Das Thema Besucher und probieren lassen von Essen

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.
Im Falle der Jugendgruppe dürfte das Problem gewesen sein, dass nicht sichergestellt werden konnte, dass andere als die Gruppenmitglieder von den unhygienischen Speisen essen.
Falsch! Wenn eine Jugendgruppe kocht, ganz egal, ob von dem Essen was nach außen gelangt oder nicht, dann hat auch das den Hygienevorschriften zu entsprechen. Wenn nur eine Jugendgruppe auf dem Platz ist, und das Gesundheitsmat schläft da auf. Dann kann das Lager, sofern die etwas zu beanstanden haben, direkt beendet sein. Die Gesundheitsämter in Rheinlandpfalz und Hessen führen da regelmäßig Kontrollen durch und es ist schon mehrfach vorgekommen, dass dieKinder früher daheim waren, als sich das die Eltern vorgestellt hatten. Mir sind mindestens 3 Fälle bekannt, wo ich gesagt hätte, "War doch alles in Ordnung". Vergleiche ich das dann mit Lagern auf Mittelaltermärkten, dann waren die Hygienezustände in dem Pfadfinderlager um einiges besser.
Es ist übrigens nur verboten, unhygienische, unappetiliche, ekelerregende oder gesundheitsschädliche Speisen in Verkehr zu bringen.
Die gesundheitsschädlichen oder unhygienischen Speisen lasse ich hier mal außen vor, weil darüberbraucht man wohl nicht zu diskutieren. Aber wo zieht man die Linie unappetitlich und ekelerregend? Was für die einen eine Delikatesse ist, kann für andere total wiederlich sein. Bei Schnecken und Froschschenkel verziehen wohl die meisten das Gesicht und sind empöhrt, wie man sowas essen kann. Andere essen faulen Fisch in Dosen, Innereien, im Norden Kuddeln, ... Aber noch mal zurück auf das Kochen in Lagergruppen. Wenn besagte Köchin X was kocht, und unter den Teilnehmern in der Gruppe bricht plötzlich Dünnschiss aus, meinetwegen verbunden mit einer Lebensmittelvergiftung, wer ist dann haftbar zu machen? Viele Lagergruppen machen es sich einfach zu leicht. Verranstes Küchenmaterial, ungenügende Kühlung, schlechte Lagerung, ... vieles was einfach weniger beachtet wird. Und man braucht sich gar nicht auf den "Touri" zu versteifen. Wieviel Kaffee wechselt denn morgens das Lager? Oder "Hey, kommt doch mal rüber, wir haben noch was vom Mittagessen übrig!" @Morgan: Als Hauswirtschafterin hast du bestimmt schonmal den Satz gehört "In diesem Beruf, stehen sie mit einem Bein im Knast!" Kommt in einem Lager was vor, wo jemand mit einer entsprechenden Ausbildung was verbockt hat, dann istda auch ruckizucki mal der Job in Gefahr.
 
Den letzten Satz, Courgan, den unterschreibe ich dir sofort! Was die unappetitlichen, ekelerregenden Speisen angeht: Das ist so ein schöner schwammiger Behördenausdruck :rolleyes: Damit haben sich schon Gerichte befasst. Eine Frau wollte in Sachsen-Anhalt Brennnesselprodukte, also Brennnessel-Spinat, mit Brennnesselsamen gewürztes Backwerk etc., verkaufen und musste den Behörden dort erst mal nachweisen, dass Brennnesseln in Deutschland überhaupt ein Nahrungsmittel sind. Was die Jugendgruppe angeht: Da habe ich das Richtige geschrieben und das Falsche gedacht bzw. umgekehrt, bei Kindern ist es natürlich immer so, dass ein Erwachsener letztendlich die Verantwortung hat, was die essen und trinken und da gelten natürlich ähnliche Regeln wie bei der Schulverpflegung und du hast Recht.
 
