C45- Rundstahl... Durchmesser mind 14mm gesucht

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eigentlich ist es wurst, ob Rund oder Vierkant... Hauptsache es ergibt (ggf. beim Drehen) einen Durchmesser von mind. 14 mm... Ziel ist ein Stempel, der nach Gravur und Härten Zinnronden prägen kann... Es muss also kein Meter sein, sondern ein "Schniepschen" von 50-60 mm Länge. Alle bislang angefragten Händler wollen mich berauben... oder mir Material für 500 solche Stempel verkaufen. :bye02
 
Beim freundlichen Schlosser um die Ecke ? Die unfreundlichen kennst du ja jetzt ;) Bei unserem steht immer so eine Reste-/ Kernschrott-Kiste rum, da hab' ich auch schon was gegen Kaffeekassen-Entgeld mitgenommen. VA- Rohr für über die Sathalterung, dann kleine Kerben gefeilt und 'nen Bolzen rein. Jetzt hab ich 4 Sateliten mit Arretierung, wenn's jemanden interessiert. Schrotthändler wäre noch eine Möglichkeit, wird aber mit der Materialbestimmung vermutlich schwierig. Viel Glück bei der Suche :bye01 Gruß, WvE
 
@simson-viking... hast mich gelehrt: Ich bin alt, meine Augen blind, mein Geist ist schwach... daher kam ich nicht auf die Bucht :kopfhau @Hakon... hast mich beglückt... und der Dank ist Dir ewiglich sicher, Goldiger!
 
Zinnronden? 14mm? Vorsicht, dass keiner behauptet du würdest Münzchen Fälschen - Ich habe zwei Hartzinnmünzen, die in der Textumrandung K O P I E statt dem echten Text des KdG-Denars haben um genau dieser Gefahr vorzubeugen.
 
Ich glaube, da muß man keine Angst vor haben ... Jedenfalls nicht, solange Du die nicht als "echt" verkaufst. Denare und andere sind schon lange keine offiziellen Zahlungsmittel mehr ...
 
Wilfried, dein Abwinken in allen Ehren, denn der Denar ist zwar kein offizielles Zahlungsmittel. Alte Münzen - inklusive Denaren - sind aber Sammlerstücke und damit ist der Verkauf als echt unter dem Stichwort Betrug strafbar. Sich absichernd indem man die Münze klar als Kopie deklariert ist deshalb sicher nicht falsch - denn auch wenn man sie unter dem Hinweis es sind Kopien weiterverkauft kann ein Betrüger die Münzen als echt weiterverkaufen und behaupten er habe das nicht gewusst - wenn es auf der Münze steht gilt das nicht. Außerdem gilt §11 Münzgesetz. Das gilt aber nur, wenn echte Münzen nachgebildet werden. Fantasiemünzen aka Jetons müssen mit dem Münzgesetz einhergehen. http://www.gesetzesweb.de/MuenzG.html
§ 11 Münzschutz (1) Es ist verboten, 1. außer Kurs gesetzte oder sonst als Zahlungsmittel ungültig gewordene Münzen a) nachzumachen oder zu verfälschen oder b) solche nachgemachten oder verfälschten Münzen zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten, in den Verkehr zu bringen oder in das Inland einzufahren; 2. Gegenstände herzustellen, zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten oder in den Verkehr zu bringen, wenn sie den Anschein erwecken, als wären sie früher gültige Münzen gewesen. Satz 1 gilt nicht für Stücke, die als Nachahmungen gestaltet oder vor dem Jahr 1850 hergestellt worden sind. (2) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten auch für ausländische Münzen.
 
Wilfried, dein Abwinken in allen Ehren, denn der Denar ist zwar kein offizielles Zahlungsmittel. Alte Münzen - inklusive Denaren - sind aber Sammlerstücke und damit ist der Verkauf als echt unter dem Stichwort Betrug strafbar.
So ist es ! :thumbup: Auch hier besteht mal wieder die die Gefahr , daß durch "gefährliches" Halbwissen, Informationen mit durchaus fatalen Folgen an den Mann/Frau gebracht werden, die einige durchaus für "bare Münze" ^^ nehmen könnten ... Und dabei ist mir, ehrlich gesagt, sehr unwohl ! ;( Die Idee mit dem Prägestempel ist aber an sich eine sehr gute ! P.s.: wenn Du schon in der E-Bucht nachsiehst, Lorb, dann schau doch mal direkt nach Prägestempeln...ich denke da könntest Du durchaus fündig werden... ;)
 
Ich glaube, da muß man keine Angst vor haben ... Jedenfalls nicht, solange Du die nicht als "echt" verkaufst. Denare und andere sind schon lange keine offiziellen Zahlungsmittel mehr ...
Ihr Schlaumeier seit doch des Lesens kundig, oder? Der Denar ist vor 1850 schon kein Zahlungsmittel mehr, und ein Sammler wird sich kein Zinnstück als Silber andrehen lassen, außerdem sollen die wohl kaum verkauft werden, so es sich überhaupt um Denare dreht. Also nix Halbwissen ...
 
