Mitnahme von Pilger- und anderen -stäben in Zügen erlaubt?

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Pit der Schreiber

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Hallo! ich habe da eine ganz praktische Frage. Mangels motorisiertem Untersatz fahre ich mit dem ÖPNV- sprich:Bus und/oder Bahn - zu Mittelaltermärkten und -veranstaltungen anderer Art. Nun möchte ich als "Krämer"(darsteller) gerne zur einen oder anderen VA,also zu Märkten,einen "Pilger",-"Wander"stab mitnehmen,den ich vor einiger Zeit geschenkt bekam. Er ist oben abgerundet und am anderen Ende auch entschärft,also nicht spitz. Weiss jemand von euch ob ich ihn in der BRD in Nahverkehrszügen mitnehmen darf? In Linienbussen wie auch in Bussen der hiesigen Regionallinien darf er mitgenommen werden,wenn man ihn sicher verwahren kann...also ausschliessen kann dass er plötzlich durch den Bus fliegt. Gruss Peter
 
Erklärt sich alles in den Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsbetriebs.
 
Genau da habe ich nachgeschaut ohne Konkretes gefunden zu haben. Meistens beziehen sich die Infos nur auf Fahrräder und Formen des Handgepäcks. Der Einfachheithalber werde ich mal die Unternehmen,mit denen ich fahren möchte,anmailen.
 
Nenne ihn "Spazierstock"... und alles ist gut. Ehrlichgesagt verstehe ich das "Problem" nicht. Was soll an einem Holzstab gefährlich sein?
 
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schreib die Verkehrsgesellschaft an, das ist zielführender als zu spekulieren. Wenn du die Verkehrsverbünden klar benennst, kann dir hier vielleicht jemand von eigenen Erfahrungen berichten. "dem einen oder anderen" ist zu unbestimmt.
 
Mitnehmen und nicht damit rumfuchtel so das sich jemand bedroht fühlen könnte und dann ist alles gut. ;)
 
So sehe ich es auch,denn in den Beförderungsbestimmungen ist immer nur davon die Rede dass durch migenommene Gegenstände niemand gefährdet werden darf. Ansonsten frage ich demnächst mal beim Infocenter am Bahnhof nach,dann bin ich auf der sicheren Seite.
 
Das Infocenter wird Dir sagen, dass Du dich an dein ausführendes Eisenbahnverkehrsunternehmen wenden mögest. Denn das was für die DB gilt, kann ein anderer Anbieter ausschließen. Wir hatten 1994 entgegen jeder Vernunft eine mittlerweile krachend gescheiterte "Bahnreform", seitdem darf jeder hier auf den Schienen herum kutschen und sein eigenes Süppchen kochen. Was viele private EVU auch tun. Für die DB kann ich dir sagen, dass es als Pilgerstab/ Wanderstock ohne Probleme durch geht. Tipp: deklariere es auf eventuelle Nachfrage auch so. Wir transportieren Gäste mit Ski, Angelausrüstung und anderen längeren Gepäckstücken. In die Gepäckablage damit oder neben dich stellen und gut ist. Es dürfen nur keine ersichtlich gefährlichen Gegenstände sein. ZB komplette Lanze offen transportieren ist nicht, Schaft einzeln (Wanderstab!) und Klinge im Rucksack ist kein Thema. Genauer findest Du es, sofern Du die DB nutzen möchtest, in den Beförderungsbedingungen im Abschnitt 7. (Quelle= Webseite Deutsche Bahn AG)
 
So sehe ich es auch,denn in den Beförderungsbestimmungen ist immer nur davon die Rede dass durch migenommene Gegenstände niemand gefährdet werden darf. Ansonsten frage ich demnächst mal beim Infocenter am Bahnhof nach,dann bin ich auf der sicheren Seite.
Bist du garantiert nicht. Die Angestellten im Infocenter verweisen erfahrungsgemäß auf die Beförderungsbedingungen.
 

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