Schwertangriff auf Polizei

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Hm, aber ich glaube, das ist nicht der erste Amokläufer, der mit einem "Samuraischwert" bewaffnet war. Da habe ich schon gelegentlich mal etwas gelesen... schon ne Weile her.
 
Ja, da war schon des öfteren mal was mit nem Schwert. Wobei ich ehrlich gesagt diesen ganzen wirbel um das Waffengesetz nicht verstehen kann, wir haben in deutschland ein wirklich gutes gesetz, dass problem sind nur die leute, die diese nicht umsetzen. Und seien wir doch mal ehrlich, man kann in menschen einfach nicht reingucken und wenn das jemand wirklich vor hat, aus welchen gründen auch immer, dann findet er immer einen weg sich eine waffe (egal ob schusswaffe oder stichwaffe) zu besorgen.
 
Ja, da war schon des öfteren mal was mit nem Schwert. Wobei ich ehrlich gesagt diesen ganzen wirbel um das Waffengesetz nicht verstehen kann, wir haben in deutschland ein wirklich gutes gesetz, dass problem sind nur die leute, die diese nicht umsetzen. Und seien wir doch mal ehrlich, man kann in menschen einfach nicht reingucken und wenn das jemand wirklich vor hat, aus welchen gründen auch immer, dann findet er immer einen weg sich eine waffe (egal ob schusswaffe oder stichwaffe) zu besorgen.
seh ich genau so ,selbst wenn man alles verbieten würde dann besorgen sich diese armen Irren die Waffen auf dem Schwarzmarkt oder gehn in den nexten Baumarkt und holn sich ne Axt oder benutzen Stinknormale Küchenmesser oder Sie fahren ganz einfach mit dem Auto in Menschenmengen
 
Hi Leuts Ja - da war leider schon der eine oder andere Vorfall. Einer der bekanntesten Fälle, eines mit Schwert bewaffneten Durchgeknallten, war hier bei uns in Stuttgart . Noch ein paar Vorfälle dieser Art und die Schwertträger unter uns werden sich auf Grund dementsprechender Änderungen im Waffengesetz, eine reine Zivildarstellung für öffentliche Veranstaltungen zulegen müssen oder am Ende auch nur noch mit Latexwaffen auf den Märkten zu sehen sein . Hoffentlich kommt es nicht so weit.... Der Link für den Stuttgarter Schwertzwischenfall : http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D...6E9E20FCAFC3D5A6F4~ATpl~Ecommon~Scontent.html
 
Ach dazu wird es nicht kommen. Das kann schon keine rechtliche Grundlage haben, da die Waffen nicht scharf sind und es somit kaum einen Unterschied macht, ob man mit einem "Schwert" oder einer Axt bzw. anderem Werkzeug (welches sogar scharf ist) herumläuft.
 
Ach dazu wird es nicht kommen. Das kann schon keine rechtliche Grundlage haben, da die Waffen nicht scharf sind und es somit kaum einen Unterschied macht, ob man mit einem "Schwert" oder einer Axt bzw. anderem Werkzeug (welches sogar scharf ist) herumläuft.
@ Portus . Das sehe ich nicht ganz so positiv wie Du . Obwohl ich bekanntermaßen immer waffenlos unterwegs bin, weiß ich dass ich auch mit einem stumpfen Schwert viel Unheil anrichten kann . Auch wenn die Gliedmaßen der jeweiligen Opfer nicht so sauber und geschmeidig vom Körper abgetrennt werden, wie mit einer scharfen Klinge .....
 
Obwohl ich bekanntermaßen immer waffenlos unterwegs bin
ich dachte du trägst jetzt (teilweise) BH? :D ihr wisst doch wie das in deutschland läuft... irgendwo passiert irgendwas, dann wird die ganze sache gestreckt und gedehnt und auf alle möglichen und unmöglichen anderen sachen projeziert. das kann ganz schnell gehn und plastikgabeln werden verboten weil irgendwann mal vllt jemand damit ein auge ausgestochen wurde. da hab ich irgendwo mal nen schönen link gesehen.... wo war der noch gleich... ah hier: http://i87.photobucket.com/albums/k132/linker-blinker/Krting_3.jpg (aus messerforum.net) so ist das leider....
 
Ach dazu wird es nicht kommen. Das kann schon keine rechtliche Grundlage haben, da die Waffen nicht scharf sind und es somit kaum einen Unterschied macht, ob man mit einem "Schwert" oder einer Axt bzw. anderem Werkzeug (welches sogar scharf ist) herumläuft.
also mein Sax ist scharf geschliffen , weil das für mich ein Werkzeug ist und ich Den auch als solches verwende, Holz hacken etc. . Das wär zwar auch jetzt schon nicht mehr erlaubt aber den Göttern sei dank gibts da noch so einen Zusatzparagraphen , zwecks Brauchtumspflege genau zitieren kann ich den jetzt nicht.Ich kann mir auch ned vorstellen dass Der abgeschafft wird da gibts ne viel zu grosse Lobby mit der es sich Niemand verscherzen will
 
