Frauenbild bei den Germanen

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Whysoscared

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Einen Guten Abend wünsche ich. Welches Frauenbild herrschte im heutigen Deutschland zwischen Antike und Mittelalter, sprich vor der Christianisierung der Germanen? Tacitus schreibt in seiner Germanica: "Gleichwohl sind die Ehen dort [In Germanien] streng [...] denn sie sind fast die einzigen unter den Barbaren, die sich mit einem Weibe [sic] begnügen, äußerst wenige ausgenommen, mit denen, nicht aus Sinneslust, sondern um ihres Adels willen, von allen Seiten Eheverbindungen gesucht werden." (Heine, 29) Dies impliziert doch, dass ein Mann sich eine Frau für das Leben gesucht hat (oder umgekehrt). Nun beschreibt er weiter, die "Mitgift bringt nicht das Weib dem Manne, sondern der Mann dem Weibe zu." (Heine, 30). Daraus ergibt sich für mich ein recht gleichwertiges Verhältnis beider Geschlechter. Leider ist das fast alles, was in der Germanica zur Ehe und zum Verhältnis Mann - Frau steht. Ein weiteres Indiz für die Gleichwertigkeit von Mann und Frau sind für mich die Klamotten, die sich laut Tacitus sehr ähnelte. "Die Tracht der Frauen ist von der der Männer nicht verschieden, nur daß die Frauen sich häufiger in Leinwand kleiden[...]." (Heine, 29) Meine Frage ist nun, gibt es Quellen, die über dieses Verhältnis noch mehr Aufschluss geben? Ich bin über jeden Hinweis oder Verweis erfreut! Grüße, Alex Quelle: Berichte über Germanen und Germanien: Caesar - Tacitus. Hrsg: Alexander Heine; PHAIDON
 
Vorsicht mit Tacitus. Er beschreibt die Germanen als "edle Wilde", um seinem Publikum, zivilisationsverwöhnten Römern, einen Spiegel vorzuhalten, damit sie sich wieder auf die alten römischen Tugenden besinnen. Er wusste wahrscheinlich etwa soviel über "die Germanen", wie Karl may über "die Indianer". Es ist meiner Meinung nach so gut wie unmöglich valide allgemeingültige Antworten zu sozialgeschichtlichen Fragen untergegangener schriftloser Gesellschaften zu finden. Maximal wacklige Ableitungsthesen und Diskussionsgrundlagen, die zur Interpretation von archäologischen Funden dienen und damit an konkrete Fundsituationen gebunden sind.
 
spontan fällt mir der Sachsenspiegel ein, der bis dahin mündlich überliefertes Stammesrecht schriftlich zusammen faßte. Ein wenig rückschließen läßt sich daraus sicherlich.
 

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