Mein erstes 'GroWi'-Sax

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Also meines wissens waffengesetz ( da ich ständig im wald bin auch mal über mehrere tage und viel bushcraften gehe und n kleiner prepper bin^^ komme ich an dem thema nicht vorbei..) ist eine klinge über! 12 cm gestattet wenn sie verstaut ist. also rucksack tasche etc. alles unter 12 cm darf griffbereit am körper getragen werden... ich werde bei bedarf gern den paragraphen raussuchen und mit einstellen aber meiner ansicht nach reicht eine 2te ,,scheide,, die auch den griff abdeckt um ein scharfes! messer zu transportieren solange es kein schwert (hieb und stoßwaffen ) ist. wenn ich ne machete dabeihabe oder n längeres bushmesser habe ich es im rucksack und damit keine probleme bei meiner letzten kontrolle gehabt. war vielleicht auch glück dabei aber ich glaube es lohnt sich nochmal darüber gedanken zu machen... falls du magst sag bescheid dann werde ich mich auch nochmal schlau machen, gern auch bei einem juristen ich kenne das problem eben einfach auch^^. liebe grüße
 
Du hast soweit völlig Recht. Mehr als 12 cm sind zulässig, wenn das Messer in einem verschlossenen Umbehältnis mitgeführt wird, welches ein versehentliches Herausziehen sicher verhindert. Schaut beim Marktbesuch allerdings völlig bescheuert aus, wenn man das schöne Sax mehr oder weniger versteckt. Alternativ kann man auch versuchen, das Sax - ähnlich einer Machete - nicht als Messer, sondern als Werkzeug zu deklarieren. Allerdings muss man dann auf die Einsicht der Ordnungshüter hoffen, was mir zu viele Auslegungsrisiken birgt. Als Marktbesucher brauche ich eh keine so große scharfe Klinge, also gehe ich auf Nummer sicher und lasse die Klinge stumpf ;)
 
recht hast du schaut auch wirklich! klasse aus das teil. würde mich freuen wenn du den großen bruder von dem sax auch zeigst wenns soweit ist. möchte mir nähmlich auch gern eines machen und würde mir gerne anregungen über machart holen. das ist nämlich eines der wenigen metallarbeiten die ich mir son ein bisschen zutraue. bei rüst und kampfeinsatz fähigen sachen will ihc mich nicht auf mein nicht vorhandenes metall arbeits talent verlassen :) viel spaß beim bau.
 
Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz (WaffVwV) bieten ein paar Ausnahmen, bei denen das Führen auch von scharfen Waffen möglich wäre. Allerdings sind die "Hausordnungen" vieler Veranstalter strenger als es nach der Gesetzeslage nötig wäre. Daher ist es heutzutage sinnvoller, sich bei Bau oder Anschaffung eher nach dem richten, was bei den Lagern/Veranstaltungen untersagt ist, an denen man teilnehmen möchte...
 

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