrund der Frage ist: Ein Bekannter von mir ist Schäfer und hat mich gefragt, da ich ja eh auf diversre MA-Märkte und Veranstaltungen rumlümmle, ob ich nicht Lust hätte die Felle an den Mann bzw. Frau zu bringen. Ich persönlich bin Handwerker, hatte dementsprechend noch nie was mit An und Verkauf zu tun. Ich habe mir gedacht, bevor ich bei mir auf der Gemeinde und/oder Ordnungsamt nachfrage, wende ich mich erst mal an euch! Beste Grüße, Toke!
 
Also für die Messe in Minden brauchte ich zur Anmeldung: Gewerbeanmeldung mit passenden Zusätzen: z:bsp: Verkauf von Mittelalterwaren aller Art eine Steuernummer vom Finanzamt (bei Nebengewerbe deine Steuernummer) eine Versicherung (bei Nebengewerbe Privathaftpflichtversicherung) bei Hauptgewerbe Betriebshaftpflichtversicherung. Die Versicherungen greifen z.Bsp bei Schaukampfvorführung net - da musst du mit deinem Versicherungsfuzzy mal sprechen. Das Gleiche gilt für Handwerksvorführung. So wurde es mir von der Handwerkskammer Kassel erklärt. Für die Richtigkeit übernehme ich keine Haftung :D !
 
Als gewerblicher Händler benötigst du einen Reisegewerbeschein. Den kannst du bei deiner zuständigen Gemeindeverwaltung beantragen. Ist aber nicht ganz billig. Ansonsten ist natürlich auch ein entsprechender Vertrag mit dem Marktveranstalter notwendig. Dieser verlangt dann auch meist Standgebühren.
 
Dieses Thema wurde hier schon mal befummelt.
Und das nicht nur einmal ;) Man kann es aber nicht oft genug sagen: Ein teurer Reisegewerbeschein ist NICHT notwendig. Wende dich an die zuständige Stelle bei deiner Gemeinde und erwähne bei Beantragung das du auf Märkten verkaufen willst, für die der Veranstalter eine Marktfestsetzung beantragt hat. Dann kann man dich auch entsprechend beraten und den richtigen Schein ausstellen. Nochmal für alle: Ein Reisegewerbeschein ist notwendig wenn man als reisender Händler mit seinem Stand in Fußgängerzonen, vor Bahnhöfen oder anderswo steht. Für Märkte mit entsprechend beantragter Marktfestgesetzung reicht der einfache vollkommen aus.
 

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