War ein Mönch immer auch ein Priester?

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Timon

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Ich hab da mal ne ganz dumme Frage die ich bislang mit Google nicht einwandfrei klären konnte (liegt daran das ich es nicht konkret genug eingegrenz bekomme denke ich mal) War ein Mönch immer auch ein Priester? Bzw konkreter. Durfte ein Mönch genau wie ein Priester die Sakramente spenden? Also Taufe, Eucharasie, Firmung, Beichte, Ehe, Priesterweihe, Krankensalbung? Ich weiß das es Abstufungen in den Weihen gab (niedere Weihen) und den Laienbruder, aber die meinte ich jetzt nicht. Vielleicht hat ja jemand mal nen Linktip für mich. Danke im Voraus
 
Kurz gesagt Timon, ein Mönch war nur ein Mönch. Die Beichte und alles das, was ein Priester tat, durfte er nicht tun. Dazu waren eine besondere Ausbildung und Weihen nötig. Wenn ich als Heide mal etwas spezielles wissen will, bin ich so frei und frage hier im Bistum Berlin einfach nach. Und habe bisher immer eine ausführliche Antwort bekommen. Wünsche Dir schöne Feiertage Saxnoth
 
Kurz gesagt Timon, ein Mönch war nur ein Mönch. Die Beichte und alles das, was ein Priester tat, durfte er nicht tun. Dazu waren eine besondere Ausbildung und Weihen nötig. Wenn ich als Heide mal etwas spezielles wissen will, bin ich so frei und frage hier im Bistum Berlin einfach nach. Und habe bisher immer eine ausführliche Antwort bekommen. Wünsche Dir schöne Feiertage Saxnoth
So war auch mein Kenntnisstand Aber wenn man das ein oder andere Buch (ich meine jetzt Roman und nicht Fachliteratur) verschlingt wird man ja mit den erstaunlichsten Dingen konfrontiert. Und da mich das auch verwirrte wollt ich mich mal rückversichern ob ich jetzt nen Querläufer hab. Bistum nachfragen ist ne gute Idee :thumbsup: hat ich gar nicht in Betracht gezogen. Wär in dem Fall auch nicht sooo wichtig gewesen hat mich nur verwirrt und hätte mir sicherlich nicht ne schlaflose Nacht beschwert vor lauter grübeln :D
 
:eek:ff2 ich unhöfflicher Stoffel hätt das fast vergessen ;( Dir (und natürlich auch allen anderen) schöne Feiertage Ich komm bestimmt bald dienstlich wieder mal am Kloster hier ums Eck vorbei da werd ich doch mal einen der Brüder vor Ort direkt befragen bitet sich ja an. Warum kommt man eigendlich nie selbst auf das naheliegenste :kopfhau
 
Moin, Genau diese Frage habe ich mal unseren Firmgruppenleiter gefragt. Die Antwort: Ein Mönch darf die Sakramente spenden, nur die Beichte darf er nicht abnehmen. Dazu muss erst die Priesterweihe erfolgt sein. Allerdings gibt es auch da eine Ausnahme - Die so genannte Beichte in Folge einer Notkompetenz. Z.B. jemanden der gerade im Sterben liegt dürfte auch ein Mönch die Beichte abnehmen... Und einen Segen darf ein Mönch auch ohne Notkompetenzen erteilen... frohe feiertage Bruder Theodricus, der Kriegschirurg
 
