Copyrights, die nicht nur Facebook betreffen

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Petrus von Oeffingen

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Hmm das deutsche Urheberrecht mag ja vielleicht fair sein, aber ich finde die ganze Copyright Geschichte sehr kompliziert und undurchsichtig. Der Beitrag verwirrt mich nur noch mehr. Für mich war immer klar, finde ich etwas im Netz, was nicht von mir ist, hat da jemand anderes ein Copyright drauf. (Gleiches gilt für Bücher, Filme, Musik und Bilder, die nicht online sind) Ich darf diese Sachen aber nutzen, wenn ich eine schriftliche Erlaubniss habe. (z.B Hintergrundbilder auf Homepage). Ich kann Texte Zitieren, sofern ich Quellen angebe und Bilder verlinken, anstatt sie in Homepages einzubinden. Soweit so gut, aber was heißt
Wer auf Facebook harmlose Bilder verlinkt, kann bereits eine Abmahnung wegen Verstoß gegen das Urheberrecht bekommen.
Ich dachte das Urheberrecht und Copyright hat nur Probleme damit, wenn man etwas als sein eigenes ausgibt. Das tue ich bei Verlinkungen oder Zitaten nicht im geringsten. Ich gebe immernoch den ursprünglichen Besitzer an. Sollten diese ganzen freakigen Geschichten nicht erst mit ACTA kommen, dass man nicht mal vor der Webcam in der Nase popeln kann, ohne dass man verklagt wird, weil das schonmal jemand gemacht hat.
 
Es geht uns hier im speziellen darum, daß hier im Forum nicht erlaubt ist: - Bilder direkt in die Beiträge zu posten, die aus Büchern abfotografiert sind, die von anderen Webseiten im WWW stammen. - wenn man gerne etwas zeigen will, was auf anderen Websites ist, dann muss man den Link dazu ins den Beitrag setzen. Das Urheberrecht ist kompliziert und weil wir weiß Gott andere Dinge zu tun haben, als hier jedenmal den Einzelfall zu überprüfen, haben wir uns für das entschlossen. Und es wird auch nicht darüber diskutiert. Es sei denn, du willst nen Mod-Posten :D
 
Das heißt, Anne, das wenn Du irgendein Bild veröffentlichst, das nicht ganz eindeutig von Dir erstellt wurde, dessen Inhalt nicht von Dir ist o.ä. abgemahnt werden kann. Ob diese Abmahnung zu recht geschieht oder nicht, ist in diesem Zusammenhang hier unwichtig. Dieses Forum ist in den Augen mancher Anwälte mit seltsamen Rechtsverständnis eine kommerzielle Seite, sie versuchen vielleicht, durch Abmahnungen einen schnellen Euro zu machen. Nun gibt es ja einen EU-Beauftragten mit Erfahrungen im Internet und Urheberrechtsverletzungen, ob diese Verordnung/das Gesetz nun seine Rache ist? Dies interessiert aber auch nicht, jedes Bild aus irgendeiner Quelle als dem eigenen Fotoapperat oder mit einem nicht wirklich jedermann zugänglichem Inhalt kann also Ärger bedeuten. Selbst so eins http://flecomedia.de/files/photos/13280187723b6639_o.jpg Der Grund, es liegt die Vermutung nahe, das eine Szene aus einer digitalisierten Handschrift nachgestellt wird. Ist zwar absurd, aber bei einer geringen Abmahnungsgebühr von xy € ist die Einnahme gesichert, denn wegen so wenig Geld lässt sich, so denken diese Abmahnungsvögel, keiner auf längeren Schriftverkehr oder Rechtsstreit ein. Und so hat Tom den Ärger, denn er müßte mich anschreiben und ich müßte dann nachweisen, das dem nicht so ist. usw. Diesen Ärger gilt es zu vermeiden und es kann nun nicht immer geprüft werden ob das nun wirklich komplett frei verfügbare und wirklich Urheberrechtssicher eingestellt werden darf. Also, im Zweifel irgendwo anders ins Netz stellen. Aber Vorsicht, das Urheberrecht geht ev. auf den Seitenbetreiber über (my Video, ev. youtube und andere,) Also immer schön AGB´s lesen, sonst bist Du das Recht am eigenen Bild los
 
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Ging mir ja auch ums Forum. Ohne Verlinkungen wird das teilweise schwer Quellen anzugeben ^^ So wie sich das anhört habt ihr euch damit aber schon fleißig beschäftigt. Ich wollte nur nachhaken, damit es eben nicht zu Ärger kommt. Wilfried,nur um nochmal nachzuhaken: Ich muß als selbst mit Fotots, die ich selber mache aufpassen? Dass es Fotos von Gebäuden, Kunstwerken, etc. betreffen kann, wußte ich, aber ich sollte mich demnach auch mit Fotos von Repliken und Fotos von mir in meiner Kleidung zurück halten?
 