Das Waffengesetz spricht hier klare Worte. Ein Schwert gilt ganz klar als Waffe, unerheblich davon, ob es scharf geschliffen ist oder nicht. (siehe § 1 WaffG) Auf öffentlichen Veranstaltungen dürfen keine Waffen getragen werden. (siehe § 42 WaffG). Ausnahmebewilligungen zum Führen von zur Brauchtumspflege benötigten Waffen nur noch unter bestimmten Voraussetzungen (siehe § 16 WaffG). Das Waffengesetz gibt´s hier zum lesen: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html
 
Taktisch meist unklug, mit einem Schwert gegen Schusswaffen anzutreten. Interessant ist das solche Fälle weniger Medienecho hervorrufen als Schiessereien. Ich denke letztendlich ist die Gesellschaft das Problem, nicht die Verfügbarkeit von Waffen. Nehmen wir zum Beispiel GB mit seinem rigiden Waffengesetz. Seit dort fast alles verboten ist, boomt der Schwarzmarkt. und wer sich keine Schusswaffe leisten kann läuft mit nem Küchenmesser oder nem Stanley rum. Ist ähnlich wie mit Drogen, fast alles ist verboten (ausser den guten Drogen an denen der Staat nicht schlecht verdient), und dennoch ist alles problemlos zu beschaffen, trotz drakonischer Strafen in einigen Staaten. Das deutsche Waffengesetz ist so oder so kurios. Nehmen wir zum Beispiel das Führungsverbot der Einhandmesser, welche ich höchst praktisch finde. Gilt für ALLE Einhandmesser, feststehende Messer mit einer Klingenlänge bis 12 CM sind jedoch erlaubt. Ein kleines Beispiel:
neues_waffg.png
Das Obere darf man führen, das Untere unterliegt dem Führungsverbot... :kopfhau
 
Das Führungsverbot für diese Klappmesser ist einfach erklärbar. Diese Teile sind schnell und unauffällig mitzunehmen. Hiermit ist ja auch schon viel passiert in Discos und so. Feststehende Klingen sind nicht ganz so einfach zu verbergen, aber hier eben nur bis 12 cm erlaubt. Streng genommen dürfte ich im Supermarkt kein Brotmesser kaufen, weil ich dann auf dem Weg von der Kasse zum Auto gegen das Waffengesetz verstosse. Im Grunde ist das aber alles Auslegungssache. Wir müssen uns aber bewusst sein, dass auch Mittelaltermärkte und Lager ganz klar im Waffengesetz erfasst sind und es keine einfache Klausel bezüglich Brauchtum mehr gibt. Ausnahmebewilligungen werden durch die zuständige Behörde für die Dauer von 5 Jahren erteilt. Die Voraussetzungen dazu stehen im Waffengesetz. Wir sollten hier aber keine schlafenden Hunde wecken, sondern den Göttern danken, das auf einem MA Markt/ Lager noch nicht so viel vorgekommen ist. Stellt Euch mal einen spektakulären Amoklauf auf einem MA Markt vor. Unsere "Szene" würde auf einmal voll im Fokus der Öffentlichkeit stehen und ganz Deutschland schreit nach weiterer Verschärfung der Gesetze. Die oberste Marktregel müsste also lauten: "Lasst Eure Waffen nicht unbewacht rumliegen". Bei einer Waffenschau muss also immer eine Wache dabei sein. Wird das Lager verlassen oder andere Tätigkeiten verrichtet, die die Aufmerksamkeit von der Waffe lenkt, so sollte diese in einer verschlossenen Kiste aufbewahrt werden und keinesfalls am Waffenständer hängen. Darunter zähle ich nicht nur Schwerter, sondern auch Speere und Lanzen sowie Messer.
 
Feststehende Messer sind durchaus simpel zu verbergen, z.B. Neck Knifes oder Cold Steels Spike. Aber letztendlich, wenn man alle Messer usw verbieten würde, selbst Nutella Streicher, dann würden die Leute mit Steinen und Ästen aufeinander losgehen.
 
Streng genommen dürfte ich im Supermarkt kein Brotmesser kaufen, weil ich dann auf dem Weg von der Kasse zum Auto gegen das Waffengesetz verstosse.
Aber selbst dafür gibts noch Ausnahmen. Bestes Beispiel Küchenmesser. Stellt euch mal vor man würde einem Koch verbieten seine, zweckmäßig verdammt scharfen, Messer mit sich zu führen, wenn er mal außerhalb seines heimischen Herdes kocht... geht nicht. Bei Jägern genau dasselbe, auch Jagdmesser sind öfters länger als 12 cm. In dem Fall gelten die Messer als Werkzeug. Laut Waffengesetz ist das Führen derartiger Messer, die bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, beim Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck (auch Hobbykochen) verwendet werden, erlaubt, der Transport muss jedoch in einem geeignetem Behältnis, z.b. einem Koffer, stattfinden. Interessanterweise fällt deshalb z.B. die Machete nicht unter das Waffengesetz... sie ist laut Definition ein Werkzeug. Allerings dürfte ein Ritter mit Machete ziemlich sch... aussehen :D Da gibts ne gute Seite, zwar nicht mehr so ganz aktuell, aber die für die Schaukampf-Szene relevanten Punkte gelten auch nach der letzten Änderung des Waffengesetzes weiterhin. Schwertkampf und Waffengesetz
 