Die Antwort: Ein Mönch darf die Sakramente spenden, nur die Beichte darf er nicht abnehmen. Dazu muss erst die Priesterweihe erfolgt sein. Allerdings gibt es auch da eine Ausnahme - Die so genannte Beichte in Folge einer Notkompetenz. Z.B. jemanden der gerade im Sterben liegt dürfte auch ein Mönch die Beichte abnehmen... Und einen Segen darf ein Mönch auch ohne Notkompetenzen erteilen...
Das ist nicht ganz richtig, Mönche konnten auch Priester sein, aber sehr viele Mönche waren nur Konversen (Lainenmönche ohne theologische Ausbildung und Priesterweihe) Mönche wurden in 2 Sparten aufgeteilt, wie eben schon beschrieben als Konversen oder als Professmönche, die die Priesterweihe erhalten hatten und die ewige Profess abgelegt hatten, es gab auch unter den Mönchen auch die zeitliche Profess (Profess ad terminum). Es kam aber auch häufig vor, das bestimmte Konversen zu Laienpriestern ausgebildet wurden, siehe auch mindere Brüder (Franziskaner, Augustiner, Paulaner sowie der ursprüngliche Lazarusorden). Diese hatten außerhalb der Konvente und Klausuren die Aufgaben eines regulären Priesters, nur beim Abendmahl und der Beichte mußte ein regulärer Priester anwesend sein, ausnahme war, wenn jemanden der gerade im Sterben lag durfte auch ein Laienmönch die Beichte abnehmen. Und einen Segen darf ein Mönch auch ohne Notkompetenzen erteilen Bei speziellen Weihen z.b. Kirchenweihen, Priesterweihen und Bischofseinführungen war ein Weihbischof zugegen und die Weihe wurde von ihm durchgeführt.
 
Allerdings gibt es auch da eine Ausnahme - Die so genannte Beichte in Folge einer Notkompetenz. Z.B. jemanden der gerade im Sterben liegt dürfte auch ein Mönch die Beichte abnehmen...
Wenn ich mich recht entsinne, darf jeder Christ zum Beispiel die Laienbeichte abnehmen. Sie hat nicht den sakramentalen Status wie die ordentliche Beichte, wird aber zumindest als Ergänzung und Vorbereitung auf die ordentliche Beichte angesehen. Hat sogar schon der olle Thomas von Aquin propagiert. ;) A propos "Notkompetenzen": Liegt ein ungetaufter Mensch im Sterben und bittet darum getauft zu werden (oder die Eltern bitten darum im Falle eines Neugeborenen), so darf JEDER CHRIST eine rechtsgültige Taufe durchführen. Okay, sie muss dann beim zuständigen Pfarramt schnellstmöglichst nachgereicht werden und Voraussetzung ist, dass ein Pfarrer nicht schnell genug zur Stelle sein würde. Aber es ist möglich. Und in diesem Fall reicht die trinitatische Formel "im Namen des Vaters, des Sohnen und des Heiligen Geistes" und es wird nicht einmal geweihtes Wasser erfordert. Ein paar Zeugen wären hilfreich. Aber das ist auch schon das höchste der Gefühle.
 
Das ist mir klar... Ich wusste nur nicht ganz genau was dafür die Voraussetzung ist... Also damit meine ich die Komminion oder dei Firmung. Bei der Sanitätsausbildung wurde gesagt, dass wir, solange wir gefirmt sind auch Taufen dürfen... Ich war mir da aber jetzt nicht so ganz sicher, und bevor ich was falsches Erzähle, lasse ich es lieber ;-) Gruß Theodricus
 
zwischen dürfen und durften ist nicht nur ein verbaler Unterschied. Taufen in Notsituationen ( kein Priester erreichbar und es droht der Tod, bevor ein Priester eintrifft ) darf und durfte wohl jeder Christ. Das Abendmahl reichen darf nach ev. Luth. und Katholischer Meinung nur ein geweihter/ ordinierter Priester Die Ohrenbeichte abnehemen darf nach ev. Luth. Meinung jeder getaufte Christ, er kann auch die Absolution gültig erteilen, allerdings auf sein Gewissen. Wie das im MA wann war, ist die zweite Frage. Die anderen Sakramente kamen ja erst im Lauf der Zeit dazu
 
Es ist noch zu sagen, das im Mittelalter die einzelnen Äbte entschieden hatten, wer nach dem erfolgten Noviziat ein entsprechendes theologisches Studium machen und die spätere Priesterweihe erhalten sollte. Denn nicht jeder Mönch war zum Priester berufen, Nonnen war es generell nicht erlaubt Messen zu halten, ihnen wurde extra ein Priester zugeteilt, der aber nicht im gleichen Kloster lebte, sondern meist in dessen nähe. In den Dörfern und Städten wurden die Priestermönche von ihren jeweiligen Klöstern entsandt, manchmal kam es auch vor, das diese Mönche auch nur Laienpriester (Konversen - Laienmönche) waren.
 