Naja, zunächst werde ich mal alle Internet Provider die mir einfallen auf Beihilfe zum Copyrightverstoß verklagen. Das Netz würde nicht mehr existieren. Kann man aber nicht durchsetzen, deshalb bleibt alles beim alten. Gleiches recht für alle. Die Provider werden nicht zur Rechenschaft gezogen, also ich auch nicht. Einfache Lösung :D
 
Urheberrecht ist schwierig. Nach angelsächsischem und amerikanischem Recht reicht oft der Hinweis auf den Hersteller. Nach deutschem Recht ist das anders: Hier erlischt das Urheberrecht erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Danach wird es gemeinfrei und kann von allen genutzt werden. Urheber ist nicht nur der Künstler, der z.B. ein Bild gemalt, ein Buch geschrieben oder eine Skulptur gemeißelt hat, sondern auch der Fotograf, der ein Bild davon macht. Allerdings ist bei "fotomechanischer Widergabe" zu unterscheiden, ob es sich um eine bloße Kopie oder ein eigenständiges Werk handelt. Eine Kopie sind z.B. Scans von Bildern, bei denen nichts nachretouschiert wurde. Dagegen ist ein Foto von einer Skulptur immer ein eigenständiges Werk. Goethes Texte sind gemeinfrei (weil er über 70 Jahre tot ist), aber deshalb darf man noch nicht alle Bücher einscannen. Mit einer Neuedition, d.h. neuer Satz, anderes Schriftbild, geänderter Zeilenabstand entsteht ein neues, geschütztes Werk. Aber eine Goetheausgabe von 1880 darf man scannen und ins Netz stellen. Die genießt dann aber auch keinen neuen Urheberrechtsschutz, weil sie im fotomechanischen Verfahren hergestellt wurde. Alles klar? Dazu kommen dann noch ein paar andere Rechte. Erstmal das Recht am eigenen Bild: Niemand darf ungefragt Bilder von anderen Leuten veröffentlichen. Deshalb ist auch das Bild des Bogenschützen oben problematisch. Auch wenn der Fotograf generell mit der Veröffentlichung einverstanden ist (Urheberrecht), muss auch "das Modell" in jedem Einzelfall zustimmen. Das zweite ist das Eigentumsrecht. Was mir gehört, darf ich allein verwerten (Wobei unter Juristen durchaus umstritten ist, wie weit das Verwertungsrecht reicht, bzw. das Recht, andere auszuschließen). Dieses Problem ist z.B. bei Google Streetview deutlich geworden: Niemand hat das Recht, aus 3m Höhe in fremde Gärten zu fotografieren. Zulässig ist nur, das Fotografieren von der Straße in normaler Sichthöhe (Panoramafreiheit). Das gilt jedoch nur für Deutschland. In anderen Ländern gelten andere Schutzbestimmungen und Fristen (in Frankreich und Belgien gibt es z.B. keine Panoramafreiheit, weshalb man das Atomium nur mit Einwilligung des Architekten fotografieren darf). Von daher: Ohne Jurastudium oder vorherige Konsultation eines Anwalts lieber Hände weg von fremden Bildern! Zuhause angucken ist ok. Einfach was kopieren und ins Internet stellen nicht.
 
Wilfried,nur um nochmal nachzuhaken: Ich muß als selbst mit Fotots, die ich selber mache aufpassen? Dass es Fotos von Gebäuden, Kunstwerken, etc. betreffen kann, wußte ich, aber ich sollte mich demnach auch mit Fotos von Repliken und Fotos von mir in meiner Kleidung zurück halten?
Fotos von Dir in Deiner Kleidung darfst du veröffentlichen. Problematisch wird es, wenn du z.B. ein Foto der Uta aus dem Naumburger Dom daneben stellst, das ein anderer geknipst hat. Wenn du das Foto geschossen hast, ist es wieder kein Problem. Anders wieder, wenn du eine Vorlage verwendest, die in einem Museum steht, in dem nicht fotografiert werden darf (dann ist es aber keine Urheberrechts- sondern Eigentumsverletzung). :kopfwand
 
