Gerichtsbarkeit

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R

Roger

Guest
Heutzutage ist die staatliche Gewalt in die Judikative, die Exekutive und die Legislative aufgeteilt. Im Mittelalter gab es jedoch diese Gewaltenteilung nicht, sondern die gesamte Rechtssprechung, oft aber auch die Rechtssetzung (Gesetzgebung) und der Vollzug der Strafen lag in einer Hand, die in der Regel allenfalls von einer höheren Gewalt, etwa dem König, kontrolliert wurde - oft aber auch nicht. Dies führte dazu, dass nicht selten unschuldige Menschen nur auf Grund einer bloßen Anschuldigung verurteilt wurden. Anders als in unserer heutigen Zeit wurden keine Strafen im Sinne eines Gefängnisaufenthalts ausgesprochen, sondern allenfalls Schuldner bis zur Begleichung ihrer Schuld oder auch Geiseln bzw. in der Schlacht gefangen genommene Feinde bis zur Zahlung eines Lösegeldes in Haft gehalten. Für "normale" Straftaten hingegen wurden schon bei kleinen Delikten Körperstrafen verhängt und nicht selten wurde auch die Folter angewandt, um ein Geständnis zu erreichen, das eigentlich der Verurteilung vorangehen sollte. Strafnachlass war sehr selten: Selbst Täter, welche ihre Tat tief bereuten, wurden nicht nur zum Tode, verurteilt sondern auch tatsächlich hingerichtet; ein wesentlicher Grund dafür war, dass im europäischen, d.h. christlichen Mittelalter der Glaube an ein Leben nach dem Tode - und eine Vergeltung im Jenseits, d.h. in der Hölle bzw. im Fegefeuer - allgemein verbreitet war. In diesem Sinne glaubte man, dass zum Tode Verurteilte, die ihre gerechte Strafe schon in dieser Welt erduldet und somit Buße getan hatten, nach dem Ableben ohne Schuld im Jenseits weiter leben könnten - und zwar im Himmel. Das mittelalterliche Strafgesetz war also zum größten Teil vom Glauben geprägt, was ansatzweise die uns oft so grausam erscheinenden Methoden dieser Zeit erklärt. Der Henker Der Scharfrichter wurde im Mittelalter auch als Henker, Freimann, Schinder, Züchtiger bezeichnet. Die Tätigkeit des Scharfrichters stellte den unmittelbaren Umgang mit dem Hinzurichtenden dar und war eine offizielle Tötungshandlung, in beiden Fällen deshalb verbunden mit starkenEmotionen und Vorstellungen. So war der Scharfrichter immer Objekt des Aberglaubens und damit Relikt des magisch-sakralen Weltbildes, obwohl er selbst erst ab dem 13. Jahrhundert in Erscheinung trat. Ursprünglich wurde der Verurteilte dem Kläger zur Vollstreckung übergeben, der diese selbst durchführte oder von seinen Sklaven durchführen ließ. Lange Zeit jedenfalls war der "Nachrichter", d.h. derjenige, der nach dem Gericht richtete, ein Mensch, der das Töten nicht gelernt hatte. Außer er war ein Dienstmann des Grafen, der häufig für diese Arbeit herangezogen wurde. Es waren wiederum die Städte, die in ihren Mauern keine Leibeigenen kannten, und deren Einwohner als biedere Bürger sich mehr dem Handel und dem Handwerk zuwandten, als schädliche Leute zu töten, die ein eigenes Amt des Henkers einführten. Die Ausgestaltung des Strafensystems brachte bald die Notwendigkeit mit sich, einen berufsmäßigen Scharfrichter zu bestellen. Das Amt des Henkers galt jedoch als unehrenhaft und er wurde von der Bevölkerung gemieden, da diese an dämonische und magische Kräfte glaubte, die von ihm ausgingen. Kein Scharfrichter durfte so innerhalb der Stadt wohnen (oder höchstens am Rand) und er hatte auffällige Kleider zu tragen, damit ihn niemand zufällig berührte und so mit seinen übernatürlichen Kräften in Kontakt kam. Auch bei der eigentlichen Hinrichtung spielten magische Kräfte eine Rolle, welche jedoch nicht vom Henker, sondern vom Verurteilten ausging. So versuchte man mit der Henkersmahlzeit den Geist des Verurteilten freundlich zu stimmen und selbst der Scharfrichter entschuldigte sich vor der Vollstreckung bei dem Angeklagten. In manchen Fällen versuchte der Henker, dem Leiden des Verurteilten ein rasches Ende zu bereiten (z.B. beim Rädern, Verbrennen usw.) und erstach ihn heimlich, bevor die eigentliche Tötung begann. Die Gerichtsverhandlung: Die Gerichtsverhandlungen im 12. und frühen 13. Jahrhundert bestanden aus einem Kläger und einem Angeklagten, die von einem unparteiischen Richter angehört wurden. Beide mussten einen Eid ablegen, um ihre Glaubwürdigkeit zu beweisen. Der Meineid galt als Todsünde, die von Gott sofort bestraft wurde. Die beiden Beteiligten konnten Freunde hinzuziehen, die ebenfalls einen Eid ablegten. Allerdings bezeugten sie meist nicht etwas, was sie selbst gesehen hatten, sondern nur die Glaubwürdigkeit des Be- oder Angeklagten. Schon bald merkte man jedoch, dass der Meineid selten eine unmittelbare Strafe Gottes nach sich zog. Die Mühelosigkeit, mit der die Gerichtsbarkeit getäuscht werden konnte, führte zu der Entwicklung eines Alternativprozesses: das Gottesurteil. Die Idee: Recht verleiht Macht. Grundsätzlich gab es zwei verschiedene Sorten von Urteilen: Die, an denen beide Parteien teilnahmen, und jene, bei denen nur der Angeklagte betroffen war. Zu ersten Sorte zählt das Duell, welches jedoch nicht tödlich enden muss. Aber es gibt auch andereVarianten, so standen zum Beispiel die beiden Parteien mit erhobenen Armen vor einem Kreuz. Wer zuerst die Arme sinken lässt, hat verloren, da Gott dem Sieger Kraft gegeben hat. Bei der zweiten Version des Gottesurteils ging es nur darum, die Schuld des Angeklagten zu beweisen oder zu widerlegen. Beispielsweise wurde dem Beschuldigten ein Stück geweihtes Brot in den Mund gelegt. Konnte er es herunterschlucken, war er unschuldig. Aber es gab auch andere, gewaltsamere Möglichkeiten. Bleiben die Hände unverletzt, wenn man sie in kochendes Wasser taucht, so ist die Unschuld bewiesen. Dies kann man schon als Folter ansehen, da viele Beschuldigte bei der Aussicht, sich die Hände zu verbrühen, zu einem Geständnis verleitet wurden. Das Gottesurteil geriet mit der Zeit jedoch immer mehr unter Beschuss, nicht zuletzt wegen der Tatsache, dass die Bedingung, ein einzelnes Urteil zu überleben, nichts anderes war, als ein Wunder zu verlangen. Dies widerspricht dem biblischen Gebot 'Du sollst Gott deinen Herrn nicht herausfordern'. Auf dem 4. Lateranischen Konzil wurde 1215 die Gerichtsverhandlung durch Gottesurteil verboten. Stattdessen übernahm man die Verhandlung per inquisitionem von den weltlichen Gerichten, die im 9. Jahrhundert von Karl dem Grossen eingeführt wurde.
 
