Schatzsucher unterschlagen Münzen aus dem Mittelalter

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Reißerische Überschrift und dann stellt sich heraus das der Fund doch gemeldet wurde allerdings später als gesetzlich vorgesehen. Natürlich kann man alles unter Strafe stellen aber dann meldet sich gar keiner mehr. Das einzige worauf mehr Augenmerk gelegt werden sollte sind die Damen und Herren mit Ihren Sonden. Vor allem diese "Grabräuber" die tote Soldaten plündern oder die Lebensmüden die meinen nach Munition suchen zu müssen. :thumbdown:
 
In Baden-Württemberg ist das Sondengehen generell nur mit Genehmigung des Landesamts für Denkmalpflege erlaubt. Das Amt vergibt solche Genehmigungen aber generell nicht an Hobby-Sondengänger, also haben die Jungs sich schon mit dem Suchen strafbar gemacht. Dann den Kram auch noch auszubuddeln, mitzunehmen, erst Monate später zu melden und dabei dann auch noch nicht alles abzugeben ist natürlich erst recht ein No-Go. Die Geldstrafe die dafür verhängt wurde ist völlig gerechtfertigt.
 
Ich hasse Reglementierungen weil es leider auch immer die "Guten" trifft. Aber die mutwillige Zerstörung von Fundstellen und -zusammenhängen zur eigenen Bereicherung empfinde ich wie die Zerstörung von Kulturgut aus religiös-politischen Anschauungen. Ich gestehe aber dem Finder für seine "ehrlichkeit" aber auch eine Belohnung zu. Warum regen wir uns über die behaltenen Stücke auf wenn aber der überwiegende Rest abgegeben wurde? Wenn eine Firma einen "Schatz" aus eine versunkenen Schiff hebt dürfen auch Stücke aus dem Fund Versteigert und Verkauft werden und auch Museen verkaufen Stücke die sie Mehrfach besitzen.
 
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Weil es aber eben nicht nur die "Guten" gibt, sind solche Reglementierungen bitter notwendig. Und egal wie man dazu steht, in BaWü ist privates Sondengehen nun mal nicht erlaubt. Das hat gute Gründe. Und wenn Einzelne dann meinen für sie gilt dieses Verbot nicht bzw. sich wider besseren Wissens über Gesetze hinwegsetzen dann müssen sie nun mal mit der Strafe leben. Wenn die Regeln in anderen Gegenden anders sind ist das eben so. Hier hätten sie nicht tun dürfen was sie getan haben und dadurch ist vermutlich ein Fundzusammenhang unwiderbringlich zerstört worden, also ist es mMn auch unerheblich dass sie letztlich Schiss bekommen und einen Teil abgegeben haben. Ein Bankräuber bekommt ja auch keine Belohnung wenn er einen Teil der Beute wieder abgibt.
 
„Meine Münzen packte ich in eine Brotdose, legte sie auf den Kühlschrank.“ Später ließ er sie sogar von einem Experten der ZDF-Sendung „Bares für Rares“ schätzen und googelte im Internet.
Für dieses Vorgehen, wenn es der Wahrheit entspricht, hat er noch viel zu wenig Strafe bekommen.
 
Die Bild ist allerdings so eine gute Quelle wie "habe ich gehört von jemand der was gehört hat von jemandem der was gehört hat".... Die Bild hat auch bei jeder Ausgabe einen gigantischen Teil an Richtigstellungen. Falsche Zitate und verdrehte Tatsachen sind bei denen an der Tagesordnung. Evtl ist es besser sich bei so etwas auf richtige Quellen zu verlassen. (Wie z.B. die in dem ersten Post genannte) Nichtsdestotrotz ist es wirklich schade, dass Kulturgüter eine Zeit unterschlagen wurden. Was Wolfram von der Oerz ansprach sehe ich allerdings ähnlich. Wenn jemand sich selbst freiwillig mit denen eine Zeit unterschlagenen Gütern stellt darf die Strafe nicht zu hoch sein, sonst stellt sich von denen nie wieder jemand und die Güter werden evtl sogar heimlich entsorgt....leider
 
Hallo Katharina, Bankräuber erhalten serwohl Strafreduzierungen wenn sie sich bei der Wiederbeschaffung der Beute kooperativ zeigen. Das liegt schon im Interesse der Versicherungen! Das würde ich wohl als Belohnung ansehen. Die These das man Strafenund Verbote nur härter machen muss und die Anzahl der Vergehn zu verrringern ist auch schon länger überholt! Also nützt dem Bundesland diese Regelung wie man sieht nicht wirklich
 
@Wolfram von der Oerz: Strafminderung, ja - aber nicht auch noch eine Belohnung! So hatte ich Dich zumindest verstanden. Ob so eine Strafminderung vielleicht sogar zum Tragen kam weiss ich nicht, vielleicht war das ja sogar der Fall?
 
Nichtsdestotrotz ist es wirklich schade, dass Kulturgüter eine Zeit unterschlagen wurden. Was Wolfram von der Oerz ansprach sehe ich allerdings ähnlich. Wenn jemand sich selbst freiwillig mit denen eine Zeit unterschlagenen Gütern stellt darf die Strafe nicht zu hoch sein, sonst stellt sich von denen nie wieder jemand und die Güter werden evtl sogar heimlich entsorgt....leider
Übrigens die Strafe nicht zu hoch: § 246 Unterschlagung (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. (2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. (3) Der Versuch ist strafbar. (Quelle:Strafgesetzbuch)
 
@Hermann Ich schrieb nicht, dass die Strafe zu hart sei. Der ganze Absatz bezog sich Allgemein auf das Vergehen des Unterschlagens von Archäologischen Güter Als allgemeine Antwort auf "Für dieses Vorgehen, wenn es der Wahrheit entspricht, hat er noch viel zu wenig Strafe bekommen." Über die Verhängte Straffe würde ich in diesem Fall gar nicht spekulieren, da ich nicht alle Fakten kenne. Und wie gesagt die Bild ist eine so gute Quelle wie ein Twitter- oder Facebookeintrag oder ein Youtube Video von irgend jemandem. Nicht umsonst - um mich zu wiederholen - hat die Bild unglaubliche Mengen an Richtigstellungen.
 

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