nun, es geht nicht um Recht oder Unrecht, sondern nur um abkassieren von Schwachen. Verlinken Anne, darfst Du. Wenn in der Quelle steht, das das Bild opensource ist. Du darfst auch zitieren und die Quell angeben. Also Buchx, Seite y, zu finden hier Seitenname (nicht link) Also Stuttgarter Psalter Seite 322, links unten. Bei der Quelle ist nämlich das Verlinken auf kommerziellen Seiten nur mit Genehmigung erlaubt. Dann wird Google das schon richten denn guckst Du hier:http://digital.wlb-stuttgart.de/digitale-sammlungen/nutzungsbedingungen/ Solche Nettigkeiten findet man übrigens bei vielen Quellen. Auch Wikisource ist da nicht zwingend ein Schutz, denn die verwenden das ja zur privaten Nutzung. Bei eigenen Fotos muß man eben Ähnlichkeiten vermeiden, bei Repliken darauf achten, das da keine Rechte eines Restaurators o.ä. verletzt werden. Nämen wir mal an, es gelänge einem Bogenbauer, einen Bogen nach Miniaturen wie den hier geposteten 50 pfünder nach zu bauen und er würde damit derbe werben, dann habe ich 2 Möglichkeiten: Ich kann mich freuen, es ist bewiesen, das solche Bögen gebaut werden können/konnten Ich könnte ihn abmahnen, weil er die Idee geklaut hat, und es nun mal nicht Stand der Technik der Neuzeit war. Post kriegte der Mensch, weil ich mich über seine Leistung freuen würde, den Hinweis, das er nicht der erste ist, der sowas baut auch. Und dann gibts eben auch Tipps, wies einfacher geht .... Es hat aber auch in der Vergangenheit schon Fälle im Messerbereich gegeben, wo der Nachbau/das Anfertigen von Repliken untersagt wurde!! Also bei der Präsentation von Repliken schön aufpassen Das auf dem Bild bin ich, es darf im normalen Rahmen auch als sclectes Beispiel genutzt werden. Gemacht im meinem Auftrag , mit meiner CAM und von meiner Tochter. Und wenn einer so einen Bogen nachbaut, bezieht Euch auf diese Bild, dann passiert nix
 
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Bei eigenen Fotos muß man eben Ähnlichkeiten vermeiden, bei Repliken darauf achten, das da keine Rechte eines Restaurators o.ä. verletzt werden. Nämen wir mal an, es gelänge einem Bogenbauer, einen Bogen nach Miniaturen wie den hier geposteten 50 pfünder nach zu bauen und er würde damit derbe werben, dann habe ich 2 Möglichkeiten: Ich kann mich freuen, es ist bewiesen, das solche Bögen gebaut werden können/konnten Ich könnte ihn abmahnen, weil er die Idee geklaut hat, und es nun mal nicht Stand der Technik der Neuzeit war. Post kriegte der Mensch, weil ich mich über seine Leistung freuen würde, den Hinweis, das er nicht der erste ist, der sowas baut auch. Und dann gibts eben auch Tipps, wies einfacher geht .... Es hat aber auch in der Vergangenheit schon Fälle im Messerbereich gegeben, wo der Nachbau/das Anfertigen von Repliken untersagt wurde!! Also bei der Präsentation von Repliken schön aufpassen
Das ist so nicht ganz richtig: Das Urheberrecht schützt keine Ideen, sondern nur "Werke", also körperliche Dinge. Gegen "Ideenklau" ist es vollkommen wirkungslos. Und da jeder das Recht hat, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz), ist es auch jedem freigestellt, diese zu nutzen und sich danach Kleider und Waffen zu basteln. Wem das nicht passt, der darf seine Erkenntnisse und Schlussfolgerungen nicht veröffentlichen. Wenn er versucht, den "Ideendieb" deshalb abzumahnen, wird er spätestens vom Gericht erfahren, dass Ideen frei sind (Etwas anderes ist es mit patentierten Herstellungsverfahren, aber die schreibt man auch nicht ins Internet). Mit Rekonstruktionen sieht das insofern etwas anders aus, weil da u.u. Interpretationsspielraum besteht. Wenn jemand z.B. ein Messer aus Grab XY rekonstruiert und dabei den Griff nach Funden aus Wüstung YZ ergänzt, dann ist diese Replik ein Werk, das durch das Urheberrecht geschützt wird -> einfacher Nachbau verboten. Eine ganz schlechte Idee ist es, es nachzubauen, das eigene Bild ins Netz zu stellen und ein Bild des anderen Messers daneben, vielleicht sogar mit der Erwähnung, das als Vorlage genommen zu haben. Was aber geht, ist eine eigene Rekonstruktion, selbst unter Verwendung der Funde aus Grab XY und Wüstung YZ. In diesem Fall ist es auch kein Problem, wenn sich die beiden Messer sehr ähnlich sehen. Du musst nur belegen können, dass das Ergebnis aufgrund eigener Nachforschungen und eigenem Nachdenken zustande gekommen ist. Dazu auch das Internetblog gehören kann, in dem der andere seine Ergebnisse veröffentlicht hat. Das sollte man dann aber auch zitieren. Genauso ist das mit den Bögen. Miniaturen verwenden ist ok. Funde auch. Fremde Bögen nur mit Genehmigung, aber nicht wegen der Idee, sondern weil die Bögen ein Werk sind. Anders gesagt: Den Thorsbergmantel darf jeder nachweben, aber nicht die Rekonstruktionen! Der Thorsbergmantel ist gemeinfrei. Das Bild vom Thorsbergmantel ist urheberrechtlich geschützt, falls der Fotograf noch keine 70 Jahre tot ist. Ein nachgewebter Thorsbergmantel ist urheberrechtlich geschützt, falls der Weber noch keine 70 Jahre tot ist. Ein Bild eines nachgewebten Thorsbergmantels ist urheberrechtlich geschützt, falls der Fotograf noch keine 70 Jahre tot ist.
 
