Die Ehe und deren Bedeutung

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S

Steffen

Guest
Seit dem Decretum Gratiani und dem Vierten Laterankonzil (1215) bestimmte die Kirchenrechtslehre dass die Ehe ein Sakrament und damit grundsätzlich unauflöslich sei und der kirchlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung unterlag. Die Kirche mischte sich aber nicht nur in die Eheschließung ein, sondern wollte zur Entscheidungsinstanz für alle Eheangelegenheiten werden. So wurden strittige Ehefragen gegen Ende des 11. Jhs. nur noch vor geistlichen Gerichten verhandelt. Mit dem "Decretum" von Gratian um 1140 begann die Kodifizierung eines kirchlichen Eherechtes, das hauptsächlich auf Urteilssprüchen einzelner Päpste beruhte. Im Verlaufe des 12. Jhs. wurde es systematisch weiter ausgebaut und fand in den Dekretalen Papst Gregors IX. (+ 1241) einen vorläufigen Abschluß. Nach den Aussagen der bedeutendsten Kirchenväter war der Zweck der Ehe nur in der Erzeugung von Nachkommenschaft und in der Vermeidung von Unzucht zu sehen. Und Abaelard meinte persönlich: "Die in der Ehe leben, werden nicht verdammt, aber leichter selig werden die, die sich enthalten." (in: Abaelard, München 1987, S. 323) Liebeshochzeiten waren ja nicht die Regel, es wurden Hochzeiten unter standesgerechten, wirtschaftlichen, politischen Aspekten arrangiert. Wer außerhalb seines Standes heiratete riskierte seine „Mitgift“ und sogar seine ganze „Familia“. Die Familia hatte feste Strukturen, stand die Frau erst unter Munt (Vormundschaft) des Vaters, wurde sie durch die Heirat unter der Munt des Gemahls gestellt. Erst eine Verwitwung machte die Frau in ihrer Entscheidungsgewalt freier. In der Ehe führte sie weitgehend selbstständig Haushalt, Küche, Hof. Selbständig heißt aber hier auch immer dass das Familienoberhaupt das letzte Wort hatte. Einem Haushalt stand wie bereits geschrieben der Mann vor, dem hatte sich alles und alle unterzuordnen, zur Familia wird nicht nur Ehefrau und Kinder gezählt, sondern auch das Gesinde.
 