Die Foltermethoden: Aufhängen Bei dieser Foltermethode wurden 5 Foltergrade unterschieden: 1. Bloße Bedrohung mit der Folter außerhalb der Folterkammer 2. Überführung des Gefangenen in die Folterkammer 3. Auskleidung des Gefangenen und anbinden 4. Aufziehen des Verurteilten und hängen lassen 5. Mit Seilen und Peitschen auf den Leib schlagen In manchen Gegenden hängte man noch Gewichte an die Füße, wodurch die Schmerzen des Gepeinigten noch gesteigert wurden. Auch diese Folter, wie der Pranger, wurde benutzt, um die Öffentlichkeit abzuschrecken. Daumenstöcke Dieser Daumenstock war ein kleines Stück Holz, mit kleinen spitzen Nägeln. An beiden Seiten waren Vorrichtungen, an denen man ein zweites Brett aufsetzten konnte. Die Daumen wurden auf die Nägel gelegt, dann wurden beide Bretter solange geschraubt, bis die Daumen schmerzhaft auf die Nägel gepresst wurden. Die gleiche Folter konnte man an den Beinen vornehmen. Die eiserne Jungfrau Als "typisch mittelalterliches" Folterinstrument gilt weitgehend die eiserne Jungfrau, d.h. eine in der Regel hölzerne und innen hohle weibliche Figur, die aufgeklappt werden kann, so dass ein Mensch in ihr Platz findet. Das Innere ist bei den meisten Exemplaren, die heute in "Folterkellern" von Burgmuseen stehen, mit Stacheln ausgelegt; so gilt die "eiserne Jungfrau" gar als Mordinstrument, das die Grausamkeit des mittelalterlichen Strafvollzuges zu beweisen scheint. Vielen Theorien zufolge wurde sie jedoch in Wirklichkeit nicht zur Tötung, sondern nur zur Abschreckung für untreue Ehefrauen verwendet. Kitzeln Die Verurteilten wurden auf ein Brett gelegt und festgebunden. Ein Scharfrichter kam mit einer Feder und begann den Straftäter an den Fußsohlen zu kitzeln. Manchmal bestrich man die Fußsohlen mit Salz und ließ eine Ziege daran lecken. Diese Folter war die harmloseste, die es gab. Pranger Kein Folter-, sondern ein Strafinstrument war der Pranger: Dieser wurde benutzt, um Straftäter in der Öffentlichkeit zu präsentieren. Die Strafe bestand vor allem in der öffentlichen Schande, welche der Verurteilte zu erdulden hatte und die vielfach ein "normales" Weiterleben in der Gemeinschaft unmöglich machte oder sehr erschwerte. Auch war der Bestrafte den Schmähungen der Passanten ausgesetzt. Es gibt verschiedene Bautypen des Prangers: 1) ein Halseisen, das mit einer Kette am Rathaus oder einem sonstigen öffentlichen Gebäude befestigt ist. 2) ein in den Boden eingelassener Holzpfahl mit einem Halseisen daran (Schandpfahl). 3) der Sitzpranger, ein Schandstuhl oder Schandesel, war ein hölzernes Gestell, welches auf einem öffentlichen Platz stand. Der Betroffene hatte darauf zu sitzen. 4) ein Käfig, zum Stehen und Sitzen auf öffentlichen Plätzen. Die wohl verbreiteste Form des Prangers bestand in der Regel aus zwei parallel angeordneten Brettern, die durch bewegliche Scharniere miteinander verbunden und am Ende eines starken Pfahles angebracht waren. In beide Bretter wurde in der Mitte ein Halbkreis geschnitten, so dass, wenn man die Bretter schloss, ein Loch für den Kopf entstand. Links und rechts waren kleinere Löcher für die Hände. So wurde der Straftäter auf öffentlichen Plätzen ausgestellt. Streckbank Die geläufigste Foltermethode war, dass man die Menschen auf eine hölzerne Bank legte, an Händen und Füßen fesselte, und dann an einem Rad drehte. Drehte man dort, so zogen sich die Seile an Händen und Füßen immer weiter auseinander, so dass der Körper immer mehr in die Länge gezogen wurde. Dies waren höllische Schmerzen für den Menschen. Verätzen Bei dieser Tortur wurde nicht der ganze Körper verbrannt. Der Verurteilte wurde mit brennendem Schwefel, den man auf die Haut tropfen ließ, gequält. In manchen Gegenden wurden einfache Pechfackeln, die man anzündete, benutzt. Diese hielt man dann an die Haut des Straftäters. Wasserfolter Bei dieser Folter wurde der Verurteilte an Armen und Beinen gefesselt und wagerecht aufgehängt. Mit Zwang wurden dann dem zu Folterndem Literweise Wasser eingeflößt, bis er redete. Die Todesstrafen: Enthaupten Der grundlegende Unterschied zwischen der Enthauptung und anderen Tötungsarten