Allerings dürfte ein Ritter mit Machete ziemlich sch... aussehen
ha, und schon könnte einer antworten: Vielleicht gab es die ja damals auch schon, damals im MA... die waren ja auch nicht blöde/ sind nur noch nicht ausgegraben usw.usf. X( Diskussionen mit der Staatsgewalt machen wenig Sinn, die sitzen am längeren Hebel. Wer sich eng am aktuellen Waffenrecht hält, sich der Gefahr unberechtigter Nutzung bewusst ist und entsprechende Vorkehrungen trifft, sein Schwert (auch stumpf) als Waffe betrachtet und somit nicht sinnlos (seht her, ich bin schön/wichtig/gewappnet) oder angetrunken herumschleppt... kurz, wer cool und professionell bleibt, muss sich keine Sorgen machen. ^^
 
Diskussionen mit der Staatsgewalt machen wenig Sinn, die sitzen am längeren Hebel. Wer sich eng am aktuellen Waffenrecht hält, sich der Gefahr unberechtigter Nutzung bewusst ist und entsprechende Vorkehrungen trifft, sein Schwert (auch stumpf) als Waffe betrachtet und somit nicht sinnlos (seht her, ich bin schön/wichtig/gewappnet) oder angetrunken herumschleppt... kurz, wer cool und professionell bleibt, muss sich keine Sorgen machen. ^^
Das würd ich jetzt so nicht unterschreiben, wenn der Herr Ordnungshüter der Meinung ist, es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, wird er meiner Erfahrung nach auch nicht davon abgehen und den betreffenden Gegenstand erstmal einziehen. Diskussionen und Hinweise auf das Waffenrecht empfindet er meist als persönliche Beleidigung, damit teilt man ihm ja mit das er sich nicht in seinem Metier, dem Gesetz auskennt. Fehler zuzugeben liegt ihm einfach nicht. Alles schon erlebt.
 
ja, Hjalmar... sischer, sischer... ich habe ungeschickt formuliert... also liebe User: Nehmt den Satz
Diskussionen mit der Staatsgewalt machen wenig Sinn, die sitzen am längeren Hebel.
und setzt dahinter bitte : Leider! (auch schon erlebt Hjalmar) und: Am sichersten ist... Danke für die Mühe, liebes Volk und danke für die Klarstellung, lieber Hjalmar :)
 
Diskussionen und Hinweise auf das Waffenrecht empfindet er meist als persönliche Beleidigung, damit teilt man ihm ja mit das er sich nicht in seinem Metier, dem Gesetz auskennt.
Das seh ich nicht so. Die Auslegung des Waffengesetzes unterliegt den Ländern und kann nicht bundeseinheitlich gesehen werden. Ergo ist schon mal ein "Grenzübertritt" in ein anderes Bundesland ein Fall in dem man mit anderen Massnahmen rechnen muss als im eigenen Bereich. Dann gibt es Zusatzbestimmungen wie Waffenverbotszonen in vielen Städten. Hier wird auch das stumpfe "Sportgerät " oder der einfache Schraubendreher zur Waffe erklärt und da gibt es dann nichts mehr an Diskussionsspielraum, die Anweisungen dafür sind nicht immer deutlich, man sollte aber totzdem nicht dran denken dies umgehen zu wollen. So gibt es z.b. in Bremen eine Waffenverbotszone in der Innenstadt, die es jedem verbieten würde zu bestimmten Zeiten seine Waffe in diesem Bereich zu befördern. Diese Zone beginnt praktisch am Ausgang des Bahnhofs und schliesst den kompletten Innenstadtbereich ein. Laut momentaner Auslegung wäre es zwar okay seine Waffe im abgeschlossenen Behältnis im Auto durch diese Zone zu befördern, im abgeschlossenen Behälter zu Fuß bedürfte z. Zt.einer seperaten Anfrage. Kann und muss der Beamte vor Ort all diese Feinheiten zu 100% wissen? Ich deke nein. Bei den Zusatzbestimmungen und Dienstanweisungen gibt es dann auch noch allerhand die der Beamte vor Ort gar nicht kennen kann oder muss weil sie in erster Linie die Ordnungsämter betreffen und gar nicht bis zum Streifenbeamten kommen. Schad das immer wieder nur darüber geredet wird wie man solche Bestimmungen umgehen oder aushebeln kann statt sich ganz einfach den Regeln anzupassen. Transport von Waffen zu und von Veranstaltungen weg sind durchzuführen im verschliessbaren Behältnis. Hier reicht erstmal die normale Waffentasche mit Schloß oder auch ein stabiler Seesack, den man am Bügel abschliessen kann. Für alles andere sind entsprechende kostenpflichtige Sondergenehmigungen einzuholen.
 

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