Codex Belli

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GREIF

V.I.K.
Registriert
21. Apr. 2007
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1.966
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1
Ort
91465 Neuherberg "V.I.K." (Very Important Knight)
Neben den klassischen Schlachtregeln von 1999 findet sich hier auch der aktuelle Codex Belli der HCA, den Initiatoren der A-Karte. In vielen Punkten stellt der Codex Belli von 2002 eine Verfeinerung des Regelwerkes von 1999 dar, andererseits greift die Urfassung einige allgemeine Punkte auf, die in der Neufassung nicht berücksichtigt wurden. Wir haben uns daher entschlossen, beide Fassungen hier zugänglich zu machen. Die Regeln: 1. Waffen
  • a. Waffen fallen in eine von vier Kategorien:
    • I. Hiebwaffen: Waffen mit Stahlklingen zu einer oder zwei Händen (Schwert, Langschwert, Axt, Langaxt, Sax,...) II. Stangenwaffen: Langwaffen mit Stahlköpfen zu zwei Händen (Speer, Hellebarde,...) III. Fernkampfwaffen: Bögen und Armbrüste sowie Schleudern IV. Verbotene Waffen: Feuerwaffen, Leichtmetall-, Latex- oder Carbonwaffen sowie Wucht- und Kettenwaffen (Keulen, Flegel,...), Peitschen
    • b. Erlaubt im Nahkampf sind Hiebwaffen und Stangenwaffen mit Stahlklinge, die eine Schlagkante von mindestens 2mm aufweist und so abgestumpft ist, daß ein Eindringen in Kettengeflecht mit Ringen von 8mm Innendurchmesser ausgeschlossen ist. c. Erlaubt im Fernkampf sind Fernkampfwaffen, die die Zugkraft eines 50 lbs-Langbogens nicht überschreiten. Es dürfen nur Pfeile oder Bolzen genutzt werden, die mit einem Schaumplsterkopf ausgestattet sind. Der Kopf muß einen Durchmesser von mindestens 50mm haben und auf einem fest mit dem Schaft verbundenen Kunststoffinnenkern aufbauen. Ein Eindringen der Spitze in die Augenhöhle und ein Splittern des Schaftes beim Abschuß oder Einschlag muß ausgeschlossen sein. Schleudergeschosse dürfen nicht schwerer als 80g sein, dürfen nicht in die Augenhöhle eindringen können und müssen eine Schaumpolster- oder Filzoberfläche haben (Beispiel: Tennisball). d. Zugelassene Waffen dürfen keine strukturellen Beschädigungen oder übermäßige Scharten aufweisen. e. Verbotene Waffen dürfen nicht eingesetzt werden.
    2. Rüstungen & Ausstattung
    • a. Der Mindestrüstungsschutz im Nahkampf besteht aus gepolsterten Handschuhen und Kopfschutz. Der Mindestkopfschutz ist eine unterpolsterte Kettenhaube oder ein eisenverstärkter Lederhelm. Kämpfer, die nicht den Mindestrüstungsschutz tragen, dürfen am Nahkampf nicht teilnehmen. b. Körperschutz, besonders Schutz der Unterarme und Gelenke, wird dringend empfohlen! c. Verboten sind Schilde und Rüstungen mit Dornen oder scharfen Kanten. d. Gefährliche Gegenstände (Messer,...) dürfen grundsätzlich nicht mitgeführt werden.
    3. Verhalten
    • a. Erlaubt sind Schläge mit Hiebwaffen zum Schild und Körper. b. Nicht erlaubt sind Stiche mit Hiebwaffen auf die obere Hälfte des Schildes und zum Körper sowie Schläge und Stiche zum Kopf oder Hals. c. Erlaubt sind Schläge und Stiche mit Stangenwaffen auf die untere Hälfte des Schildes oder den Körper unterhalb des Brustbeins, wenn die Waffe abwärts geführt wird. d. Nicht erlaubt sind Schläge und Stiche mit Stangenwaffen auf die obere Hälfte des Schildes, zum Kopf, Hals oder auf den Körper oberhalb des Brustbeins, sowie das Führen der Waffe aus einer unteren Position (Aufwärtsstich, Aufwärtsschlag). e. Erlaubt sind gezielte Schüsse mit Fernkampfwaffen auf den Schild und den Körper unterhalb des Brustbeins. f. Körpereinsatz zum direkten Angriff (Tritte, Faustschläge,...) ist nicht erlaubt. g. Der Einsatz von gefährlichen Gegenständen (Fußangeln,...) ist nicht erlaubt. h. Die Teilnahme an einem Gefecht unter Alkohol- oder Drogeneinfluß ist nicht erlaubt. i. Faires Verhalten ist Voraussetzung für ein gelungenes Gefecht. Wir kämpfen als Partner, nicht als Feinde! j. Angriffe auf Fernkämpfer, die den Mindestrüstungsschutz nicht tragen, sind anzudeuten. k. Nichtkämpfer werden nicht bekämpft.
    4. Sonstiges
    • a. Die Sicherheit der Waffen und Ausrüstung wird durch Kontrollen gewährleistet. b. Erste-Hilfe-Austattung muß vor Ort sein. Jeder Kämpfer soll ausgebildeter Ersthelfer sein. c. Minderjährige Kämpfer bedürfen der Zustimmung des Erziehungsberechtigten. d. Anordnungen der Kampfrichter ist unbedingt Folge zu leisten. e. Der Veranstalter hat das Hausrecht. f. Der Kämpfer muß seine Eignung an der Waffe durch die A-Karte oder eine Prüfung dazu vor Ort nachweisen. g. Jeder Kämpfer ist dafür verantwortlich, daß Zuschauer nicht gefährdet werden. h. Eine Trefferregelung ist nicht Bestandteil der Schlachtregeln und ist gesondert abzustimmen.
 
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