wie Hängen, Verbrennen, Ertränken und Lebendigbegraben bestand darin, dass nicht den Naturkräften die Tötung des Verbrechers überlassen wurde, sondern von menschlicher Kraft und mit handgefertigten und geführten Instrumenten. Hierbei sagte die Verordnung, dass der Verurteilte deutlich in zwei nicht zusammen hängende Stücke gehackt werden musste, doch da das zum Vollzug der Strafe meistgebrauchte Instrument ein Schwert war, war es sehr schwierig für den Henker, genau zwischen zwei Halswirbel des in der Regel vor ihm knienden Delinquenten zu treffen, und so kam es häufig vor, dass noch ein zweites Mal nachgeschlagen werden musste, was dem Verurteilten natürlich besondere Qualen bescherte. Aus diesem Grunde wurde später oft das Richtschwert durch das Beil ersetzt und der Verurteilte musste nun seinen Kopf bzw. Hals auf einen Block legen, so dass der Henker besser treffen konnte. Lebendigbegraben Das Lebendigbegraben war eine Strafe, die nur bei Kindesmord angewandt wurde. Trotzdem fand diese Strafe auch gelegentlich für andere Verbrechen Anwendung und zwar hauptsächlich bei Frauen und Männern, die das Verbrechen der Unzucht begangen hatten. Bei dieser Hinrichtungsart wurde der Täter lebendig und gefesselt in eine am Galgen ausgehobene Grube gelegt und diese über ihm zugeschüttet. Um eine Wiederkehr des Gerichteten zu erschweren, legte man ihn, wie bei einem Selbstmörder, mit dem Gesicht nach unten und häufte über seinem Grab Dornengestrüpp auf. Lag der Delinquent auf dem Rücken, so steckte man ihm ein Rohr in den Mund, nicht um ein Atmen zu ermöglichen, sondern um der Seele die Möglichkeit zu geben, auszufahren. Pfählen In engster Verbindung zum Lebendigbegraben stand das Pfählen. Nach dem Begraben wurde ein Pfahl in die Grube und den Gerichteten getrieben. Dies geschah einerseits wieder aus Aberglauben, um ein Wiederkehren des Toten zu erschweren, andererseits aber, um den Tod rasch eintreten zu lassen. Darüber hinaus hatte das Pfählen noch die Bedeutung einer spiegelnden Strafe für den Notzuchtverbrecher, wobei die Frau, welche Opfer seiner Tat war, die ersten drei Schläge ausführen durfte, den Rest erledigte der Henker. Rädern Das Rädern war eine Strafe, welche ausschließlich an Männern vorgenommen wurde. Es galt als ehrloseste Form der Strafe und wurde nur bei Mördern oder Majestätsverbrechern vorgenommen. Dabei wurde der Verbrecher zuerst mit ausgestreckten Armen und Beinen auf den Boden gelegt und seine Hände und Füße an Pflöcken festgebunden; unter die Glieder und den Körper kamen Hölzer, so dass er völlig hohl lag. Der Scharfrichter zerstieß ihm dann mit einem Rad sämtliche Glieder und das Rückgrat. Der Sterbende oder auch schon Tote wurde dann durch die Speichen des Rades geflochten und das Rad steckte man auf den Galgen oder einen Pfosten. Brach man beim Rädern zuerst die Knochen der Arme, der Beine usw., trat der Tod sehr langsam ein, und häufig lebte der Verurteilte noch, wenn er auf das Rad geflochten wurde. Verbrennen Grundgedanke dieser Strafe war es, den Verbrecher, dessen Tat als besonders abscheulich erschien, völlig vom Erdboden zu tilgen. Die Hinrichtung durch Feuer wurde örtlich und auch nach dem Tatbestand unterschiedlich durchgeführt. Zum einen wurde der Delinquent mit gebundenen Gliedern auf einen Scheiterhaufen gelegt, zum anderen an einen Pfahl festgebunden und das Feuer um ihn herum gelegt. Zum dritten wurde er auf einer Leiter angebunden, hochgestellt und mit der Leiter in den vollauflodernden Scheiterhaufen gestoßen. Besondere Gnadenerweise waren beim Verbrennen wie beim Rädern, wenn der Scharfrichter den Verurteilten heimlich erdrosselte, erstach oder ihm beim Verbrennen ein Säckchen Schießpulver um den Hals band. Vierteilen Die Alemannen vollzogen diese Strafe für Verräter mit der Axt. Wohl bekannter ist jedoch die Art, bei der Arme und Beine des Verurteilten an den Schweif von Pferden gebunden und diese dann auseinander getrieben wurden. Hierbei wurde der Delinquent buchstäblich zerrissen. Im Mittelalter und der Neuzeit wurde diese Strafe aber fast immer erst nach vorheriger Tötung des Verurteilten vollzogen.
 
