Gerichtsschwert Richterschwert

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Thomas W.

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:bye01 Hallo ihr lieben, ich möchte euch heute mal eine weitere "Waffe" vorstellen. Das "Gerichtsschwert" (das auch "Richterschwert genannt wird)! Das "Gerichtsschwert" ist nicht mit dem "Richtschwert" zu verwechseln. Während letzteres zur Hinrichtung "armer Sünder" Verwendung fand, stand das "Gerichtsschwert" einst für die selbstständige Justitzhoheit - den sogenannten Blutbann - der für die Gewalt des obersten Gerichts über Hals und Hand - einer Stadt stand. Diese reine "Zeremonienwaffe / Symbolwaffe" wurde (neben dem oft gebräuchlichen "Richterstab") zu Gerichtstagen vom Richter während des Einzuges in das Gericht/den Gerichtsbezirk voran getragen und verblieb die gesamte Verhandlungsdauer in demselben. War das Urteil gesprochen und der Delinquent wurde zum Tode verurteilt, wurde das "Gerichtsschwert" als Symbol des Rechtes bei der Vollstreckung des Urteils mit auf den Richtplatz getragen. Gerichtet wurde mit ihm aber nicht. Das tat der Scharfrichter mit dem "Richtschwert" oder dem Beil. "Gerichtsschwerter" sahen oft den "Richtschwertern" ähnlich. sie unterschieden sich oft nur durch die Klingenform des Richtschwertes und den Ätzungen der Klingen voneineander. Das Gehilz ähnelte anfänglich dem eines gewöhnlichen Schwertes, wurde später aber auch anderthalb -und zweihändig ausgeführt und bekam im 16. Jhd auch die üblichen"verspielten Elemente" verpasst. Die Klinge ansich wurde nicht länger. Hier nochmal ein zitierter Auszug aus dem Internet (Quelle siehe unten) "Das Richterschwert Am eindringlichsten ist dabei sicherlich das Schwert, das der als Richter ausgezeichnete Mann in den Händen hält: als Zeichen der Blutgerichtsbarkeit, die in einem Verfahren unter seinem Vorsitz ausgeübt wird. Dies bedeutet, daß das letzte Urteil - das der Richter von den Schöffen mit feierlichen, althergebrachten Worten vor der versammelten Öffentlichkeit erfragt - auf Tod für den Verklagten lauten kann. Stellt der Richter diese entscheidende Frage, dann hebt er das sonst ruhig auf den Schenkeln liegende Schwert in die Höhe: auch dies als Zeichen für den Ernst der Situation, zugleich als Aufforderung an die Versammelten, genau zuzuhören und aufzupassen, damit alles in Ordnung nach dem alten Recht vor sich geht. Diese Geste des Hochhebens des Schwertes ist von daher ebenfalls als ein Richtersymbol anzusehen; wie ebenfalls das ruhige Liegenlassen auf den Schenkeln (worauf noch einzugehen sein wird). Warum ein solches Schwert als Symbol der Blut- (oder Hoch-)gerichtsbarkeit in Betracht kam, liegt auf der Hand: diente das Schwert doch als Instrument der Hinrichtung des verurteilten Missetäters. Freilich war das eigentliche Richterschwert - das meistens ein Schmuckstück war, wobei der Stahl in einer kostbaren Scheide ruhte - nicht das Richtschwert des Scharfrichters: letzteres mußte schwer sein, um im Zusammenhang mit der schnellen Drehbewegung die erforderliche Energie zu begründen, um die Wirbelsäule des Betroffenen zu durchschlagen und damit diesem den Kopf abzuschlagen (ihn zu "enthaupten"), Um ein Zustechen ging es bei der Hinrichtung also nicht, weshalb das Richtschwert vorne abgerundet war; im Gegensatz zum Richterschwert, das mit dem zugespitzten Ende an die Waffe erinnerte, die im Zweikampf auf Leben und Tod verwendet wurde. Dieses Schwert diente allgemein als Zeichen der Macht, wie wir es z.B. aus der antiken, dann mittelalterlichen "Zweischwerterlehre" her kennen, wonach der göttliche Rechtsherr Christus - der selbst das Recht war, weshalb ihm das Rechte lieb war - sowohl dem Kaiser als auch dem Papst je ein heiliges Schwert vom Himmel herabreicht und sie damit einerseits mit der irdischen Gewalt (auf Leben und Tod), andererseits mit der Gewalt zur geistlichen Gerichtsbarkeit belehnt. Von daher wird der Zusammenhang von Herrschaft und Richterfunktion deutlich: der Richter ist Vertreter des Herrschers, dem die allgemeine Gerichtsgewalt zukommt, er hat von diesem den Richterbann erhalten und leitet das Verfahren mit Unterstützung der herrschaftlichen Autorität. Der Richter muß der Stärkste in dem Verfahren sein, in dem sich aggressive Gegner gegenüber stehen, die das Verfahren durchaus noch im Sinne des alten Zweikampfes verstehen, begleitet von bewaffneten Freunden. Die Atmosphäre einer solchen alten Gerichtsversammlung war emotional aufgeheizt, mußte deshalb durch feierliche Gesten und symbolträchtigte Gegenstände und Szenen unterdrückt werden. Dazu diente sicherlich das Richterschwert: nicht nur durch diesen Verweis auf die Macht des Herrschers, sondern auch durch den damals allen Beteiligten von der kirchlichen Kunst her bekannten Hinweis auf die beiden Schwerter, die dem göttlichen Weltenrichter am Ende der Tage aus dem das Urteil über die Menschheit (und die Schöpfung überhaupt) sprechenden Mund hervorstechen (sofern nicht eines durch die Gnade versprechende Lilie ersetzt ist). Vorbild des Richters und zugleich ermahnendes, Gerechtigkeit anmahnendes Bild war jedenfalls dieser letzte Richter, weshalb in den später in den Rathäusern eingerichteten Gerichtsräumen ein Bild des Jüngsten Gerichts aufzuhängen war." Hier noch zwei Bilder aus dem Netz mit Erklärung darunter: http://i56.tinypic.com/a9uzxy.jpg Die Abbildung des adligen Richters Sizzo im Naumburger Dom. Das umwickelte und damit befriedete Schwert stellt die Gerichtsgewalt dar. Quelle des Fotos: Munzel-Everling http://i52.tinypic.com/6xud92.jpg Das Gerichtsschwert auf einer Darstellung im Sachsenspiegel (1225-1235) des Eike von Repgow. Schwertscheide mit dem Gurt spiralförmig umwickelt - es Kennzeichnet so den jeweiligen Richter. Quelle des Fotos: Sachsenspiegel Und hier mal meine bescheidene Interpretation eines "Gerichtsschwertes" aus dem 16. Jhd. (Die Scheide ist noch in Arbeit) Gesamtlänge: 107cm Länge Gehilz: 24,5cm Breite Parierstange: 27cm
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Quellen: -Blankwaffen von Karl Stuber & Hans Wetter -Die Welt der Schweizer Bilderchroniken von Carl Pfaff -www.suehnekrenz.de/Gerichtsschwert -google Bildersuche: Gerichtsschwert
 