Hi Timon, :bye01 ich habe Dir die Antwort auf Deine Frage als PN geschickt. ^^ Ich denke damit sollte eigentlich alles korrekt beantwortet sein. Melde Dich einfach nochmal wenn Du noch Details brauchst.... ;)
 
Nur noch eine Richtigstellung: Zitat aus Wikipedia - Konverse
Ein Konverse (lat. Plural: Conversi) war im mittelalterlichen Kloster ein Laienbruder, der in das Kloster eintrat, um (ohne Weihen und mit verminderter Gebetspflicht) zur Entlastung der Mönche die körperlichen Arbeiten zu verrichten.
Saxnoth :bye01
 
Zum Thema der Nottaufe noch eine Anmerkung: Gemäß der Sakramentlehre der Katholischen Kirche steht nur dem Getauften das Himmelreich offen. Ein Problem, daß es nicht nur im MA gab, war allerdings die Totgeburt. Hier stand man , rein theologisch vor dem Dilemma, daß es sich zwar um ein reines, also sündenfreies Kind handelte,aber die Taufe als Aufnahmeritus in die Gemeinschaft der Gläubigen war nicht vollzogen. Diese Kinder wurden, so der Kompromiß, zwar auf einem Friedhof beerdigt, aber alle im Bereich der Kirchenbau-Wände, wie zahlreiche archäologische Befunde bestätigen. Aber warum war das so ? Warum finden sich bei Ausgrabungen so viele Neugeborenen-Skelette im Bereich der Kirchenwände ? Nun, man hat lange nach einer Lösung dieser Frage gesucht, aber die Antwort ist nach mittelalterlichem Verständnis simpel. Wenn die Kinder an der Kirchenwand bestattet waren, dann tropfte bei Regen immer Wasser aus der Traufe des Kirchendaches auf die Gräber. Damit hat man also quasi die einmalige Wassertaufe mit geweihtem Wasser durch immerwährendes Regenwasser ( kommt ja auch aus dem Himmel und von Gott ) ersetzt und den Totgeborenen doch noch den Status eines getauften Kindes ermöglicht. Dadurch das die Kirche ja ein geweihtes Gebäude war, mußte nach mittelalterlichem Verständnis auch das Wasser der Traufen und Wasserspeier in gewissem Sinne eine Weihe erfahren und unterschied sich so von "normalem" Regenwasser. Diese Kinder nennt man in der Archäologie übrigens Trauf-Kinder ( von Regen-Traufe).
 
@Urs: kein Thema. Ich war Euch doch noch eine Antwort schuldig, nachdem ich die Frage von Timon per PN beantwortet habe. :D Gerne wieder ! :thumbsup:
 
Bin mal wieder hier und les wieder Interessantes. Kompliment! Da sieht man wieder die "Geisteswelt" des Mittelalters ist sehr komplex. Überlege grade, da ich letzte Woche Montag einen epileptischen Anfall hatte, und das das Erste mal bei mir der Fall war, das Thema Epilepsie und verwandte Leiden interessant wäre hier als eigenes Thema durchzunehmen?! Immerhin war ein oder mehrere "Grand mal Anfälle" entweder ein Zeichen des Himmels oder der Hölle und wurde entweder mit Heiligenschein oder Scheiterhaufen belohnt (z.B. bei Johanna von Orleons).
 
das Thema Epilepsie und verwandte Leiden interessant wäre hier als eigenes Thema durchzunehmen?
@ Johanis Okay - wenn Dir das ein Bedürfniss ist . Aber dann bitte nicht in diesem Thread, sei so gut und machen ein eigenes Thema auf und sei dir bitte auch bewusst, dass solche Themen sehr schnell aus dem Ruder geraten können . Ansonsten wünsche ich Dir gute Besserung und dass das Thema " Epilepsie " bald nicht mehr das Deine ist . :thumbup: der petrus
 

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