Lange Zeit war ja das Enthaupten eine "ehrliche" Strafe und den Adel vorbehalten, bei besonders schweren Vergehen; denn obwohl mancher Henker nicht so gut mit dem Richtschwert umgehen konnte, war es wesentlich "schmerzloser" als das erhängen, das wenn das Genick nicht gebrochen wurde, Minuten dauern konnte. (natürlich sind Ausnahmen bekannt wie Klaus Störtebecker) Selbst im 18. Jahrhundert war es Sitte Adel zu enthaupten und Volk zu hängen. (französische Revolution oder Friedrich II erlebnisse auf Rheinsberg)
 
Zum Thema noch ein bissel was: Der Sachsenspiegel geschrieben von Eike von Repgow, es ist eines der ältesten Rechtsbücher: http://www.sachsenspiegel-online.de/cms/ Der Link ist auch schon deshalb so gut weil man sich da auch über die Mode schlau machen kann. Erwähnenswert sind auch die sogenannten Bußbücher, deren Entstehungsdatum mir aber völlig unbekannt sind. In diesen Bußbüchern wurde z.B. die Strafen bei Ehebruch tariflich geregelt. LG Steffen
 
Eine Enthauptung hatte auch mit der Ehre des Mannes zu tun. Wie schon geschrieben durften nur Menschen enthauptet werden, die aus dem Adel stammen. Es durften auch die enhauptet werden sich die Ehre und den Respekt verdient haben. Andererseits wurden auch Menschen enthauptet, die es nicht würdig waren in den Himmel zu kommen. Den Selbstmord war eine Sünde und somit wurde der Tote damit bestraft das ihm zusätzlich der Kopf abgenommen wurde. War schon so eine Sache, Kopf ab oder nicht. LG GREIF
 
Dieses interessante Thema ist es Wert mal wieder "hervorgeholt" zu werden! :thumbup:
Was ich unter anderem auch noch erwähnenswert finde, ist folgende Tatsache:
"die wile ein mensche under vierzehen iahren ist. so mag ez sinen lip nüt verwirken." [align=center](Übersetzung) "Ein Mensch der noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nicht mit dem Tode bestraft werden." [align=left] Für schwangere Frauen galt übrigens das gleiche. Finde den obrigen Aspekt ganz interessant, da heutzutage Straftaten die von "Jugendlichen" begangen werden, auch erst mit 14 "etwas bzw. ernsthafter" bestraft werden... man liest sich.... :bye01 Quellen: - Der Scharfrichter, Seine Gestalt - seine Funktion, von Dr. Helmut Schuhmann, aus 1964 - Alte Texte, Kapitel 5: Gesetze & Strafen, von Franz Wey, aus 1976
[/align][/align]
 
