Es ist zwar nichts aus der Zeitung oder einer Zeitschrift aber schaut mal da Fundstücke
Das BGB, StGB, Denkmalschutzgesetz, OWiG u.v.a. Und zur Belohnung greift § 984 BGB, aber nur bei legalen Funden.Original von Trinitatis Öhm, mir stellt sich bei dem Bericht eine ganz andere Frage... Wer gibt den Polizisten, dem Land etc. das Recht sachen die jemand gefunden hat zu beschlagnahmen?
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