geschwängerte Magd im 12. Jahrhundert

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Wie viele andere schon gesagt haben: Das Strafmaß wäre Sache des Gerichtsherrn - in diesem Falle des Burgherrn, also des Kindsvaters - gewesen. Man konnte strafen, musste es aber nicht unbedingt, solange die gesellschaftliche Ordnung nicht aufs Gröbste in Frage gestellt war durch das Vergehen. Du kannst die Unglückliche also ruhig von der Burg jagen lassen - aber weniger infolge der Schwangerschaft als vielleicht eher wegen des Geredes, der Burgherr sei der Vater. Kindsmord war kein kleines Vergehen. Aber mal ganz ehrlich: Wer in einer Zeit der großen Säuglingssterblichkeit, zu einer Zeit, wo gerade die arbeitenden Mütter ihr Kind morgens an den Feldrain legten und dann zum Mittagsgeläut nachschauen gingen, ob das Balg noch da war oder ob es nicht inzwischen der Fuchs, ein "Zigeuner" oder der Sonnenstich geholt hatte - wer in einer solchen Zeit die ungeliebte Leibesfrucht auf eine Art und Weise zu Tode kommen ließ, dass man es nachweisen konnte: Der oder die muss wahrhaft nicht bei Trost gewesen sein.
 
Vielen Dank für die Antworten. Ich denke, ich werde die Arme dann von der Burg jagen. ;( Die Szene soll ja nicht komplett an den Haaren herbeigezogen sein. :D Er jagt sie fort, jetzt muss sie wohl versuchen, irgendwo anders unterzukommen, denke ich. Wahrscheinlich müsste sie wohl die Gegend, die dem Burgherren unterliegt ebenfalls verlassen. Was bliebe ihr dann übrig, als schwangere Magd? Mir schwant übles. Sie wird wohl in einem Hurenhaus enden, oder so ähnlich, nehme ich an.
 
Er jagt sie fort, jetzt muss sie wohl versuchen, irgendwo anders unterzukommen, denke ich. Wahrscheinlich müsste sie wohl die Gegend, die dem Burgherren unterliegt ebenfalls verlassen. Was bliebe ihr dann übrig, als schwangere Magd? Mir schwant übles. Sie wird wohl in einem Hurenhaus enden, oder so ähnlich, nehme ich an.
Ich glaube, Du solltest dringend ein bisschen über die sozialen und politischen Hintergründe im 12. Jahrhundert recherchieren. Das Hurenhaus ist nämlich das nächste Klischee. Was meinst Du, wie viele Hurenhäuser es in Deutschland in dieser Zeit gab? Wo hätten die denn stehen sollen? In den Städten? Welchen? Du hast in Deiner Vorstellung geschrieben, dass Du Deine Informationen über das Mittelalter bisher vorwiegend aus historischen Romanen bezogen hast. Vergiss historische Romane als Quelle. 99% sind gequirlter Bullsh*t. Vergiss ganz besonders alle Romane, die im 12. Jahrhundert im Harz spielen oder bei denen Huren durch die Gegend wandern. Der Wirklichkeitsbezug dieser Werke liegt im homöopathischen Bereich. Verabschiede Dich von dem Vorurteil des dunklen, grausamen Mittelalters und halte Dich an die Fakten. Wenn Du etwas zum Rechtssystem der Zeit wissen willst, lies den Sachsenspiegel und die Lex Salica (gibt es im Netz leider nur in englischer Übersetzung), die Lex Burgundionum, Lex Frisionum (gibt es im Netz auch mit deutscher Übersetzung) oder eines der anderen frühen Gesetze und orientiere Dich daran. Vermutlich wird es Dich befremden, aber Diebstahl wird in den meisten frühen Gesetzen härter bestraft, als Totschlag und das Töten eines Mannes geringer, als das einer Frau (was nichts mit der Wertschätzung zu tun hat, wie manche Wikipedia-Einträge behaupten, sondern mit Chancengleichheit: Eine Frau ist schutzwürdiger, weil sie schwächer ist). Wenn Du mehr über den Alltag wissen möchtest, sind gerade in letzter Zeit viele gute und gut lesbare Bücher dazu erschienen. Ein schöner Einstieg ist z. B. die "Kleine Kulturgeschichte des Mittelalters" von Karl Brunner, das trotz des geringen Umfangs einen schönen Überblick bietet. Vertiefend dazu empfehlen sich z. B. "Leben im Mittelalter" von Hans-Werner Goetz, das entgegen dem Titel "nur" die Zeit vom 7. bis 13. Jh. abdeckt. Außerdem solltest Du unbedingt "Frauen im Mittelalter" von Edith Ennen lesen und dich näher mit der Geschichte von Abaelard und Heloise beschäftigen, die wirklich exemplarisch für die Moralvorstellungen des 12. Jahrhunderts ist. Wenn Dir andererseits an Pranger, Hurenhäusern und schröcklicher Folter gelegen ist und Du Wert auf historische Fakten legst, musst Du die Geschichte 400 Jahre später spielen lassen, also in der Zeit der Aufklärung. Da gab es auch Pest und Bauernkriege, Hexenverbrennungen und weithin sichtbare Schädelstädten, an denen das Rabenaas mit Seilers Tochter tanzte. Also alles das, was im "historischem Roman" als pralles, lebensvolles Mittelalter ausgegeben wird und was (neben den Bums- und Schmachtszenen) die Popularität des Genres ausmacht. Wenn Dir die historischen Fakten egal sind: Frag nicht und schreib weiter. Nach den Kategorien des historischen Romans umfasst die Zeit des Mittelalters alles von den Kelten bis zur französischen Revolution mit Ausnahme der Römer und Fakten interessieren höchstens ein paar Geschichts-Nerds. Hauptsache, es gibt viel Dreck, Blut und blanke Haut. :D * ________________ * Falls jemand meine Aussagen hart findet: 1. Ich habe Jura studiert und kenne mich doch ein bisschen mit Rechtsgeschichte aus. 2. Ich arbeite selbst im Literaturbetrieb und weiß, was von den Verlagen gekauft wird und warum.
 
