Schießstätten für Armbrust?

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Mathias

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Aus meiner Vorstellung ist ja das Thema entstanden. Hintergrund ist die gesetzliche Regelung, dass man Armbrüste nur noch auf dafür zugelassenen Schießstätten schießen darf. Entgegen meiner Annahme, ich hätte die gesetzlichen Bestimmungen zu Hause, musste ich feststellen, dass ich sie (hoffentlich) auf der Arbeit habe. Ich kenn aber noch eine zuverlässige Quelle. Also Geduld bis nächstes Jahr! :bye02
 
Bei einem der Schützenvereine wird das schießen mit einer Armbrust bestimmt möglich sein, wenn man da nichts dagegen hat, oder?
 
Armbrüste speichern Energie, also sind sie dem Gesetz nach (und im Gegensatz zu Bögen) [freiverkäufliche] Waffen. Waffen dürfen auf Schießständen verwendet werden, die den Bestimmungen entsprechend gesichert sind und abgenommen wurden.
 
Erlaubt bitte die Zwischenfrage ; gilt diese Regelung auch für Bögen ? ;(
 
nein, Bögen sind keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes, da keine Energie gespeichert wird. Du Kannst einen Bogen ja nicht spannen und irgendwo hinlegen. Jagdpfeile hingegen sind Jagdwaffen, und in Deutschland ist schon das Führen dieser Teile ,mit Bogen dabei ,in Jagdrevieren extrem grenzwertig (Verdacht der Wilderei). Grundsätzlich ist die Bogenjagd in Deutschland nämlich verboten, auch das Schießen von Schädlingen, selbst auf Ratten. Aber da gibts dann auch noch wieder besondere Ausnahmen. Also wenn in Frankfurt einer mit nem Bogen und Jagdpfeil an nem Teich im Sommer sitzt, der darf das, auf Ochsenfrösche. Du darfst aber überall in Wald und Flur "roven" , wenn der Grundbesitzer das Betreten nicht generell verbietet und Du niemanden gefährdest. Also durch den Wald laufen und auf Baumstümpfe , Blätter und Maulwurfshügel schießen darfst Du in Ausübunge des Bogensorts. Auf lebende Bäume , Stroh/Heuballen usw. ist problematisch wegen Sachbeschädigung und Pfeilbruch im Ballen (hier können dann die Kühe durch Aufnahme der Reste verletzt werden, -is so-, ). Auch Silageballen treffen wird teuer und gibt mächtig Ärger, weil die Silage verdirbt.
 
Der Bogen ist ein Sportgerät. Hier gelten auch bestimmte Regeln. Du als Schütze bist verantwortlich für Deinen Pfeil. Die Armbrust gilt als Waffee. Im Waffengesetzt ist dieses geregelt. Ob ein Schützenverein Armbrustschießen zuläßt, ist von mehreren Faktoren abhängig. Am besten man erkundigt sich halt bei den Vereien vor Ort. Das hab ich gefunden: http://www.schuetzenbund-wesermarsch.de/armbrust.pdf
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Danke schön, das beruhigt mich ; die Kinder streifen so gerne mit mir mit Bogen und Pfeilen durch die Wälder. Nicht um das kärgliche Mittagsmahl mit Wildbret aufzubessern, sondern einfach nur aus Spaß. Und nun dachte ich schon, unser vorsorglicher und hochwohlgeschätzter Gesetzgeber möchte uns diese Freizeitbeschäftigung verbieten ... Ich Danke Frau Dr. Angela Dorothea Merkel und ihren Hofstaat für diese weitsichtige und volksnahe Regelung. :allah
 
Da unsere Gesetzte ja hin und wieder mal erneuert, ergänzt oder verändert werden empfehle ich doch hin und wieder mal einen Blick in das aktuelle Waffengesetz. Die letzte Änderung war zum Beispiel am 25.11.2012. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/waffg_2002/gesamt.pdf (Quelle: www.gesetze-im-internet.de) Ich wollte jetzt aber keine neue Diskussion anregen, sondern nur darauf hinweisen, dass eine pdf vom Schützenverband Wesermarsch aus dem Jahre 2003 nicht unbedingt immer auf dem allerneusten Stand ist.
 