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Vielen Dank für den interessanten Artikel!!! Hier ist ein Foto von dem sogenannten "Sendschwert" (Gerichtsschwert) meiner Heimatstadt Münster (Westfalen) in der Bürgerhalle (leider etwas weit weg), welches zum "Send" (heute ein Jahrmarkt) seit 1578 drei Mal im Jahr zum Zeichen der Gerichtsbarkeit an der Fassade des Rathauses präsentiert wird. Das Original wurde am 24.10.2000 gestohlen, nun hängt dort eine Rekonstruktion. Viele Grüße, Ewaldt Tante Edit hat noch ein Foto gefunden von dem Sendschwert an der Außenwand .
 
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:bye01 Hallo Ewald, ich danke dir! Das "Sendschwert" aus Münster ist mir bis jetzt noch nicht unter die Augen gekommen und gehört hätte ich ohne deinen Post wahrscheinlich so schnell auch nichts davon! :thumbup: Wieder was Interessantes gelernt! :trink02 Super Sache!
 
Anbei das Stadtwappen von Steinheim am Main; 1320 erhielten die Herren von Eppstein von König Ludwig IV. die Stadtrechte für Steinheim. Die Anwohner wurden damit zu freien Bürgern, die Siedlung um die Burg durfte befestigt werden und in Streitfragen konnte die Frankfurter Gerichtsbarkeit in Anspruch genommen werden. 1424 wurde Steinheim von den Herren von Eppstein an den Erzbischof von Mainz verkauft. Das Wappen zeigt in Gold einen blau bekleideten Bischof, der in seiner Rechten ein gestürztes Schwert hält, als Zeichen für das landesherrschaftliche Hochgericht mit dem Blutbann. Vor ihm ein silbernes Kurmainzer Rad.
 

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Hallo zusammen :bye01 , @Pfaffenbrunner: Danke für deinen Beitrag! :thumbup: Echt Klasse! Anbei ein "Skizze" der Schwertscheide. Die Vorlage stammt aus der "Schweizer Schilling Chonik". Vermutlich ist der "scharze Teil" Leder und der "Rote Teil" Seide. Mal gucken wie wir das umgesetzt bekommen. :rolleyes:
2up4s45.jpg
 
Hallo zusammen, ich möchte euch die nächsten "Fortschritte" berichten. Das Gerichtsschwert hat nun eine Scheide bekommen. Diese ist bereits schwarz (und das ohne Farbe 8) ), der rote Stoff etc. folgt in den nächsten Tagen. Ich poste die Bilder mal in BuNd, dass Wetter ist ja schon "grau" genug:
2s003ua.jpg
qqsqbs.jpg
man liest sich... :bye01
 

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