hr Schlaumeier seit doch des Lesens kundig, oder? Der Denar ist vor 1850 schon kein Zahlungsmittel mehr, und ein Sammler wird sich kein Zinnstück als Silber andrehen lassen, außerdem sollen die wohl kaum verkauft werden, so es sich überhaupt um Denare dreht.
Nun, erst einmal ist die Blütezeit des klassischen Denares, wie ich ja schon mehrfach geschrieben habe, seit 1300 überschritten und er machte Platz für andere Münznominale...Daher wüßte ich jetzt nicht wie Du ausgerechnet auf die Jahreszahl 1850 kommen solltest... ?( Die "Mark" jedenfalls wurde ab 1838 mit dem Dresdner Münzvertrag für die Länder des Deutschen Zollvereins verbindlich eingeführt... :whistling:
Ich glaube, da muß man keine Angst vor haben ... Jedenfalls nicht, solange Du die nicht als "echt" verkaufst. Denare und andere sind schon lange keine offiziellen Zahlungsmittel mehr ...
...desweiteren sugerierst Du doch selbst mit deiner Aussage, daß man diese fälschen und verkaufen kann, oder ? :D
Also nix Halbwissen ...
Stimmt ! ^^ Mea culpa ! ... Also eher Viertelwissen...! :zunge
 
Zitat von oben: "§ 11 Münzschutz (1) Es ist verboten, 1. außer Kurs gesetzte oder sonst als Zahlungsmittel ungültig gewordene Münzen a) nachzumachen oder zu verfälschen oder b) solche nachgemachten oder verfälschten Münzen zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten, in den Verkehr zu bringen oder in das Inland einzufahren; 2. Gegenstände herzustellen, zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten oder in den Verkehr zu bringen, wenn sie den Anschein erwecken, als wären sie früher gültige Münzen gewesen. Satz 1 gilt nicht für Stücke, die als Nachahmungen gestaltet oder vor dem Jahr 1850 hergestellt worden sind. (2) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten auch für ausländische Münzen." Bitte noch mal lesen und nachdenken .... Es geht um Prägestempel von Weichzinnmünzen ...
 
Hmmm,... gelesen und viel nachgedacht...Hmmmm, und dabei kommen mir doch immer wieder die "Lykischen Bauern" aus Ovid`s Metamorphosen in den Sinn...warum nur ? :D Also nochmal: Fälschen ist Fälschen ! Und etwas vorsätzlich Gefälschtes als echt verkaufen ist ein gesetzeswiedriger Tatbestand... Abgesehen davon bezieht sich die Angabe 1850 auf den Satz 1 :!: (... ja, wer Lesen kann, ist tatsächlich klar im Vorteil.... ;) ), Satz 2 bleibt davon unberührt und steht nach wie vor im Raume.... :whistling: Insofern ist es schon interessant, wie so ein Prägestempel beschaffen sein sollte, damit alles gesetzeskonform ist....
 
Also, Eine Prägung wie auf einer historischen Münze in Zinn ist keine Fälschung, sondern eine Nachahmung und erweckt in keiner weise den Anschein, jemals Zahlungsmittel gewesen zu sein. Damit ist auch Satz 2 hin , denn Silber und Weichzinn sind deutlich zu unterscheiden... Dann spricht hier niemand von Verkauf, schon garnicht von Verkauf als "echt", das wäre ja Betrug, und unterstellst Du das das Lorb, ist das eine Beleidigung allererster Güte.
 
Frisches Hartzinn und altes Silber haben dieselbe Farbe. Und ein nicht-numismatiker kann das nicht vom blosen augenschein und handgefühl unterscheiden, womit es zum Betrug wird. Wenn man es nicht kenntlich macht, dass es eine Kopie ist (da gibt es VIELE wege, auch eine zu der Münze gehörende Handreichung kann das sein), dann kann jemand, der die Münze in die Finger kriegt und als Replik enttarnt dem Hersteller Betrugsabsicht unterstellen, die dieser zu widerlegen hat. Außerdem unterstelle ich Lorb nicht, dass er fälschen möchte, sondern Warne vor Leuten, die seine Kopien nutzen wollen um sich zu bereichern indem ANDERE die als Echt verkaufen. Außerdem verweise ich dann mal auf die Medallienverordnung, die eine Ergänzung zum Münzgesetz darstellt: http://www.gesetze-im-internet.de/medaillenv/BJNR311700005.html Man beachte §2, §3 und §4, die sagen, was denn als Medallie geprägt werden darf.
 
??????? Hier prägt keiner € zeichen in Hartzinn, sondern irgendwas in WEICHZINN ... Ihr müßt euch hier nicht so aufregen, nur weil ich mal wieder was geschrieben habe, und die Frechheit besitze, zu widersprechen ...
 
Ihr seid echt super... und der Thread kann zu, denn das Material ist gefunden. - Für die anderen Themen sollte es durchaus einen neuen Thread geben, denn unter meinem Titel findet kein Mensch Eure Meinungen und Gesetzeszitate... also eher schade um Eure Mühe. Prägt wird keinesfalls für den Verkauf, sondern auschließlich zur Herstellung von passenden "Spielgeld" (eine Art "Mohrenkopp") fürs Würfelspiel. Ist einfach doof, auf VA´s jeglicher Art um Cent-Stücke zu spielen. In jedem Fall: Danke für die Warnungen und Erläuterungen :bye01
 
Er verkauft sie als Zinn, legt einen Zettelbei, der sie als solche kentlichmacht und hat weniger details drauf (scheinen güsse zu sein, als solche verwaschen und weniger details) wodurch sie von der Warte des Verkaufs her kein Betrug sein können. Aber, wenn udo-heiner-olaf-kiri-von-und-zu-munzelmännchen diese dann weiterverkauft und behauptet die seien echt, dannbegeht besagter udo-... einen Betrug
 
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