ich habe unter http://www.planet-wissen.de folgendes zu diesem Thema gefunden Die Geschichte der Ehe "Hîwa" ist das alte germanische Wort für "Heirat" und bedeutete soviel wie: Hausstand, Hausgemeinschaft; die "Ehe" entstammt dem alt- oder mittelhochdeutschen "ewe" oder "ewa", dem "Gesetz". Die Ehe ist also eine Gemeinschaft, die einem Gesetz, bestimmten Regeln folgt. In Deutschland ist das die "auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau. Evolutionsforscher gehen davon aus, dass am Anfang der Menschheit die Promiskuität, die freie, ungeregelte Partnerwahl, geherrscht hat. Erst langsam bildete sich die Gruppenehe heraus, dann die Polygamie, die Vielehe. Die Monogamie, die Einehe, ist danach die kulturell höchststehende rechtliche Verbindung zweier Menschen. Diese Eheform ist auch die in allen Kulturen am weitesten verbreitete und genießt den höchsten Status. Die Ehe im frühen Mittelalter - die Muntehe In Europa gab es bis ins frühe Mittelalter verschiedene Eheformen. Zum einen die Muntehe, bei der die Frau von einem Schutzverhältnis - ihrer Sippe - in ein anderes - das des Bräutigams, wechselte. Der zahlte dafür den Muntschatz. Die Höhe war bei den Germanen in den Stammesrechten festgelegt: "Die gesetzmäßige Ehegabe besteht aus 40 Schilligen, entweder in Gold oder in Silber ... oder was immer man zu leisten vermag." Das war viel Geld und lässt darauf schließen, dass es ein geregeltes Eheverhältnis damals nur für die Oberschicht gab. Später wandelte sich der Muntschatz von der "Gegenleistung", die an die Sippe der Frau ging, in eine Art Witwenversicherung. Das Geld gehörte der Frau und diente als Rücklage für den Fall, dass der Mann starb. Munt bedeutete sowohl Schutz als auch Herrschaft. Zu sagen hatte die Frau bei der Eheschließung nichts. Verhandelt wurde zwischen den Sippen. Zweck war die Verbindung zweier Sippen aus politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Gründen. Die Trauung im frühen Mittelalter Die Trauung selbst war eine feierliche, öffentliche und weltliche Zeremonie. Nach der Verlobung wurde die Braut an den Bräutigam übergeben. Das wurde von einer Reihe ritueller Handlungen besiegelt: zusammen mit der Braut wurden zum Beispiel Speer, Schwert oder Hut als Zeichen der Schutzgewalt übergeben. Der Bräutigam ergriff dann die Hände der Braut, trat auf ihren Fuß und ummantelte sie. Dann wurde die Braut mit dem sogenannten "Brautlauf" in das Haus ihres Mannes geführt. Hier fand unter Zeugen die "Beschreitung des Ehebettes" statt. Erst dann galten beide als verheiratet. Als Anerkennung, wohl aber auch als Geschenk für ihre Hingabe, gab es am "Morgen danach" die "Morgengabe" - ein wertvolles Geschenk - für die Braut. Friedel- und Kebsehe Für breitere Bevölkerungsschichten, aber auch neben der Muntehe, gab es die Friedelehe. Diese wurde mit weitaus weniger Aufwand geschlossen, hatte auch einen weniger bindenden und, für die Braut, absicherenden Charakter. Es gab keine Verlobung und keine Trauung, aber der Bräutigam musste die Heimführung der Braut begründen, das Beilager beibehalten und auch die "Morgengabe". Die Friedelehe hatte keine standesrechtlichen Folgen und durfte neben der Muntehe existieren. Und sie konnte in eine Muntehe umgewidmet werden. Zwei Muntehen aber durfte es nicht geben. Noch weniger verbindlich war die "Kebsehe", die keinerlei Formalitäten bedurfte. Die Kebsehe bestand zwischen einem Freien und einer Unfreien. Das Wort "Kebse" bedeutet Sklavin oder Dienerin. Der Freie konnte, da er die sachenrechtliche Verfügungsgewalt über seine Unfreien besitzt, seine Mägde nach seinem Willen jederzeit zum Geschlechtsverkehr zwingen oder auch heiraten. Diese geschlechtliche Verbindung zwischen Magd und Herrn wird Kebsehe genannt, dabei handelte es sich ursprünglich sicherlich nicht um eine ordnungsgemäße Eheverbindung. Aber bei entsprechender Verlautbarung konnte sie eheähnliche Rechtsformen annehmen. Von der Zwangs- zur Konsensehe Ab dem zehnten Jahrhundert ging