Brauvorgang anmelden

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LotlBotl

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Ich wollte jetzt keinen Thread von 2009 vorkramen, zwecks Übersichtlichkeit, jedenfalls ist mir aber aufgefallen dass in DIESEM Thread die eigentliche Fragestellung nicht klar beantwortet wurde. Brennen klammer ich mal aus, damit kenne ich mich nicht aus, aber für deutsche HausBRAUER ist das meiste recht klar geregelt. Für den Eigengebrauch darf grundsätzlich alles in beliebigen Mengen gebraut werden. Bei Bier gibt es allerdings eine Steuerfreimenge, nämlich 200l pro Haushalt pro Jahr(in einem Dreifamilienhaus mit jeweils 1 Person also 600l, in einem Einfamilienhaus mit 3 Personen 200l). Ab 200l Bier muss dann für jeden weiteren Liter, aber nicht für die ursprünglichen 200, die Biersteuer abgeführt werden und zwar knapp 80 cent pro 100l pro Prozent Stammwürze. Der Alkoholgehalt spielt bei dieser Berechnung keinerlei Rolle. Um diese Menge zu überwachen, ist jeder Sud Bier, egal welcher Größe beim zuständigen Hauptzollamt anzumelden. Wein in jedweder Variante ist für den Heimbrauer steuerfrei. Die Definition für Bier ist dem vorläufigen Biergesetz zu entnehmen, also dem Reinheitsgebot 1516. Streng genommen ist also alles was rechtlich kein Bier ist steuerfrei. Damit sollte man allerdings vorsichtig sein, lieber doch jeden Sud Bier anmelden. Möchte ich alkoholische Getränke verkaufen, muss ich dafür IMMER Alkoholsteuer bzw Biersteuer abführen. Und da kommen wieder die bierähnlichen Getränke auf den Plan. Die darf man so nämlich als gewerblicher Brauer an sich nicht herstellen und damit auch nicht in den Verkehr bringen. In Verkehr bringen ist nun aber nicht nur verkaufen, sondern auch verschenken. => Fliegenpilzbier brauen mag OK sein, aber auf einem Markt darf das nicht an Zuschauer weitergehen. Würde man sich mit einem Besucher besonders anfreunden und ihn anschließend ins Lager einladen, gilt er damit nicht mehr als außer Haus und man dürfte ihm dann ein Getränk anbieten. Für eine Brauvorführung ist also die gehopfte Variante vorzuziehen. Moderne Aromahopfen imitieren verschiedene Gewürzmittel die früher beliebt waren, Cascade ersetzt zum Beispiel wunderbar den Zusatz von Zitronenschalen. Ich glaube das müsste jetzt soweit vollständig sein, müsste aber noch über Deutschland hinaus erweitert werden, wenn sich damit jemand auskennt.
 
Soviel ich noch aus meiner Ausbildung zur Hauswirtschafterin im Koppe hab, darf man fast jede Kreation - solange nicht illegal, gesundheitsschädlich oder ekelerregend - zusammenmixen und in verkehr bringen, solange man es entsprechend kennzeichnet. Ein mit irgendwelchen Kräutern versetztes Bier dürfte demnach nicht mehr Bier heißen, sondern man müsste es zB als "Druiden-Trank - Alkoholisches Erfrischungsgetränk mit Malz und Kräuterauszügen" bezeichnen. Ähnlich machen es mir bekannte Imker, die ihre mit Kakao, Zimt oder Rosen aromatisierten Honige als "Natürlich aromatisierten Brotaufstrich aus Invertzuckersirup" (nichts anderes ist Honig chemisch gesehen) zu Markte tragen.
 
Was für Fragen hast du genau? Alles was mit Biersteuergesetz, Schaumweinzwischenerzeugnissteuergesetz, Branntweinmonopolgesetz, Alkopopsteuergesetz zu tun hat kann ich (hoffentlich) beantworten. Die Biersteuer entsteht nicht, wenn es verkauft wird, sondern wenn Bier hergestellt wird. Fachausdruck: Herstellungshandlung ohne Erlaubnis. Biersteuer wird sofort fällig.
 
Vorsicht bei Mischgetränken: Diese Biermischgetränke - Beispiel mal Diesel - schreiben auf der Verpackung zum Bleistift folgendes:
Biermischgetränk aus 50 % Pils und 50 % koffeinhaltigem Erfrischungsgetränk Zutaten: Pilsbier (Wasser, Gerstenmalz, Hopfen/Hopfenextrakt), Koffeinhaltiges Erfrischungsgetränk (Wasser, Zucker, Kohlensäure, Malz-Extrakt [enthält Gerste], Säuerungsmittel Citronensäure, natürliche Aromen, Aroma: Koffein)
Wenn BIER drin ist, darf man auch Bier draufschreiben, aber wenn etwas, das nicht Bier ist (Reinheitsgebot) drin ist, dann ist es anders zu bezeichnen.
 