Hallo Eilika, vielen Dank für die sehr interessanten Buchtipps und Erläuterungen. Ich werde mir die Bücher besorgen und lesen. Im eigentlichen Sinne spielt die Geschichte um ein historisches Ereignis, das wirklich in dieser Zeit stattgefunden hat. Es ist auch nicht schwer, über die politischen Ereignisse, Kriege, Herrscher etc. zu recherchieren, aber mein Problem ist, wie du ganz richtig erkannt hast, eher das einfache Leben. Nicht wirklich das einfache Leben, sondern einfach ein gesondertes Problem, das ab und an auftaucht, so wie das mit der Magd und dem Herrn. Und da ich nicht einfach nur erfinden und dichten will, (obwohl es natürlich auch eine Handlung geben wird, die sich so vielleicht nicht abspielen würde) möchte ich doch das 12. Jh so genau wie möglich wiedergeben. Es ist wirklich schwierig, Recherche über das Leben der einfachen Leute in dieser Zeit zu betreiben, da sich mitunter sogar Wissenschaftler darüber streiten. Dann hatte auch auch das Problem, dass ich zwar Bücher über die Zeit gelesen habe, die wirklich interessant und aufschlussreich waren, aber leider nicht dieses eine Problem oder die eine Kernfrage von mir angesprochen haben, so dass ich hinterher genauso schlau war wie vorher. Ich möchte jetzt auch nicht hergehen, und euch mit Fragen diesbezüglich bombardieren, eher habe ich mich bei euch umgesehen und eingelesen und vieles interessantes erfahren. Aber mich freut, dass meine Frage prinzipiell bei euch auf Interesse gestoßen ist, und auch einige von euch zum nachdenken und diskutieren angeregt hat. Deswegen möchte ich mich für die vielen wertvollen Antworten an dieser Stelle noch einmal bedanken. lg Lena
 
Anmerkung zu etwas, was Zeitlich etwas älter ist: Während der Wikingerzeit war es in den nördlichen Ländereien Europas (zumindest im Danelag) dem Freien (Mann) vorbehalten ein Kind als das seine anzuerkennen. Wenn die Mutter es trotzdem behalten wollte, musste sie es von 'ihrem' Teil des Hofes ernähren, ansonsten war es rechtens das Kind auszusetzen. Die Praxis kam aber wohl mit dem Christentum außer Mode.
 