Und auch das war ein klares Mittelalterliches Statement:
"wer ein kint totet dem sol man ab daz hobet slahen." (Übersetzung) "Wer ein Kind tötet, wird enthauptet."
Die Obrige Aussage galt allerdings meist erstmal nur für Männer! Für Frauen waren bis zum Ende des 15. Jhd. andere Strafen vorgesehen. Artikel 131 der CCC setzt auf die heimliche, boshafte Tötung eines lebendes Kindes die Strafe des Lebendigbegrabens und der Pfählung. Weiter heist es: "...aber verzweiffelung zu verhütten, möge dieselben übelthätterin in welchem gericht die bequemlicheyt des wassers darzu vorhanden ist, ertrenckt werden." (braucht keine Übersetzung, oder?) Als Verschräfung der Strafe kam vor der Tötung noch das Reißen mit glühenden Zangen hinzu. Ab dem Ende des 15. Jhd werden dann wiederum viele Kindmörderinnen enthauptet. Teilweise waren sie zum Ertränken verurteilt, worden dann aber zum Schwert begnadigt. Vereinzelt wurde dennoch "ertränkt". So wurde z.B. 1534 in Kempten und 1557 in Memmingen "mit dem Wasser gerichtet". Ab Anfang des 17. Jhd wurde dann wieder auf "das Schwert" umgeschwängt. Soweit erstmal dazu... man liest sich... :bye01 Quellen: - siehe vorheriger Beitrag
 
"die wile ein mensche under vierzehen iahren ist. so mag ez sinen lip nüt verwirken." (Übersetzung) "Ein Mensch der noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nicht mit dem Tode bestraft werden."
Das Alter von 14 Jahren war lediglich ein Anhaltspunkt und wurde von Ort zu Ort anders gehandhabt. 1574 wurden in Nürnberg 3 Kinder gehängt die noch nicht 14 Jahre alt waren. 1581 wurde in Hamburg ein Kind enthauptet. Das Protokoll warum und wieso erspare ich mir aus Jugenschutzgründen. 1665 in Weingarten ein 10 järiges Kind und in Oberschwaben gab es mehrere Vollstreckungen der Halsgerichtsbarkeit. Quellen Tagebuch des Henkers Franz Schmidt Das Neueste von gestern, kulturgeschichtlich interessante Dokumente aus alten deutschen Zeitungen Otto Benke, Von Unehrlichen Leuten 2. Ausgabe von 1889 Protokolle aus dem Bay. Staatsarchiven, div. Stadtarchive. Man sollte im Klaren sein, das die Justiz zur damaligen Zeit andere Maßstäbe setzte. Abschreckung, Aberglaube, ua.
 
Das Alter von 14 Jahren war lediglich ein Anhaltspunkt und wurde von Ort zu Ort anders gehandhabt.
Da hast du recht! Ich hab wohl das entscheidene Wort "oft" bzw. "meistens" vergessen, da es in ja vielen Dingen der "Gerichtsbarkeit" teilweise große regionale und zeitliche Unterschiede in der Handhabung & Durchführung gab. Auch gut am obrigen Bsp. des Kindsmordes zu erkennen, wie "Wechselhaft" schon teileweise innerhalb weniger Jahre alleine in "einer Gegend" Recht gesprochen wurde. Gerade das macht das Thema für mich so interessant :thumbup: . Interessante Quellen hast du da übrigens! "Das Tagebuch des Meister Franz" hab ich auch gerade angefangen.
 