Das ist doch jetzt kein Vergleich, wenn bei uns bei den Pfadfindern gekocht wurde, dann ist natürlich klar, dass da alles korrekt abgehen muss, immerhin sind die Kinder alle minderjährig und die Leiter in der Aufsichtspflicht. Und wenn vermutet werden muss, dass das da andauernd so abläuft, wird das Lager beendet. Dafür muss aber begründeter Verdacht bestehn, dass mehr als nur diese Jugendlichen gefährdet werden. Aber das ist eine komplett andere Situation wie in einem Mittelalter-Lager. Eben weil so viele Minderjährige dabei sind. Wie Morgan schon richtig sagt: Wenn eine Lagergruppe für sich kocht und alle bekommen eine Lebensmittelvergiftung, dann ist das ihre Sache und sie können sich ja gegenseitig verklagen, aber sonst schon gar nichts (wenn nicht davon auszugehen ist, dass es andere betrifft). Wir sind Erwachsene und können zu uns nehmen, was immer wir wollen. Anders als in einem Gastrobetrieb wird das Essen nicht an die Allgemeinheit verteilt. Und es ist für den Besucher deutlich sichtbar und verständlich, dass ein Lager kein Gastrobetrieb ist. Das Essen ist nicht für die Besucher gedacht und wenn einer von denen dieses Essen klaut, dann ist er dafür auch selbst veranwortlich. Wir jedenfalls geben gar nichts an Besucher aus. Wir haben keine Lust verklagt zu werden. Ich persönlich finde es zudem als sehr unhöflich, nach Essen zu fragen, wenn gleich daneben die Gastro der Veranstaltung ist.
 
Unhöflich finde ich es nun nicht, wenn Besucher lediglich fragen. Ich kann das sogar ein Stück weit verstehen, wenn es aus dem Topf so gut duftet und die Marktgastro degegen Ritterspieß oder Bratwurst bietet. Ich werde beim kochen ganz oft gefragt was ich da koche und natürlich auch, ob probiert werden darf. Abgeben ist natürlich nicht, aus den bekannten Gründen. Ich mag mir auch keine Klage einhandeln.
 
Doch gefragt wird relativ oft. Mal wird mit Hundblick gearbeitet, aber auch gefragt ob man etwas davon kaufen kann. Das empfinde ich als Kompliment, denn wenns fies riechen würde oder arg aussehen, würde Niemand fragen. Schlimm fand ich eine Mitstreiterin, die erzählte, das sie auf der Lagerwiese Wildkräuter gesammelt, gekocht und verkauft habe. :thumbdown: Die hat sich echt nichts dabei gedacht. :pinch:
 
Also Wildkräuter sammeln OK. hab auch schon die Wiese abgegrast auf nem Markt, aber verkauft neee Ich hatte damals auch nen Wildkräutersalat für die Gruppe gemacht, gut dass dann aus sämtlichen Lagern die Löffel drin steckten, so schnell konte ich nicht schauen um es zu verhindern. Für mich selber ja für andre ungern. Wenn ich mich vergifte is es mein problem Ich hatte heut in Bärnau erstmalig die Situation, dass ein Touri gefragt hat. Ich hab Ziegenhackfleischbällchen gemacht und die Dame fragte wirklich ganz nett ob sie probieren darf sie hat noch nie Ziege gekostet. Zugegeben ich hab gezögert, kurz überlegt und ihr gesagt auf eigene Gefahr, dann guggte sie etwas verdutzt und ja hat probiert. Zugegeben wenn ich mir eure Beiträge so durchles, uff, ja so wirklich Gedanken hab ich mir da wirklich net gemacht. Da wenn dir einer böses Will oje oje. Gut meinen Beruf als Koch hab ich vor Jahren an den Nagel gehängt aber trotzdem
 
Ich sage zu dem Thema nur: Finger weg davon die Touris kosten zu lassen !!!
 