Ganz genau. Wenn man Bier mit Limo mischt ist Biersteuer fällig, weil das Enderzeugnis Bier nach Reinheitsgebot enthalten ist. Bier mit Met mischen ist auch drin, wobei im Verkauf natürlich der Met extra zu besteuern ist. Malz und Honig im gleichen Bottich vergären ist kein Bier. Tatsächlich, das mit dem Hanfbier war anscheinend ein riesiges Missverständnis der Brauerei, hab ich grade nochmal nachgesehen. Unter der Verkehrsbezeichnung Hanftrunk hätten sie offensichtlich weiter in Deutschland brauen dürfen. Wobei Doktor Titze uns ausdrücklich davon abgeraten hat. Eventuell weil das für eine Brauerei quasi automatisch bedeutet dass sie dafür vor Gericht gehen muss weil irgendjemand das anzeigt. Dadurch gilt allerdings dass jeder der eine Flasche abbekommt vor dem Erhalt gewarnt werden muss dass es sich dabei nicht um Bier handelt. "Willst du ein Bier? Sowas habe ich leider nicht, aber ich hätte ein Stout anzubieten, das nach Reinheitsgebot kein Bier ist weil es unvermälzte Gerste enthält" Damit sollte auch eine Irreführung vermieden werden. (Vorsicht übrigens wegen dem "alkoholhaltigen Erfrischungsgetränk". Die Verkehrsbezeichnung Erfrischungsgetränk bezieht sich auf alkoholfreie Getränke auf Wasserbasis. Zusätzlich ist bei Getränken über 1,2% Alkohol die Werbung mit Gesundheitsbezug verboten, erfrischend wäre offensichtlich auf das Wohlbefinden bezogen. Alkoholisches Getränk wäre richtiger) In dem Thread ging es ursprünglich um die Frage ob man bei der privaten Weinerzeugung auch das Hauptzollamt informieren müsse wie ich es beim Bier zu tun habe. Der Thread ist dann abgedriftet zum Branntwein, wo diese Frage offensichtlich leichter zu beantworten war. Da unsinnigerweise Lebensmittelrecht Inhalt des ersten Semesters Brau- und Getränketechnologie ist(wäre später deutlich interessanter, wenn man die Sachlagen bereits kennt) und ich eben dieses gerade abgeschlossen habe, wollte ich mich einfach bemühen auf diese Frage mal eine halbwegs klare Antwort zu geben.
 
(Vorsicht übrigens wegen dem "alkoholhaltigen Erfrischungsgetränk". Die Verkehrsbezeichnung Erfrischungsgetränk bezieht sich auf alkoholfreie Getränke auf Wasserbasis. Zusätzlich ist bei Getränken über 1,2% Alkohol die Werbung mit Gesundheitsbezug verboten, erfrischend wäre offensichtlich auf das Wohlbefinden bezogen. Alkoholisches Getränk wäre richtiger)
Danke für die Richtigstellung.
 
Bier = Steuergegenstand = Biersteuer = privater Brauvorgang anmelden http://www.zoll.de/DE/Privatpersone...aushalt/Brauen-Brennen-Roesten/Bier/bier.html (Quelle zoll.de) Branntwein = Steuergegenstand = Branntweinsteuer = PRIVAT Verboten http://www.zoll.de/DE/Privatpersone...ennen-Roesten/Branntwein/branntwein_node.html (Quelle zoll.de) Wein = In Deutschland wird auf Wein keine Verbrauchsteuer erhoben. Das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz enthält zwar Vorschriften für die Beförderung von Wein sowie eine steuerrechtliche Definition, jedoch keinen Steuertarif. http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/St...n-Kaffee/Steuergegenstand/Wein/wein_node.html (Quelle zoll.de) In anderen Mitgliedstaaten der EU gibt es aber einen Steuertarif auf Wein: Mitgliedstaat Erhebung einer Verbrauchsteuer auf Wein (Stand: Juli 2009) Belgien Ja Bulgarien Nein Dänemark Ja Deutschland Nein Estland Ja Finnland Ja Frankreich Ja Griechenland Nein Großbritannien Ja Irland Ja Italien Nein Lettland Ja Litauen Ja Luxemburg Nein Malta Nein Niederlande Ja Österreich Nein Polen Ja Portugal Nein Rumänien Nein Schweden Ja Slowakische Republik Nein Slowenien Nein Spanien Nein Tschechische Republik Nein Ungarn Nein Zypern (nur griechischer Teil) Nein
 
Noch ne ganz dämliche Frage: Was ist Bier im Sinne des Gesetzes? Gut Wasser Malz und Hopfen ist klar Bier. Wasser Malz und ein anderer Bitterstoff? Herstellung verboten oder "Bier"? Es gibt ja die abenteuerlichsten Rezepte für "Biere im allgemeinen Sprachgebrauch"
 
Kein anderer Bitterstoff. Früher hat man zum Beispiel auch mit Gundelrebe "gehopft", das Kraut heißt heute noch auf Englisch aleshopp. Für sowas müsste man sich dann eine andere Verkehrsbezeichnung ausdenken.
 