@Ulrich da hast Du Recht. Aber es hilft trotzdem etwas, da Du ja den Text von 2002 als Quelle angibst. @Sigurdur so einfach solltest Du das nicht sehen. Der Schütze ist verantwortlich für seinen geschossenen Pfeil. Das heist wenn etwas schief geht ist man in der Haftung. Da solltest Du mal deinen Versicherungsvertreter ansprechen wegen einer Haftpflichtvers.
 
@Sigurdur so einfach solltest Du das nicht sehen. Der Schütze ist verantwortlich für seinen geschossenen Pfeil. Das heist wenn etwas schief geht ist man in der Haftung. Da solltest Du mal deinen Versicherungsvertreter ansprechen wegen einer Haftpflichtvers.
Wie überall im Leben, jeder trägt Verantwortung für sein Tun , das ist mir klar ... ! Haftplichtversicherung, klar haben wir, aber wenn wirklich mal einer meiner Kleinen einer notdurftverrichtenden Pilzsammlerin den Allerwertesten spickt gibt es sicher Probleme mit der Versicherung. Nein im ernst, wir schießen nur im überschaubaren Bereich des Schußfeldes, keiner läuft vorneweg, bleiben in Linie , schießen nicht auf Wegen oder vor Biegungen. Es dürfte daher nix passieren, wir bekommen schließlich auch von Muttern eine lange Belehrung bevor wir losziehen und mehrmals die Frage ob das wirklich sein muß ... ja, es muß !
 
@Sigurdur: Ist ja immer so. Solange nichts passiert ist ja alles in Ordnung. Aber regulär müsstest du einen Schießplatz absperren, entsprechend kennzeichnen und mit Warnschildern und Hinweisen versehen, damit du einigermassen auf der sicheren Seite bist. Deine Haftpflichtversicherung zahlt nur, wenn du auch haftpflichtig gemacht werden kannst. Dabei gilt auch zu berücksichtigen, ob du mutwillig oder grob fahrlässig gehandelt hast. Was die Kinder betrifft, so gilt die Aufsichtspflicht. Du bist z.B. nur dann haftpflichtig, wenn du diese Aufsichtspflicht auch verletzt hast. Klingt blöd, ist aber so.
 
Leute soviel Diskussion um das Schießen mit der Armbrust. Lest mal genau das "neuste" Waffengesetz richtig durch. Ist der Waffenrechtliche Begriff im Sinne bundesdeutschen Waffenrechts „Schießen“ eigentlich erfüllt? Ist es möglich mit einer Armbrust (rein rechtlich) zu schießen? Kann mit einer Armbrust geschossen werden oder wird das Geschoss nur geworfen? Prüft doch einmal § 1 Abs. 4 WaffG Anlage 1 Waffenrechtliche Begriffe im Sinne dieses Gesetzes insbesondere Abs. 7 Werden Geschosse durch einen Lauf getrieben? Wird Kartuschenmunition abgeschossen? Sind die Geschosse Kartuschenmunition, Reiz- oder andere Wirkstoffe? Besteht das Geschoss aus pyrothechischer Munition? Wird nur eine dieser Fragen mit "Ja" beantwortet wird (rechtlich gesehen) geschossen. Fazit: Dies kann man jetzt als Wortklauberei benennen, aber rechtlich gesehen kann man offensichtlich mit einer Armbrust nicht schießen. Fraglich ist der "Umgang" mit einer Armbrust auf eigenen Gelände. ;)
 
Das mit dem Absperren ist ein Irrtum, leider. Also Bogenbahn auf dem MA-Markt, alles abgesperrt, Schilder, Seile, Fangnetz und hinter dem Fangnetz erwischts einen, bist Du haftpflichtig ohne Versicherung, es war grobfahrlässig, Schießen zu lassen. Denn es ist ja allgemein bekannt, das Absperrungen nicht beachtet werden und Fangnetze keinen Schutz bieten... Aus diesem Grund sind Bogensportplätze und Parcoure auch selten eingezäunt, mit Schildern versehen o.ä.. Aber keine Bange, bei einigermaßen sorgfältigem Umgang passiert auch nichts . Jedenfalls darf Dir keiner den Sport an den "üblichen Stellen "untersagen, weils "gefährlich "ist, solange Du Dein Schußfeld gut einsehen kannst. Es gibt ja so nette Zeitgenossen, die einen sehen und dann die Polizei rufen oder , auch gern gesehen ;-), Jagdpächter bzw deren Jagdgäste.
 