Außerdem ist sie ja nicht schwanger ... Wenn also ihrem jetzigen Herrn ihr gequackel zu sehr auf den Senkel geht und er ihrer sowas von überdrüssig ist, es sich auch keiner findet, zu dem er sie ins Bett legen kann, dann ab zu den was weiß ich Schwestern zum Holzhacken ins nächste Kloster. Er könnte sie natürlich auch kurzer Hand verschwinden lassen ... Aber wahrscheinlich wird er sie beim nächsten Besuch beim "Kollegen" einfach gegen eine andere Magd eintauschen ... Und da wird man ihr die "Flausen " schon austreiben... Diesem Tausch müßte sie dann zwar zu stimmen, aber entweder fremde Umgebung und artig sein, oder täglich nen Stock auf n Hintern, da läßt man son Blödsinn
 
Wilfried, mal 'ne Frage: Hast Du eigentlich irgendeinen Beleg für Deine Behauptungen? Oder ist das Bauchgefühl (um nicht zu sagen "Männerfantasie") gemischt mit friesischer Folklore?
 
nun, Eilika, findest Du in den von Dir zitierten Gesetzen etwas zu unserem Fall?? Sachsenspiegel sicher .... nichts, in den anderen eher wenig... Die sind nämlich locker 3-400 Jahre älter, behandeln aber z.T. die "Rechte" der Servi... Eine "Fortschreibung" der Geschichte sei mir verziehen, hat aber mit "männlichen Fantasien" nichts zu tun. Auch kommts ja nun , in diesem Fall besonders , auf die Gegend an. Was 3-400 Jahre später in einem ähnlichen Fall , hier ein freies Mädchen allerdings, passierte, kann man hier nachlesen: Quelle, das allseits unbeliebte Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Swyn Nicht, das er Mutter und Kind , die aus seinem Bereich stammten, umbrachte, führte zur "Strafe" sondern das bei der anschließenden Fehde der Priester zu Tode kam. Sehr viel später gibts Gesetze, die , wie z.B. in Braunschweig, bestimmen, das, sollte eine Hausangestellte vom Hausherrn oder dessen Sohn schwanger werden, der Frau ein Posematentengeschäft einzurichten sei.... Auch Fritz Reuter läßt sich in seinen Werken über die Behandlung von Dienstboten zu seiner Zeit aus. Auch da ist von Menschenrechten wenig bis nichts zu erkennen ... Ich denke, man darf da also interpolierend mein Szenario annehmen so man es denn gern dramatisch hätte. Guckt man sich das Mätressenwesen der frühen Neuzeit und davor die Stellung von Kebsweibern an, ist allerdings eher anzunehmen, "was kommt wird gewickelt".
 
Danke Lena-, das erklärt einiges und erleichtert mir das Denken. Dass sich Forscher streiten und widersprechen ist völlig normal. Das gehört zum Prozess des Forschens. Denn ein Kompromiss würde zwar vielleicht einen Streit beilegen, ist aber nicht richtiger, als die beiden Ausgangsthesen. Erwarte bitte bei einer Zeit, die genauso vielfältig und komplex war, wie jede andere Zeit (inklusive der heutigen), und von der zugleich nur relativ wenige Quellen und Hinterlassenschaften erhalten sind, nicht absolute und umfassende Bilder und Wahrheiten serviert zu bekommen. - Was trotzdem kein Freibrief ist die Lücken nach modernen Bauchgefühl und Wünschen zu füllen. Das Kreuz mit Alltags- und Geistesgeschichte des Mittelalters ist einfach, dass ihre Ergebnisse nur bedingt für Romane taugen: Viele alltägliche Dinge müssten ausschweifend erklärt werden, um für moderne Leser nachvollziehbar zu sein. Und selbst dann wäre es noch schwierig diese modernen Leser mit Figuren solcher teilweise fremdartigen Persönlichkeiten mitfiebern zu lassen. Deswegen erscheinen wörtliche Übersetzungen mittelalterlicher Romane heute den meisten Leuten auch so langweilig. Sie verstehen die Figuren nicht und bekommen von den vielen Anspielungen, Witzen und Wow-Momenten nichts mit. Ich würde es abhängig von der Funktion der Figur "bestrafte Magd" machen wie weit man sie (und ihre Situation) modernisiert, bzw. wie weit man sie zu einer dauerhaft gebrochenen oder todgeweihten Figur macht. Ist Deine Hauptperson von Stand, oder männlich mit ordentlichen Fähigkeiten und Leumund, kann sie ja die Aufgabe bekommen eine unliebsame Magd von der Burg mit zu einem Stift oder in einen andere Burgsiedlung zu bringen. Davor würde die Hauptperson natürlich neben Kontakt mit Burgherren auch Kontakt mit der Familie/dem Umfeld der Magd bekommen. Die Hauptfigur als Ausführender der "Strafe", die für den modernen Leser erstmal garnicht schlimm erscheint, aber durch Szenen mit der Familie der Magd und ihr selbst dem Leser vermittelt, dass das Aufgeben persönlicher Bindungen und Netzwerke durch räumliche Verlagerung in dieser Zeit für eine Frau garnicht so weit von der Höchststrafe entfernt war. Nur mal so als Idee.
 