Was ist Bier? Das Biersteuergesetz spricht lediglich von "Bier" und verweist aus die Position 2203 und 2206 der Kombinierten Nomenklatur (umgangssprachlich: Zolltarif). Position 2203 der KN (Kombinierte Nomenklatur) schreibt von "Bier aus Malz". Die Erläuterungen zum Harmonisierten System geben Aufschluss: Bier ist ein alkoholhaltiges Getränk, das hergestellt wird durch Vergären einer durch Kochen gewonnenen Würze aus Gerstenmalz oder Weizenmalz, Wasser und üblicherweise Hopfen. Für die Würze können ggf. auch bestimmte Anteile von nicht gemälztem Getreide (z. B. Mais und Reis) verwendet werden. Der Zusatz von Hopfen bewirkt den bitteren und würzigen Geschmack und verbessert die Haltbarkeit des Bieres. Kirschen oder andere geschmackgebende Stoffe werden manchmal im Verlauf der Gärung zugesetzt. Zucker (insbesondere Glucose), Farbstoffe, Kohlendioxid und andere Stoffe können ebenfalls zugesetzt sein. Je nach dem angewandten Gärverfahren ergeben sich untergärige Biere, gewonnen bei niedriger Temperatur mit untergäriger Hefe, oder obergärige Biere, die bei höherer Temperatur mit obergäriger Hefe gewonnen werden. Bier kann hell oder dunkel, süß oder bitter, leicht oder stark sein; es wird im allgemeinen in Fässern, Flaschen oder in luftdicht verschlossenen Dosen vertrieben. Zu dieser Position gehört auch eingedicktes Bier, zu dessen Herstellung Bier mit meist niedrigem Alkohol-, aber sehr hohem Malzextraktgehalt, im Vakuum auf 1/5 oder 1/6 seines Volumens eingedickt wird. Position 2206 lasse ich außen vor, das es bei dieser Zolltarifposition um eine Position für die Versteuerung von Mischgetränken handelt. Radler, Alsterwasser & Co. prost1
 
Für importierte Biere stimmt das so. Früchte und Rohfrucht(unvermälztes Getreide) sind allerdings in Deutschland nicht zulässig. Die gute Nachricht, das lässt sich kompensieren! Der Hopfen Mandarina Bavaria zB. verbreitet, wie der Name vermuten lässt, ein intensives Mandarinenaroma. Wurde 2012 auf der Brau Beviale in Nürnberg vorgestellt, wahnsinns Zeug. Will man Bier in Deutschland brauen und in Verkehr bringen gilt für untergärige Biere, dass nur Gerstenmalz, Hopfen, Wasser und Hefe benutzt werden darf, obergärige dürfen auch Weizenmalz und Roggenmalz enthalten, zusätzlich auch den Farbstoff Zuckercouleur und für die Carbonisierung Zucker(Hauptgärung geschieht sehr schnell, den passenden Restextrakt abpassen ist recht schwierig, Brauereien geben für gewöhnlich aber Würze aus dem nächsten Sud zu, das nennt sich dann Speise.) Für untergärige Biere gibt es aber auch einen zugelassenen Farbstoff, nämlich Weyermann Sinamar, das ist ein Malzextrakt aus entbittertem Röstmalz. Da dieser Extrakt nicht vergären kann, kann man damit sogar die Farbe des fertigen Bieres im Tank einstellen. Im Gegensatz zu Malzextrakten sind Hopfenextrakte nicht erlaubt. Nur Dolden, 90er und 45er Pellets. Als Heimbrauer interessiert das alles natürlich nicht. Damit setze ich morgen mal ein Stout mit 10% Gerstenflocken an.
 
Ist dein Stout dann eigentlich ein Bier und muss angemeldet werden oder ist es etwas, das zwar bierähnlich ist, aber nicht Bier ist?
 
Per Definition ist es kein Bier und da sich die Einschränkung auf Bier bezieht müsste es eigentlich nicht angemeldet werden. Darf aber entsprechend auch nicht verkauft werden. Wenn die Grenze der Freimenge noch nicht in Sicht ist, kann es aber sicher nicht schaden es doch zu tun.
 

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