Prinzipiell muss man ja sagen: Ich koche es mir für mich/unsere Gruppe, und die "müssen" das auch essen, warum also nicht Außenstehende? Dabei entstehen jedoch wie schon genannt einige Probleme. Sollte sich jmd aus dem eigenen Lager etwas "wegholen", sprich krank o.Ä. werden wird er wohl kaum den Koch aus selbigem Lager anzeigen. Sowas macht man einfach nicht, bzw sollte man als Mitlagerer sich auch für die Hygiene der Küche interessieren. Das ist das quasi "mit gehangen, mit gefangen". Anders ist das mit Touris. Wie schon gesagt, wenn ich das essen soll, kann das auch ein Touri essen (rechtl. Seite mal kurz außer Acht lassen!). Das aller aller schlimmste was dabei passieren kann sind evtl. Allergien gegen dies oder jenes. Allein deswegen würde ich keinen Externen etwas probieren lassen wollen. Dort könnte man sich u.U. auch schnell eine Klage einfangen, wobei ich das auch schachsinnig finde, aber das ist ein anderes Thema. (Die Deutschen müssen direkt alles und jeden immer verklagen...) Jetzt weiß ich nicht wie das ist mit einem unterschriebenen Dokument. Abgesehen davon, dass ich mir so einen Stress nicht machen wollen würde, immer so ein Zettel mit mir rumzuschleppen. Aber wenn man unterschreiben muss, dass der Koch nicht dafür haftbar zu machen ist und das probieren ausdrücklich auf eigene Gefahr passiert, sollte rein rechtlich eigtl alles geklärt sein, oder? Das ganze klappt natürlich nur unentgeltlich. Wenn man dafür Geld nimmt, bräuchte man strenggenommen wieder ein Gewerbeschein und müsste das von der Steuer absetzten, etc pp.
 
Satir, vergiß es, solange alle mitkochen , gibts keine Probleme, ansonsten, passiert was , Arschkarte.
 
Die Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz ist, meine ich, noch nicht zur Sprache gekommen. Auch die müßte doch für die Zubereitung usw. vorhanden sein ... streng genommen ... ? :whistling:
 
Die brauchst du bei der Herstellung im Gewerbe (ohne die kannst du mit der Produktion net loslegen) und beim Verkauf / dem Servieren von so genannten "kritischen Lebensmitteln" wie Wurst, rohes Fleisch, Milchprodukte... Diese Bescheinigung ist lediglich ein zusätzliches Sicherungsinstrument, dass du nachweisen kannst, du weißt wie hygienisch mit Lebensmitteln umgegangen wird. Bei all solchen geschlossenen Gesellschaften wie Vereinsessen, private Feiern (dazu gehört eben auch ne Lagergruppe - ihr seid ja von niemandem dort hingeschickt worden) braucht man die Belehrung nicht.
 
Anders ist das mit Touris. Wie schon gesagt, wenn ich das essen soll, kann das auch ein Touri essen (rechtl. Seite mal kurz außer Acht lassen!). Das aller aller schlimmste was dabei passieren kann sind evtl. Allergien gegen dies oder jenes. Allein deswegen würde ich keinen Externen etwas probieren lassen wollen. Dort könnte man sich u.U. auch schnell eine Klage einfangen, wobei ich das auch schachsinnig finde, aber das ist ein anderes Thema. (Die Deutschen müssen direkt alles und jeden immer verklagen...)
Das Problem ist folgendes: Du gibts dem Besucher was zu kosten. Dein Essen ist vollkommen in Ordnung und schmeckt gut. Danach geht er zur Marktgastro, erwischt ein schlechtes Würstchen und wird krank. So. Und jetzt ist er in Rage und verklagt dich. Er hat ja auch Zeugen, dass du ihm was gegeben hast und in so einem Zeltlager kann es bekanntlich ja gar nicht den Hygienevorschriften entsprechen. Jetzt beweis mal, dass er sich das NICHT von dir geholt hat.
 