nun, Eilika, findest Du in den von Dir zitierten Gesetzen etwas zu unserem Fall?? Sachsenspiegel sicher .... nichts, in den anderen eher wenig... Die sind nämlich locker 3-400 Jahre älter, behandeln aber z.T. die "Rechte" der Servi...
Nichts? Nun ja. Zwar beziehen sich die meisten Regelungen ausdrücklich auf Freie, aber das hat folgenden Grund: "Unter jedem Bischof und Abt und unter jeder Äbtissin haben Dienstleute ihr besonderes Recht. Deshalb kann ich es auch nicht darstellen." (Landrecht Buch 3, Art. 42 Abs. 2) Trotzdem kann man das Eine oder andere doch herauslesen. Z. B. zur Situation "unkeuscher Frauen":
  • "Eine Frau kann durch unkeuschen Lebenswandel ihre weibliche Ehre verletzen. Sie verliert dadurch aber weder ihr Recht, noch ihre Aussteuer." (Landrecht Buch 1 Art. 5 Abs. 2)
  • "Man sagt, dass kein Kind seiner Mutter Kebskind sei. Dies ist aber nicht so. Eine Frau kann eheliche Kinder bekommen, adelige, leibeigene und Kebskinder. Ist sie selbst leibeigen, so kann man sie freilassen. Ist sie Kebsweib (Geliebte), so kann sie einen Mann heiraten und in dieser Ehe eheliche Kinder bekommen". (Landrecht Buch 1 Art. 51 Abs. 2)
  • "Eine fahrende Frau oder seine Geliebte kann ein Mann vergewaltigen und dabei sein Leben verwirken, wenn er sie gegen ihren Willen beschläft." (Landrecht Buch 3 Art. 46 Abs. 1)
Also nirgendwo ein Grund für irgendwelche Dramen. Zur Kindstötung:
  • "Erschlägt aber ein Mann ein Kind, dann soll er sein volles Manngeld zahlen. (Buch 2 Art. 65 Abs. 2 (Abs. 1 befasst sich damit, was passiert, wenn ein Kind einen anderen tötet)).
  • "Zwanzig Schillinge und sechs Pfennige und ein Heller sind der Hörigen Buße und neun Pfund beträgt ihr Manngeld." (Landrecht Buch 3 Art. 45 Abs. 7)
Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass eine Frau eine höhere Strafe zu zahlen hätte, als die neun Pfund Manngeld. Zur rechtlichen Stellung des Kindes: "Seit Bischof Wichmanns Zeiten hat es [bei Unfreien] aber das Recht gegeben, dass sowohl Söhne wie Töchter einer deutschen Mutter dem zugehören, dem sie zugehört." (Landrecht Buch 3 Art. 73 Abs. 2) Vor diesem Hintergrund finde ich es reichlich weit hergeholt, einen dubiosen Fall aus dem 16. Jahrhundert ranzuziehen oder auf die Werke eines Schriftstellers des 19. Jahrhunderts zu verweisen. Zumal es mit Abaelard und Heloise einen hervorragend dokumentierten Fall der Folgen von Verführung und anschließender Schwangerschaft aus dem 12. Jahrhundert gibt, der noch die Pikanterie am Rande aufweist, dass Heloise vermutlich selbst unehelich geboren wurde ... Ach so, die Zitate sind allesamt aus dem Sachsenspiegel, zitiert nach Eike von Repgow, Der Sachsenspiegel, herausgegeben von Clausdieter Schott, Manesse Verlag, Zürich 1984
 
