Wormser Konkordat

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Heribert von Werden

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Das Wormser Konkordat von 1122 ist eine vertragliche, von Kompromissen getragene Vereinbarung, die den Investiturstreit zu einem formellen Abschluss brachte. Sie besteht aus zwei Urkunden: dem "Heinricianum" (kaiserlich) und dem "Calixtinum" (päpstlich). Im Wormser Konkordat wurde festgelegt, dass Heinrich V. auf die Investitur der Bischöfe und Reichsäbte mit Ring und Stab verzichtete. Diese sollten in freier kanonischer Wahl (in Deutschland in Gegenwart des Königs) gewählt werden und vor der Weihe die kaiserliche Regalieninvestitur durch das Szepter erhalten. In Reichsitalien erfolgte die Investitur binnen sechs Monaten nach der Wahl. Das Wormser Konkordat stellte die Regalieninvestitur der Bischöfe durch den weltlichen Herrscher in Deutschland sicher und damit den herrscherlichen Einfluss auf die Besetzung dieser Ämter. Die geistlichen wurden den weltlichen Vasallen des Königs reichsrechtlich gleichgestellt. In Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit. Ich, Heinrich, Kaiser und Augustus der Römer, überlasse aus Liebe zu Gott der heiligen römischen Kirche und dem Herrn Papst Calixtus sowie zum Heile meiner Seele Gott, den heiligen Aposteln Gottes Petrus und Paulus und der heiligen katholischen Kirche jede Investitur mit Ring und Stab und gewähre allen Kirchen in meinem König- und Kaiserreiche kanonische Wahl und freie Weihe. Die Besitzungen und Regalien des heiligen Petrus, die seit Ausbruch dieses Streites bis zum heutigen Tage zur Zeit meines Vaters und unter mir genommen wurden und die ich besitze, gebe ||S. 334|| ich dieser heiligen römischen Kirche zurück, soweit sie aber nicht in meinem Besitze sind, werde ich für ihre Rückgabe gewissenhaft sorgen. Die Besitzungen aller anderen Kirchen, Fürsten sowie anderer Personen, Kleriker wie Laien, werde ich, soweit sie in meinem Besitze sind, zurückgeben und, soweit sie nicht in meinen Händen sind, für ihre Rückgabe gewissenhaft sorgen. Und ich gebe dem Herrn Papst Calixtus und der heiligen römischen Kirche sowie allen seinen gegenwärtigen wie früheren Anhängern wahren Frieden. Und ich werde der heiligen römischen Kirche in allem getreulich beistehen, worin sie meine Hilfe fordert; worin sie Klage erhebt, werde ich ihr wie schuldig Recht erweisen. All dies wurde mit der Zustimmung und dem Rate der Fürsten, deren Namen folgen, beschlossen: Adalbert, Erzbischof von Mainz; Friedrich, Erzbischof von Köln; Bruno, Erzbischof von Trier. Quelle: Privilegium imperatoris (Heinricianum)
 

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