Naja, klar. Wie hier auch schon angesprochen wurde, friert ja niemand ein bisschen des Essens ein, und so hat man auch keine Beweise. Aber dabei läuft die Sache andersrum! Nicht ich muss beweisen, dass ich das nicht war, sondern die Anwälte des Klägers müssen nachweisen können, dass mein Essen schuld ist. Und das können sie nicht, mangels nicht vorhandener Vergleichsreste. Im Zweifel für den Angeklagten.
 
Genau DAS ist das Problem. Dass hier die Beweislast umgekehrt ist. und das is gut so. Sonst nähme kein Unternehmen Rückstellproben, sondern würde alle "Beweise" vernichten. Der Privatmann hat so gut wie keine Möglichkeit, seine Unschuld nachzuweisen. Es läuft ja ungefähr so ab, dass kaum einer wegen ein bisschen Bauchweh Theater machen wird. Entpuppt sich das Bauchweh aber als handfeste Salmonelleninfektion, ist der behandelnde Arzt verpflichtet, die Infektion zu melden. Dann bekommt der Kranke einen Brief von der Ordnungsbehörde und muss angeben, was er wo die letzten Tage gegessen und getrunken hat und wo er es eingekauft hat. Besonders interessieren hier Eier und eihaltige Speisen, Eis, Fleisch, Wurst, Geflügelgerichte und andere "kritische Nahrungsmittel". Gibt er beispielsweise an, dass er beim Italiener ein Eis gegessen, beim A..I ein fertiges Tiramisu gekauft, auf dem Markt ein Rostwürstchen gegessen und bei der Lagergruppe XY ein Schälchen Hackfleisch-Kohl-Eintopf gekostet hat, dann nimmt das Amt von den entsprechenden Nahrungsmitteln Proben. Aber wer hbt schon als Privatman tagelang einen eingefrorenen rest vom Mittagessen auf? Und dann heißt es beten, dass man bei den anderen was findet, sonst ist man dran. Und dass der Kranke das Fleischsalatbrötchen, das er zum Frühstück hatte, nicht vergessen hat anzugeben. Es drohen nicht nur Regressansprüche zB durch die Krankenkasse des Geschädigten, sondern auch antanzen beim Arzt zwecks Stuhlprobe (und zwar für die ganze Gruppe nebst Familienmitgliedern!) und anderer Unmut.
 
Die Zwiebelschalensuppe beim Stofffärber ist auf jeden Fall ein Aha-erlebnis... :D DON'T FEED THE TOURIE :no
 