Eilika, ja, die Stellen aus dem Sachsenspiegel kenne ich auch .... Nur in unserem Fall , leider, triffts nicht zu ..., auch die schöne Geschichte von Heloisa und Abaelard triffts nicht ... Unsere Magd ist Leibeigen bzw noch weniger, ihr Kind gehört wie sie dem Burgherrn, anderes hatte ich nie gesagt.. Das Kind ist tot, hatte Lena geschrieben, das Manngeld für das Kind gehört, hatten wir festgestellt, dem Herrn des Kindes. Zu zahlen hätte es der Herr der Leibeigenen. Also 0 Summe ... Eine fhrende Frau oder eine Kebse sind im Sinne des Sachsenspiegels Freie, ist aber die Magd nicht... Du kannst es drehen und wenden, dem Herrn und der Magd passiert von Rechtswegen nichts. Und was der mit der Magd machen darf? Naja, das Züchtigungsrecht/Recht zur Bestrafung hat er allemal ..., jetzt nicht wegen des toten Kindes unbedingt, aber wegen nicht befolgen von Befehlen.. Wegen des Kindes bleibt ihm die Rache unbenommen ...
 
Wenn Du die Stellen kanntest, und sowieso alles besser weißt wieso schreibst Du dann, im Sachsenspiegel stünde nichts und spinnst statt dessen irgendwas aus späteren Jahrhunderten zusammen, statt dich einfach an Fakten zu halten? Und auch, wenn eine Fahrende frei (nämlich vogelfrei) ist, eine Kebse ist das nicht notwendigerweise! Eine Kebse ist einfach eine Nebenfrau (neudeutsch: Geliebte). Egal, ob nun edelfrei, gemeinfrei, hörig oder leibeigen: Die Abstammung tut da überhaupt nichts zur Sache. Ich hatte auch nie behauptet, dass der Magd irgendwas passieren würde. Das warst Du, der irgendwas von "bei nächster Gelegenheit austauschen" oder "Prügel" zusammenfantasiert hast. Ach, und die Geschichte von Abaelard und Heloise kann auch nur schön finden, wer sich nie damit beschäftigt hat. Die hat nämlich eine ganz ähnliche Wandlung durchgemacht, wie der Froschkönig, von dem auch alle nur die Disneyversion kennen. Nur noch ein bisschen krasser.
 
Weil für unseren Fall in den alten Ausgaben des Sachsenspiegels nichts steht, Eilika ... OT Ganz einfach, mittelhochdeutsch und III Buch, damit ist die Ausgabe jünger als 1400 wenn nicht gar neuzeitlich. Da jede "übersetzte "Ausgabe auch gleichzeitig redigiert wurde, sry, will man etwas aus dem Sachsenspiegel schließen, muß man schon die entsprechende regionale und zeitliche Fassung zu Rate ziehen. Tut man das nicht, ist es das gleiche, als würde man aus dem heutigen BGB auf die Stellung der Frau um 1900 schließen.... OT off
 
Sachsenspiegel - regionale Fassung??? Und weil eine Ausgabe von der anderen abgeschrieben wurde, ist das unzuverlässig? Aber die Erzählungen eines Schriftstellers des 19. Jahrhunderts sind eine zuverlässige Quelle? Die Logik erschließt sich mir nicht. Aber ich glaube, wir lassen das. Du hast Deine Meinung kund getan. Du wirst sie nicht ändern und auch nicht zugeben, dass die eine oder andere Behauptung aus dem Bauch raus erfolgt ist. Insofern ... Let's agree to disagree.
 