Mann oh Mann, da ist ja einiges geschrieben worden und immer wieder das gleiche Problem, man hat mal was gelesen oder gehört und bei juristischen Fragen gibt es viele Meinungen. Zum Waffengesetz: Die Armbrust ist er Schusswaffe gleichgestellt. Der Gesetzgeber weiß selbst, dass keine Geschosse durch einen Lauf getrieben werden usw. Waffen gibt es viele und WaffG kennt viele Waffen und verbotene Gegenstände. Und gibt noch Ausführungsverodnungen, die genauso wichtig sind, wie die §§ selbst! Der Bogen ist und bleibt, wie ja schon vielfach geschrieben, ein Sportgerät. Wie Wilfried bereits angedeutet, kann es immer mal Scherereien geben. Aber so ist das Leben! Denkt mal an ein 3D-Turnier, so viel Leute auf begrenzten Raum und so viel fliegende Pfeile, geht auch. Ich rove mit Blunds im Wald und auf der Heide. Aber zurüch zur ARMBRUST!
 
Sagt mal, worum geht es hier eigentlich?! Schon fast ne Seite voller Posts und noch keine neue Erkenntnis darunter. Gibt es jetzt ne neue Ausführungsbestimmung/Verordnung/Waffengesetzänderung und wenn ja, was sagt sie aus? Hätte der Threatersteller, der das Thema ja schließlich aufgebracht hat, bitte mal die Muße uns seine Rechtsgrundlage für die These "Armbrüste dürfen nach aktuellem Stand der Rechtslage nur auf ausgewiesenen Schießanlagen verwendet werden" zu nennen? z.B. hier kann man sowas raussuchen: http://www.gesetze-im-internet.de/ Solange das nicht passiert ist, ist das hier alles Off-Topic und Kaffeesatzleserei. Sorry, klingt jetzt vielleicht hart, aber irgendwie liest sich das ein bisschen nach Panikreaktion und Weihnachtslangeweile... Waffenrecht ist n kompliziertes Ding wo noch nicht mal alle Gesetzeshüter durchsteigen und wir bewegen uns sowieso schon in einem Randbereich mit unserem Hobby, den der Gesetzgeber gottlob noch nicht mit viel Aufmerksamkeit bedacht hat. Da ist sowas wie hier einfach nicht zweckdienlich... Wünsche euch trotzdem frohe Restweihnachten!
 
Im zweifelsfall wendet man sich an das zuständige Landratsamt / Kreisordnungsamt Abteilung Waffenbehörde (so heißt es bei uns). Die sollten einen genaue Auskunft geben können.
 
nun ja, Matthias, bei Blunts solltest Du aufpassen, das sind u.a. Jagdspitzen für Kleinwild ... Also die Scheiben bzw Feldspitze oder den History-point verwenden. Und auf jedenfall kontrollieren, das ALLE Jagdspitzen aus dem Köcher sind. Auch die schöne , handgeschmiedete, stumpfe Blattspitze. Denn schon der Anschein einer Jagdspitze reicht für den Ärger eines Verfahrens, und auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Auf hoher See habe sich schon etliche mit Gottes Hilfe selbst gerettet. Jagen oder Roven mit einer Jagdspitze kann der "Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft" (Förster) als besonders schweren Fall ansehen (unwaidmännische Mittel), dann drohen über 4 Jahre Haft und das Landgericht wird zuständig. Gut, ein Schreiben des Anwalts, brüllendes Gelächter in der Justiz und das Verfahren wird eingestellt. Die Anwaltskosten bleiben da leider beim Bogenschützen....
 

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