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:bye01 Hallo zusammen, ich möchte euch die Strafe des "Pfählens" noch etwas detailierter beschreiben bzw. erklären. Wie bei fast allen Bestrafungen der damaligen Zeit, gab es je nach Zeit und Gegend auch beim Pfählen verschiedene "Ausführungen /Durchführungen". Roger hat das im unten angeführten Beitrag bereits richtig beschrieben.
Pfählen In engster Verbindung zum Lebendigbegraben stand das Pfählen. Nach dem Begraben wurde ein Pfahl in die Grube und den Gerichteten getrieben. Dies geschah einerseits wieder aus Aberglauben, um ein Wiederkehren des Toten zu erschweren, andererseits aber, um den Tod rasch eintreten zu lassen. Darüber hinaus hatte das Pfählen noch die Bedeutung einer spiegelnden Strafe für den Notzuchtverbrecher, wobei die Frau, welche Opfer seiner Tat war, die ersten drei Schläge ausführen durfte, den Rest erledigte der Henker.
Interessant ist noch, dass beim Pfählen der Delinquent nicht immer vorher (tod oder lebendig) beraben wurde. Es gibt auch belegte Fälle, wo dies "überirdisch", für alle sichtbar, geschah. Im Jahre 1601 fertigte Wolf Neubauer in seiner Handschriftlichen Chronik von Nürnberg eine Zeichnung davon an. Hiebei handelt es sich um die Pfählung einer Frau der überirdisch (vermutlich im Jahre 1470) bei lebendigem Leibe ein angespitzter Holzpfahl durch das Herz getrieben wurde. http://i41.tinypic.com/2emzltf.jpg (Es wurden zum Pfählen nicht nur reine angespitzte Holzpfähle benutzt. Es sind auch Holzpfähle mit Metallverstärkter Spitze & auch große Eisennägel belegt) Eine weitere Art des Pfählens kam erst im Gefolge der Türkenkriege nach Europa. Vorher war diese "Orientalsiche Art" des Pfählens in unseren Breitengraden nicht bekannt. (wurde im Orient aber bereits seit dem 7. Jhd durchgeführt). Hierbei wurde der/die Delinquent/in in knieender Körperhaltung ein langer eingefetteter Holzpfahl vaginal oder rektal eingeführt. War dieser bereits sehr schmerzhafte Schritt geschehen wurde der Pfahl sammt der erst leicht daraufsteckenden Person aufgerichtet. Nun sorgte das Körpergewicht des armen Sünders für das weitere Vordringen des Pfahles in/durch den Körper. Es ist überleifert, dass stumpfe Pfähle ein längeres Leiden verursachten, da die Lebenswichtigen Organe wie Leber, Milz, Magen, die Lunge oder das Herz nicht zerstochen, sondern beiseite geschoben wurden. So litt die Person länger und starb teilweise erst nach vielen vielen Minuten. (meist an Blutverlust) Wo bzw. ob der Pfahl wieder aus dem Körper austrat, war dem Zufall bzw. dem Zustand (spitz oder stumpf) der Pfahlspitze geschuldet bzw. überlassen. Eine solche Hinrichtung, zu der es sogar noch einen überlieferten Holzschnitt gibt, war die Pfählung eines Missetäters im Jahre 1504. Der Mann (von Beruf Bäckergeselle) wurde mehrerer (genauer gesagt fünf) Morde überführt und vor den Toren Wiens in der oben beschriebenen Art & Weise hingerichtet. http://i43.tinypic.com/rr0f8l.jpg Bis demnächst... :bye01 Man liest sich... Quellen: - Götterspruch & Henkershand von Ludwig Barring, Magnus Verlag. - und weitere... - die Bilder findet man auch über Google : "Pfählung Mittelalter"
 
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Eine weitere Art des Pfählens kam erst im Gefolge der Türkenkriege nach Europa. Vorher war diese "Orientalsiche Art" des Pfählens in unseren Breitengraden nicht bekannt. (wurde im Orient aber bereits seit dem 7. Jhd durchgeführt).
Diese Art war des Pfählens war übrigens die Lieblingshinrichtungsart von Attila den Hunnenkönig. Diese "Ehre" ließ er besonders gerne Verrätern zukommen. So zumindest dem Filmbeitrag auf ntv - Herrscher des Schreckens - zufolge, den ich mir heute nachmittag wegen dem sch... Wetter reingezogen habe.
 