die Kirche zunehmend gegen die Kebsehe vor. Zwar spielte die kirchliche Trauung zu dieser Zeit noch keine herausragende Rolle bei der Eheschließung. Es wurde aber nach und nach üblich, bei Trauungen den kirchlichen Segen einzuholen. Bald entstand daraus ein eigenes Ritual, eine Hochzeitsliturgie. Die Kirche unterstützte die Monogamie und die Unauflöslichkeit der Ehe. So setzte sich allmählich die rechtlich bindende, sozial absichernde, auf Konsens beruhende monogame Ehe durch. So entstand das "Ja-Wort" beider Brautleute bei der Eheschließung. Der Vormund der Braut, der früher die Hochzeit ausgehandelt hatte, wurde überflüssig. Aus dem Sippen-Vormund wurde der Trauzeuge. Die wachsende Rolle der Kirche Noch war der kirchliche Segen fakultativ, eher Sitte als Pflicht. Doch die Kirche hatte ihre Macht ausgedehnt und bis zum frühen 13. Jahrhundert ein eigenes Eherecht entwickelt. Die Trauung wurde zu einer kirchlichen Angelegenheit. Im Jahr 1225 beschloss das Vierte Laterankonzil, dass Trauungen nur noch von einem Priester vorgenommen werden durften. Laientrauungen wurden verboten. Wer sich dem widersetzte, dem wurden harte Maßnahmen angedroht. Wer ohne kirchlichen Segen miteinander lebte - so befahl eine Ordnung der Abtei St. Peter in der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts - der solle "des Gebietes verwiesen und von einem Abt nach seinem Willen bestraft werden." Die Ehe nach protestantischem Verständnis Luther durchbrach die Hochzeits-Hoheit der Kirche. "Es kann ja niemand leugnen, dass die Ehe ein äußerlich, weltlich Ding ist, wie Kleider und Speise, Haus und Hof weltlicher Oberheit unterworfen", postulierte er 1530 in "Von Ehesachen". Die weltliche Autoritäten sollten die Eheschließung übernehmen und rechtlich regeln. Daraufhin wurde die kirchliche Trauung von den jeweiligen Staaten vorgeschrieben. Was in protestantischen Ländern schlicht dazu führte, dass die kirchliche Trauung zur Pflicht wurde - und damit impliziert wurde, dass eine christliche Segnung zur Ehe dazu gehört. Denn natürlich nahm die Kirche nicht von ihrem Gewohnheitsrecht Abstand, eine Hochzeit zu sanktionieren. Wollte sich jemand der Heirat verweigern, schritt die jeweilige staatliche Instanz ein, vor allem, wenn der Beischlaf bereits zur Schwangerschaft geführt hatte, der Erzeuger jedoch nicht heiraten wollte. 1563 wurde auf dem Konzil von Trient seitens der katholischen Kirche beschlossen, dass eine wirksame Ehe nur noch in Anwesenheit eines Priesters und zweier Zeugen zustande kommen durfte. Doch die Kirchen unterschieden sich in ihrem Eheverständnis. Für die katholische Kirche galt die Ehe als Sakrament, für die protestantische nicht. Was also sollten die religiösen Minderheiten machen? Immer deutlicher wurde die Notwendigkeit einer unabhängigen Regelung. Der Staat greift ein Dazu trug seit dem 17. Jahrhundert die Modernisierung des alten Europa bei. Humanismus und Aufklärung setzten sich durch. Freiheit, Verantwortlichkeit, Vernunft wurden neue Ideale. Die Rolle des Staates wandelte sich. Endgültig brach die französische Revolution mit der Vormacht der Kirche. 1792 wurde die Ehe als Ziviltrauung zunächst in Frankreich festgeschrieben. Nach und nach wurde diese Regelung auch in den Gebieten eingeführt, die von den französischen Revolutionstruppen und später von Napoleon besetzt wurden. Geistlichen wurde verboten, vor der zivilrechtlichen die kirchliche Trauung vorzunehmen. 1848 setzte sich dies im Zuge der Frankfurter Nationalversammlung auch in Deutschland durch. "Die Religionsverschiedenheit", wurde dort beschieden, "ist kein bürgerliches Ehehindernis." 1876, fünf Jahre nach Grünung des Deutschen Reiches, wurde das "Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und der Eheschließung" erlassen. Seitdem war im gesamten Deutschen Reich für die Beurkundung der Eheschließung ein staatlich bestellter Standesbeamter verantwortlich. Bin mir aber nicht sicher, ob dieses historisch so korekt ist Gruss Stephan
 
