Die Erbberechtigung von Frauen

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Im Artikel "Die Rechtsstellung der freien Frau im Erb- und Eherecht des Edictus Rothari" (Autor Klemens Wedekind, erschienen im Concilium medii aevi in 2009) steht, dass die ältere Forschung durch eine Bestimmung der Lex Salica davon ausging, dass Frauen keinen Landbesitz erben durften. Im Weiteren schreibt der Autor, dass dieses Urteil mittlerweile revidiert wurde. Begründung: die Erwähnung der terra Salica deute darauf hin, dass Land einer bestimmten Qualität Gegenstand der Bestimmung sei. Aus dem Edictus Rothari gehe hervor, dass Frauen im langobardischen Recht durchaus Land bzw. Gebäude besitzen und erben durften. Die Erbschaft erfolgte unter bestimmten Voraussetzungen, nur eheliche Töchter / Schwestern haben einen Erbanspruch, sie durften noch nicht oder nicht mehr verheiratet sei etc. Aber was ist mit "Land bestimmter Qualität" gemeint, das im Lex Salica erwähnt wird?
 
Hm, ich hab mal gegoogelt und hier folgenden Text als angebliches Originalzitat gefunden: http://www.albertmartin.de/latein/forum/?view=26590 (ganz unten) DE TERRA. VERO SALICA IN MULIEREM NVIiLA PORTIO HAEREDITATIS TRANSIT, SED HOC VIRILIS SEXUS ACQIRIT, HOC EST, FILTI IN IPSA HAEREDITATE SUCCE- [font='.HelveticaNeueUI']DE EO QUA[/font] [font='.HelveticaNeueUI']DE SE PARENTIBUSa[/font] [font='.HelveticaNeueUI']TOLLERE UULT. [/font] Die Verwendung des Zitats steht unter folgenden Vorbehalten: Ich habe leider keinen sonstigen Zugriff auf die Originalquelle, um sie gegenzuchecken. Der/die Zitierende war sich nicht sicher, ob der Text ab De eo tatsächlich die richtige Fortsetzung nach succe ist, ich bin auch nicht sicher ob die Vorlage korrekt abgeschrieben wurde. Außerdem habe ich beim groben Durchsehen gelesen, dass der Text teilweise auch verfälscht existieren soll. Dies vorausgeschickt nehmen wir mal an, dies sei der Originaltext. Dann ist mE der erste Halbsatz der einzige Hinweis auf die Landqualität, den ich finden kann. Der Rest des Textes beschäftigt sich mE nur damit, wer erbt (hab vor 26 Jahren mal das große Latinum erworben, das ist alles ein bißchen verschüttet), vielleicht kann jemand der näher dran ist, dazu noch mehr sagen). Übersetzen würde ich das vorsichtig so, dass von echter salischer Erde auf die Frau im Erbwege kein Anteil übergehen kann. Was auch immer das bedeutet. Es gibt etliche Texte, die sich mit der Möglichkeit der Frau befassen, Besitz zu halten und zu verwalten und zu erben bzw zu vererben - und je nach Zeit und Ort ist das nach meinem bisherigen Eindruck sehr unterschiedlich gewesen, aber eben vielfach durchaus möglich (was einer der Gründe ist, weswegen ich mich im FrüMi verorte). Da Du ausdrücklich nur dieses Detail (Landqualität in lex salica) abgefragt hast und selbst ja vielbelesen bist, spare ich mir hierzu Quellenangaben. Bei Interesse gern PN.
 
Danke Freyjasdottir. Ja stimmt, je nach Region und Zeit war es der Frau möglich oder auch nicht. Und so manches ist für uns heute schwer zu verstehen, weil wir in anderen Strukturen aufgewachsen sind.
 
Ich geh mal mit meinem Kleinen Latinum an den ersten satz... Ich lese da: Von der Erde/dem Land[besitz?]. Wahre Salizisch(es) an eine Frau keinen Teil (ver/er)erben/als Erbe übergeben, doch/aber/sondern desto[statdessen?] männlicher sechse [Der Sechste männliche Verwandte?] nehmen, So ist, [Filii?!] Der Sohn in/von ihr Selbst, Folge er als Erbe- Meine (wahrscheinlich fehlerbehaftete, eventuell sogar großteilig falsche) Deutung ist: "Wahres salizisch(es) {Land} soll nicht an eine Frau als Erbe gehen, sondern es soll der sechste männliche {Verwandte} genommen werden wenn sie keinen Sohn hat, der auf das Erbe folgt." ob Salica eine qualität oder eine Gegend beschreibt ist aber klar: das Lex Salica ist das salische Recht, was sich auf einen Volksstamm bezieht. Wenn man Wikipedia glaubt und die Salfranken als Salicer annimmt, dann sind das wohl Bereiche am Rhein flussabwärts der Lippe oder in der heutigen belgische-französischen Grenzregion.
 

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