:bye01 Hallo zusammen, heute möchte mit euch das Thema Enthauptung noch etwas genauer beleuchten. Roger schrieb vor langer Zeit schon folgende richtige Dinge.
Der grundlegende Unterschied zwischen der Enthauptung und anderen Tötungsarten wie Hängen, Verbrennen, Ertränken und Lebendigbegraben bestand darin, dass nicht den Naturkräften die Tötung des Verbrechers überlassen wurde, sondern von menschlicher Kraft und mit handgefertigten und geführten Instrumenten.
Beim Tod durch den Strang blieb der Delinquent nach Beginn der Hinrichtung noch kurz am Leben. Meist zwar nur für Augenblicke, aber manchmal auch für Minuten. Und wer immer diese Hinrichtung durchführte machte sich wenigstens nicht "blutig". Das Enthaupten, also die Hinrichtung mit "blutiger Hand", war damals die höchste Bewährungsprobe im Tätigkeitsfeld eines Scharfrichters. Es war nur einem "Meister" gestattet, mit dem Schwert zu richten. "Schwang er das Schwert, dann ruhte der Blick der Menge wie gebannt auf ihm, folgt dem blitzendem Stahl und begleitete den Schwung wohl auch mit einem heimlichen Wunsch schnellen Gelingens, damit der Delinquent nicht Unütz leide. Kein Scharfrichter konnte vorher sagen, ob der Streich gelingen würde, keiner wußte wie der Delinquent sich verhalten würde. Alles hing von der Gunst der Sekunde ab." "Das Enthaupten war stets ein vollgütiger, sofortiger für alles Sichtbarer Übergang in den Tod. Das Leben entwich plötzlich und eindrucksvoll, das Schreckniss der Blutfontäne, der Blutlachen und des blutigen Schwertes gab dem ganzen Vorgang jene einzigartige Einprägsamkeit... (Zitate aus: Götterspruch & Henkershand, von Ludwig Barring) Doch woran oder wie trainierten die Gesellen für ihr "Meisterstück? Wie konnt man sich als Anwärter zur damaligen Zeit denn die nötige Fingerfertigkeit aneignen, die einem bei diesem schwierigen Gang die nötige Kraft geben sollte? Überliefert ist, dass Anwärter zum "Meister" grundlegend ein sehr gutes Nervenkostüm, eine ruhige Hand und einen kräftigen Körperbau aufweisen mussten. Trainiert wurde an Tiekadavern (meist in der Abdeckerrei). Mit Vorliebe an toten Ziegen, da diese besonders starke, von der Konsistenz dem Menschen ähnliche, Nackenwirbel besitzen. Zum Üben der Treffsicherheit wurden allerdings vorher z.B. zwei Rüben auf einen Faden übereinander aufgezogen. Einige davon angefertigt, wurden sie in leicht unterschiedlichen Höhen aufgehangen. Nun wurde immer und immer wieder versucht, das Schwert zwischen den beiden Rüben hindurchgleiten zu lassen, ohne das sie groß vom Schwert berührt wurden. Derjenige der dies nach vielen Monaten dann endlich berherrschte, konnte auch zwichen zwei Halswirbeln hindurch schlagen.
Hierbei sagte die Verordnung, dass der Verurteilte deutlich in zwei nicht zusammen hängende Stücke gehackt werden musste
Genau! Genauer gesagt musste zwichen Kopf und Rumpf eine "sichtbare Straße" entstehen. Überliefert ist auch, dass eine "Wagenradbreite hindurch passen" musste.
da das zum Vollzug der Strafe meistgebrauchte Instrument ein Schwert war, war es sehr schwierig für den Henker, genau zwischen zwei Halswirbel des in der Regel vor ihm knienden Delinquenten zu treffen
Wie dies "Geübt" wurde, wisst ihr ja bereits. Alle Übung half aber eben nur bedingt. Man konnt nur die eigene Fehlerquote minimieren. Die "große Unbekannte" war der Delinquent, bzw. sein Verhalten kurz bevor ihm der kalte Stahl in seinen Nacken rasste. Man muss sich mal in die Situation eines solchen Menschen hineinversetzen. Er kniete bereits mit verbunden Augen auf dem Blutgerüst...das Herz schlägt bis zum Kopf... jedes Geräusch könnte der finale Schlag sein... er erschrickt...zuckt zusammen...oder wird sogar Ohnmächtig...und schon sitzt der Schwerthieb nicht... geht in einen Wirbel...in den Kopf..oder in die Schulter... und dann fängt das "Elend" an...
und so kam es häufig vor, dass noch ein zweites Mal nachgeschlagen werden musste, was dem Verurteilten natürlich besondere Qualen bescherte.
Und um eine "zweites Nachschlagen" (was oft auch nicht ausreichte) zu verhindern, musste man sich etwas einfallen lassen um den Delinquenten auf dem Blutgerüst zu "stabilisieren". In den meisten Fällen wurde der Delinquent in einer knieenden Körperhaltung gerichtet: http://i39.tinypic.com/s4cprc.jpg Aus diesem Grunde wurde später oft das Richtschwert durch das Beil ersetzt und der Verurteilte musste nun seinen Kopf bzw. Hals auf einen Block legen, so dass der Henker besser treffen konnte.Leider kam es zu immer mehr "Fehlrichtungen"! Warum? Vor 1600 starben von 100 Gerichteten 40 am Galgen und 20 durch Enthaupten. Denn damals war das Enthaupten nur dem Adel vorbehalten war. Nach 1600 wurden noch rund 20 Delinquenten geköpft und 70 enthauptet. Diese Veränderung erklärt sich dadurch, dass die meisten Verurteilten die zum Ertänken, vierteilen, zum Rädern, den Galgen oder zum Feuer bestraft wurden waren, zum Schwert "begnadigt" wurden. Auch der "normale Mensch" wurde nun enthauptet. Es war zu der Zeit die "humanste" Art des Tötens. Oft wurde aber nach dem Enthaupten noch gerädert oder der Leichnam wurde dem Feuer übergeben oder noch gevierteilt Da die Enthauptung mit dem Schwert, und somit die "Fehlerquote", stark anstiegen (man nannte einen Fehlschlag einen "Butzen" [auch "Putzen"] machen) , wurde in manchen Landesteilen das Beil zum Enthaupten eingeführt. Dies wurde in einer Einhändigen und Zweihändigen Ausführung nun auch zum Enthaupten verwendet. http://i44.tinypic.com/2yo8qqw.jpg Und in einigen Landesteilen (es wird bei uns vor allem der Osten erwähnt) enthauptete man (schon länger) mit Maschinen die die Vorläufer der späteren Guillotine, seien sollten. Sie sind bereits seit dem 12. und 13. Jhd bekannt und benötigen keinen seperat ausgebildeten Scharfrichter. Hier wurde auch mit "Barte & Schlägel enthauptet. Dieses ist mir auch aus Nürnberg bekannt. [url]http://i44.tinypic.com/epkx1k.jpg Die "Dille" oder auch "Diele" genannt ist ebenfalls ein Enthauptungsmaschine die bereits im 15. Jhd in unseren Breitengraden im Einsatz war. Hier einbsp. aus dem 16 Jhd. http://i41.tinypic.com/2mr76ld.jpg Aus England ist die "Halifax Machine" bekannt und auch in Schottland gab es einen Vorläufer. Die "Scottisch Maiden". Sie sahen sich beide sehr ähnlich und waren frühe Vorläufer der Guillotine. http://i40.tinypic.com/aua2y0.jpg Auch aus Italien ist eine "Enthauptungsmaschine bekannt. Sie hieß "Mannaia" = Hackbeil und mit ihr wurden Adelige enthauptet. davon hab ich leider kein Bild gefunden. So, das wars jetzt erstmal von mir. :bye01 Ich brauch jetzt nen Kaffee! Jetzt habt ihr erstmal einen etwas genaueren Überblick wie im Mittelalter und der frühen Neuzeit "enthauptet" wurde. Wenn ich etwas vergessenhaben sollte, reiche ich es noch nach... Bis demnächst ^^ ..."Kopf hoch" und man liest sich... :bye01 :D Quellen: - Scharfrichter, Henker, Literatur? , Beitrag 23 - Google für die Bildersuche - Kupferstiche von Hinrichtungen aus meinem Besitz
 