Zum Thema Ehe im Mittelalter gibts einen sehr guten Aufsatz ("Die Frau") im Buch "Der Mensch des Mittelalters" Hrsg. Jacques Le Goff. Da fällts mal wie Schuppen von den Augen.
 
Ein interessantes Buch zum Thema Sexualität - und somit auch zur Ehe - ist das Buch 'Sexualität im Mittelalter' von Ruth M. Karras. Ich musste das grad für die Uni lesen und fand es sehr gut.
 
Original von Der Rote Friedel- und Kebsehe Für breitere Bevölkerungsschichten, aber auch neben der Muntehe, gab es die Friedelehe. Diese wurde mit weitaus weniger Aufwand geschlossen, hatte auch einen weniger bindenden und, für die Braut, absicherenden Charakter. Es gab keine Verlobung und keine Trauung, aber der Bräutigam musste die Heimführung der Braut begründen, das Beilager beibehalten und auch die "Morgengabe". Die Friedelehe hatte keine standesrechtlichen Folgen und durfte neben der Muntehe existieren. Und sie konnte in eine Muntehe umgewidmet werden. Zwei Muntehen aber durfte es nicht geben.
Ich lese gerade in verschiedenen Büchern und suche im I-Net näheres über Lebensformen im MA. Bin dabei natürlich auch zum Thema Verlobung, Ehe, Scheidung gestoßen, und habe speziell zur Friedelehe, bei Wikipedia Folgendes gefunden, was die Friedelehe evtl.widerlegt.
Friedelehe aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Die Friedelehe ist ein Begriff für eine Eheform des Frühmittelalters, der in den 1920er Jahren von Herbert Meyer in die historische Forschung eingeführt wurde und deren Existenz umstritten ist. Definition der Friedelehe nach Meyer [Bearbeiten]„Friedel“ leitet sich vom mittelalterlichen "friudiea" ab, was soviel wie Geliebte heißt; "Ehe" stammt vom mittelhochdeutschen Wort "ewe" mit der Bedeutung "Recht, Gesetz". Charakteristika der Friedelehe sind: Der Ehemann wird nicht Vormund der Frau. Die Ehe beruhte auf einer Willensübereinkunft zwischen Mann und Frau; beide hatten also den Wunsch zu heiraten. Die Frau hatte wie der Mann ein Recht darauf, die Scheidung zu verlangen. Die Friedelehe wurde in der Regel zwischen Paaren aus unterschiedlichen Ständen geschlossen. Friedelehen ermöglichten Polygynie. Die Kinder aus einer Friedelehe unterstanden nicht der Verfügungsgewalt des Vaters, sondern lediglich der der Mutter. Kinder aus einer Friedelehe waren zunächst voll erbberechtigt; durch den zunehmenden Einfluss der Kirche wurde ihre Position aber immer mehr abgeschwächt. Eine Friedelehe kam allein durch öffentliche Heimführung der Braut und die Hochzeitsnacht zustande; zudem erhielt die Braut eine Morgengabe. Eine Friedelehe konnte zu einer Muntehe umgewandelt werden, wenn der Ehemann nachträglich den Brautschatz leistete. Die Friedelehe wurde durch die Kirche im 9. Jahrhundert als illegitim erklärt. Trotzdem haben sich Reste dieser Eheform bis in die Neuzeit hinein in der Form der morganatischen Ehe (auch Ehe zur linken Hand genannt) erhalten. Neben der Friedelehe existierte im Mittelalter des weiteren die bereits erwähnte Muntehe, die Kebsehe und die Raub- oder Entführungsehe. Kritik an Meyers Definition Nach neueren Forschungen (u.a. von Else Ebel, Karl Heidecker und Andrea Esmyol) verdichten sich die Hinweise, dass es sich bei der Friedelehe jedoch um ein bloßes Forschungskonstrukt handeln könnte und durch eine fehlerhafte Quellenauslegung Meyers entstanden ist. Insbesondere Esmyol widerlegt in ihrer Dissertation Geliebte oder Ehefrau? Konkubinen im frühen Mittelalter die Grundannahmen von Meyers Definition. Insbesondere ergeben sich folgende Kritikpunkte: Nach Überprüfung der von Meyer verwendeten altnordischen Quellen kann Ebel seine Folgerungen nicht bestätigen. Insbesondere kritisiert sie, dass Textstellen aus dem Zusammenhang gerissen wurden, was ihren Sinn verfremdet hat. Die von Meyer verwendeten Textbelege beziehen sich laut Esmyol sämtlich entweder auf Muntehen oder Konkubinate, lassen jedoch keinen Rückschluss auf die Existenz einer freieren Eheform, der Friedelehe, zu. Zudem stammen die von Meyer verwendeten Quellen häufig aus Zeiten, in denen sogar nach seiner eigenen Meinung die Friedelehe nicht mehr existiert hat. Dass sich Meyers Theorie dennoch in der Forschung über Jahrzehnte hinweg durchsetzen konnte, liegt an ihrem spezifischen Entstehungsfeld - zum einen charakterisiert die Zeit des 19. und frühen 20. Jahrhunderts die Suche nach historischen Vorbildern der freieren Partnerwahl, zum anderen sorgte gerade die Zeit des nationalsozialistischen Regimes dafür, dass Meyers Theorie nicht weiter reflektiert wurde (sie passt sehr gut in die nationalsozialistische Ideologie, die das germanische Erbe hervorhebt).
Quelle: wikipedia.de
 
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