Ich bin mir recht sicher das die Vortellung ab wann man Behindert ist, oder eben nicht sich stark verändert hat. Brille ist sicherlich eine Behinderung, aber auch abhängig von der Sehstärke. Eine leichte Einschränkung hätte man Damals wohl in Kauf genommen, ein abgetrennter Finger machte einen da nicht unbedingt zum Krüppel. Heute gibt es die "Ersatzteilliste" wo Geldsummen und Behinderungsgrade für jedes Körperteil preußisch korrekt gelistet sind. Damals hätte man es eher abhängig von der Arbeit und der verbleibenden 'Selbständigkeit gemacht. Einem Gehbehinderten hätte man in der Gemeinschaft der Familie/des Hofes wohl versucht "Hand"-arbeit zu geben.
Ministerialer 1190 in Gelnhausen der noch nicht weiß das sein Lehnsherr nicht gut schwimmen kann