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Mhh... entweder war der Beitrag zu lang, oder ich hab irgendwo einen Fehler gemacht.... Auf jedenfall fehlt die Hälte... Vor dem Enthaupten mit ddem Beil und der anderen "Enthauptungsmaschinen" sollten eigentlich noch die "Optimiereungen" beim Enthaupten mit dem Schwert aufgeführt sein. Hierzu wurde dem Delinquenten eine stabiles Holzbrett zum Abstützen gegeben: http://i41.tinypic.com/975xk8.jpg Es gab auch noch die Möglichkeit einem Delinquenten den Kopf zu halten. Das machte meist ein Geselle: http://i44.tinypic.com/35bfac0.jpg Später wurden die delinquenten dann auf einen Richtstuhl gesetzt und fixiert. Zusätzlich wurde oft noch der Kopf gehalten: http://i40.tinypic.com/28ckhg9.jpg Aus der Schweiz ist bekannt, dass geschwächte Delinquenten auch Kopfüber hängend gerichtet wurden: http://i41.tinypic.com/nmc7k2.jpg Oder man war listig und wusste sich zu helfen! In Österreich war ein Delinquent ebenfalls sehr unruhig. er stand auf dem Blutgerüst und wollte sich nicht vom Scharfrichter auf den Richtstuhl platzieren lassen. Dies sollte (er war ein Graf) einer seiner Bediensteten übernehmen, damit die Ehrlosigkeit des Scharfrichters ihn und seine Familie nicht "beflegt". Der Bedienstete hatte ihm bereits die Augenbinde angelegt.... Da sprang der Scharfrichter vom Blutgerüst... die Menge raunte, schrie und staunte...WAS jetzt! Der Graf erstarrte im stehen (!) und hörte schweißbegadet der gröhlenden Masse zu... er Verstand nur, dass der Scharfrichter weg sei... Ob er verschont würde? ...Der Scharfrichter aber schlich sich von hinten wieder auf das Blutgerüst und nutzte den Moment aus. Er schlug dem immer noch erstarrten im stehen sein gräfliches Haupt vom Rumpf... und erwischte durch die Wucht noch die Daumen und Zeigefinger der betenden Hände... Die Hinrichtung war geglückt... Ohne "gebutzt" zu haben! Ok... jetzt ist aber Schluß... der Kaffee wartet... :bye01
 
... ich brauch erstmal einen Magenbitter
Nicht zuviel davon trinken! Du benöntigst noch etwas davon wenn ich für euch das Schinden, Ausdärmen, Rädern und Vierteilen etc. noch etas "genauer beleuchte". Leider nicht sonderlich appetitlich, aber ein Teil unserer Geschichte. :S
 
Zugang nur mit Personalausweiskontrolle...? Aber danke für die vielen Infos ;)! Ist echt sehr interessant! @Lorb Ich hätte hier noch nen guten Whisk(ohne E!!!)y :D!
 
Zugang nur mit Personalausweiskontrolle...? Aber danke für die vielen Infos ;)! Ist echt sehr interessant! @Lorb Ich hätte hier noch nen guten Whisk(ohne E!!!)y :D!
Bei mir ist aktuell im Ausschank ein Loch Lomond ohne Altersangabe, daneben steht ein Lagavulin 16y.o., dahinter ein Bowmore Surf 8y.o. und bei meinen Eltern ein Glenfiddich 18y.o. :trink01
 

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