Zitat von »Morgan«
Im Falle der Jugendgruppe dürfte das Problem gewesen sein, dass nicht sichergestellt werden konnte, dass andere als die Gruppenmitglieder von den unhygienischen Speisen essen.
Falsch! Wenn eine Jugendgruppe kocht, ganz egal, ob von dem Essen was nach außen gelangt oder nicht, dann hat auch das den Hygienevorschriften zu entsprechen. Wenn nur eine Jugendgruppe auf dem Platz ist, und das Gesundheitsmat schläft da auf. Dann kann das Lager, sofern die etwas zu beanstanden haben, direkt beendet sein. Die Gesundheitsämter in Rheinlandpfalz und Hessen führen da regelmäßig Kontrollen durch und es ist schon mehrfach vorgekommen, dass dieKinder früher daheim waren, als sich das die Eltern vorgestellt hatten. Mir sind mindestens 3 Fälle bekannt, wo ich gesagt hätte, "War doch alles in Ordnung". Vergleiche ich das dann mit Lagern auf Mittelaltermärkten, dann waren die Hygienezustände in dem Pfadfinderlager um einiges besser.
Zitat Es ist übrigens nur verboten, unhygienische, unappetiliche, ekelerregende oder gesundheitsschädliche Speisen in Verkehr zu bringen.
Die gesundheitsschädlichen oder unhygienischen Speisen lasse ich hier mal außen vor, weil darüberbraucht man wohl nicht zu diskutieren.
Aber wo zieht man die Linie unappetitlich und ekelerregend? Was für die einen eine Delikatesse ist, kann für andere total wiederlich sein. Bei Schnecken und Froschschenkel verziehen wohl die meisten das Gesicht und sind empöhrt, wie man sowas essen kann. Andere essen faulen Fisch in Dosen, Innereien, im Norden Kuddeln, ...
Aber noch mal zurück auf das Kochen in Lagergruppen. Wenn besagte Köchin X was kocht, und unter den Teilnehmern in der Gruppe bricht plötzlich Dünnschiss aus, meinetwegen verbunden mit einer Lebensmittelvergiftung, wer ist dann haftbar zu machen? Viele Lagergruppen machen es sich einfach zu leicht. Verranstes Küchenmaterial, ungenügende Kühlung, schlechte Lagerung, ... vieles was einfach weniger beachtet wird. Und man braucht sich gar nicht auf den "Touri" zu versteifen. Wieviel Kaffee wechselt denn morgens das Lager? Oder "Hey, kommt doch mal rüber, wir haben noch was vom Mittagessen übrig!"
@Morgan: Als Hauswirtschafterin hast du bestimmt schonmal den Satz gehört "In diesem Beruf, stehen sie mit einem Bein im Knast!" Kommt in einem Lager was vor, wo jemand mit einer entsprechenden Ausbildung was verbockt hat, dann istda auch ruckizucki mal der Job in Gefahr.
ich gehöre auch der berufsgruppe der HWS an. und um erlich zu sein ich habe mir so das eine oder andere zu dem thema überlegt alleine schon da man in manchen regionen unseres landes sogar den bau einer Haccp Küche verboten bekommt aber das erkläre ich interessirten an anderer stelle. Ich persönlich habe schon in allerhand küchen gearbeite und ich sage euch das war nicht immer leicht zu ertragen. Allerdings habe ich auch gelernt wie man mit dem grösten Euitment ramsch noch haccp tauglich kocht. Meine famielie richtet ofters mal "geselschaftliche anlässe aus" auf mein drangen haben wir einen hinweis auf unsererpreis liste die aus liegt zu dem verabeite ich nichts was bedenklich wehre also kein rüher ei oder ei purer form rohe Tierproduckte sind auch nicht drin. und so weiter. Ich plane zur Zeit eine feste Feuerstelle auf der ich Mitte diese jahre hoffentlich das erste mal schau kochen werde. damit verköstiege ich nur "freunde" allerdings ist auch dieser begriff dehnbahr. :whistling:
 
Jeder, der mit unglasierter Keramik kocht, sollte tunlichst niemand Außenstehenden kosten lassen ;) Unglasiertes Kochgeschirr fällt nämlich nicht unter "hygienisch" nach Gesundheitsamtangaben. ;)
 
... und der Vermerk zahlreicher Händler, z.B. bei " mittelalterlichen " Kochtöpfen usw. nicht für die Zubereitung von Lebensmittel geeignet ! :whistling: ... da frag ich mich für was sonst ?
 
Das mit dem unhygienisch stimmt nicht. Es gibt kein generelles Verbot von hölzernen Schneidbrettern, Servierschüsseln, Kochlöffeln etc. in der Gastronomie. Übergeordnete Behörden, interne Bestimmungen von Caterern, Träger von Einrichungen wie Kantinen etc. KÖNNEN hölzerne Gegenstände verbieten. Tun dies auch meistens, obwohl zahlreiche Studien nachgewiesen haben, dass sich Keime auf Holz schlechter halten als auf Kunststoff. Die Falle liegt bei der Trocknung. Gerade in der Gemeinschaftsverpflegung muss es sehr schnell gehen, so dass gerade einmal die wenige Sekunden bis Minuten dauernden Einwirkzeiten von Desinfektionsmitteln eingehalten werden können, mehrstündige Trocknungszeiten von Holzgeschirr aber nicht. Und auf ständig feuchtem Holz vermehren sich keime in der Tat rasant.
 

Neueste Beiträge

Oben