Hier erlischt das Urheberrecht erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Danach wird es gemeinfrei und kann von allen genutzt werden.
Nicht unbedingt. Hier kann es sein, dass Rechte auf eventuelle Erben oder Nachfolger übergegangen sind.
 
Das ist ja alles furchtbar!!! Was ist denn, wenn ich z.B. den nachgewebten Thorsbergmantel fotografiere. Wäre es dann eine Rechtsverletzung dieses Foto zu veröffentlichen? Oder wäre es wieder i.O. wenn das Ganze in einem Museum veröffentlicht ist? ?(
 
Das ist ja alles furchtbar!!! Was ist denn, wenn ich z.B. den nachgewebten Thorsbergmantel fotografiere. Wäre es dann eine Rechtsverletzung dieses Foto zu veröffentlichen? Oder wäre es wieder i.O. wenn das Ganze in einem Museum veröffentlicht ist? ?(
Wir haben in den jeweiligen Museen nachgefragt, inwieweit Fotos veröffentlicht werden dürfen. Es gibt da unterschiedliche Aussagen. Fotografieren ja, veröffentlichen nein. Oder aber Veröffentlichung nur mit Quellenangabe und ggf. link zum Museum setzen. Anderen wiederum war es egal. In einigen Museen herrscht auch absolutes Fotografierverbot.
 
Verletzt google.de dann nicht eigentlich so ziemlich jedes Urheberrecht, wenn die Bilder in der dortigen Bildsuche auftauchen?
 
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Google verweist nur auf die Seiten wo die Bilder eingestellt sind, hat damit also nichts zu tun!
 
...da es scheinbar nicht anders geht, habe ich nun die Möglichkeit Dateianhänge in Beiträgen hochzuladen gesperrt! Wir haben keine Zeit und Nerven jedes Bild auf sein Urheberrecht zu kontrollieren! Mit der Galerie werde ich mir auch noch was einfallen lassen - wirklich schade das es wegen einiger Pappnasen die scheinbar meinen noch darüber rum diskutieren zu müssen, nun für alle zu solchen Einschränkungen kommen muss! Die Moderatoren sind in den letzten Tagen, wenn nicht gar Wochen, nur noch damit beschäftigt auf Copyrightverletzungen zu achten und die User deswegen anzuschreiben. Daraufhin werden wir noch von einigen dieser User blöd angemacht. Das kann ja wohl nicht Sinn der Sache sein!
 
@Tom: Ich finde diese Maßnahmen sehr bedauerlich, dennoch kann ich Deine Entscheidung durchaus nachvollziehen. Obschon ich mich mit dieser Problematik und auch den rechtlichen Grundlagen der EU, als auch der Schweiz, ziemlich gut auskenne, heißt das noch lange nicht, daß dies auch bei anderen Foren-/Internetnutzern gegeben ist. Was meinst Du, wie oft ich mich schon ärgern mußte, weil irgend so ein Vollpfosten ohne Erlaubnis ganze Texte oder auch Bilder von mir resp. von den von mir erstellten oder betreuten Webseiten verbreitet hat? Jedesmal muß man dann Abmahnungen verteilen, mit rechtlichen Schritten drohen und wertvolle Zeit verblöden. Genau deshalb bin auch ich stets bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Graphiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von mir selbst erstellte Bilder, Graphiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Graphiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Und auch wenn ich lizenzfreie Dinge in einem Forum poste oder sonst wo verwende, dann nenne ich die Quellen und somit ist man meistens auf der sicheren Seite. Bei Ungewißheit kann man in den meisten Fällen entweder nachfragen, das Objekt der Begierde bloß verlinken resp. die URL nennen oder es schlichtweg nicht verwenden.
 
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