OT Eilika, vieleicht kann der eine oder andere Jurist hier näheres zu sagen... Die Sachsenspiegel sind unterschiedlich, nicht unzuverlässig, weil sie als zu ihrer Zeit geltendes Recht aufgeschrieben wurden. Und eben angepasst wurden. Es sind ja nur juristische Leitfäden, in besonders begründeten Fällen konnte ja auch abgewichen werden, wodurch dann wie heute auch,beim BGB, Auslegung und später auch der Gesetzestext geändert wurde. Heute setzt das Parlament das Recht, damals erst die Richter, dann die jeweiligen Souveräne. Und durch den "Makel", das er nicht durch Annahme des BGB von den Länderparlamenten außer Kraft gesetzt wurde, wie viele Landrechte, ist das Dingen de jure nach dem http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/BJNR006049896.html (Gesetze im Internet) in seiner letzten Fassung von vor 1898 noch geltendes Recht. Mittlerweile decken aber die BGH-Entscheidungen, StGb und BGB alles ab, so das de Facto kein Gericht mehr drauf zurückgreifen muß. Die Dinger sind aufgeschriebenes Gewohnheitsrecht, und das ändert sich nun mal .... Was im Original von ~ 1230 drin stand, wissen wir nicht. Tante Google ist da zum Einstieg sehr hilfreich ... OT off
 
Wilfried, mal 'ne Frage: Hast Du eigentlich irgendeinen Beleg für Deine Behauptungen? Oder ist das Bauchgefühl (um nicht zu sagen "Männerfantasie") gemischt mit friesischer Folklore? ... ...Wenn Du die Stellen kanntest, und sowieso alles besser weißt wieso schreibst Du dann, im Sachsenspiegel stünde nichts und spinnst statt dessen irgendwas aus späteren Jahrhunderten zusammen, statt dich einfach an Fakten zu halten?
:thumbsup: Das trift den Nagel auf den Kopf ! Wir haben hier nämlich das Problem, daß oberflächliches Wissen und lokal-folkloristische Anekdötchen in einen Topf geworfen werden und als historische Fakten verkauft werden sollen. ;( Man muß dies einfach postulieren, wenn man die Aussagen des besagten Users z.B. zur Leibeigenschaft oder zum Sachsenspiegel liest. Gerade die Aussagen zu letzterem sind in einer Diskussion über historische Fakten mehr kontraproduktiv als das sie nutzen... ;( Natürlich ist der Sachsenspiegel im frühen 13. Jhd. enstanden und die heute bekannten Bildhandschriften stammen sogar aus dem 14.Jhd. Dennoch wage ich hier nicht von "früher Neuzeit" zu sprechen. Auch wenn die Handlung des Geschehens im 12. Jhd. spielen soll: Wo ist da das Problem ? Der Sachsenspiegel ist kein neu geschaffenes Gesetz, sondern eine Kompilation aus bereits vorhandenen , wesentlich älteren "Gesetzestexten" ! Eike von Repgow schreibt dazu selbst:
"Diz recht en habe ich selbir nicht erdacht, ez haben von aldere an uns gebracht unse guten vorevaren. mag ich ouch, ich will bewaren, Daz min schatz under der erden mit mir nicht verwerden. Von gotis genaden die lere min sal al der werlt gemeine sin…"
Zitiert aus: Sachsenspiegel, Reclam´s Universal -Bibliothek Nr. 3355, Stuttgart 1977, S. 14 Noch Fragen ???...Ich denke : Nein, denn mit dieser Aussage Eikes ist eigentlich alles gesagt, was zu sagen ist... Und welches Recht im 12.Jhd. gesprochen wurde, Eilika hat ja mit profunder beruflicher Sachkenntnis bereits einige wichtige "Gesetzes"-Werke gennant, das werden wir nicht mal eben so sagen können...und ich denke auch der Fachmann wird da immer noch einen gewissen Grad an Spekulation mit ins Spiel bringen müssen... Unterm Strich finde ich es jedenfalls als Affront gegenüber allen Usern, welche sich stundenlang über Fachbücher her machen und recherchieren um hier eine sachlich korrekte Aussage zu posten, wenn diese dann durch "trollige" Beiträge an Glaubwürdigkeit verlieren... ...oder anders ausgedrückt: es ärgert andere User und mich maßlos, wenn wir mehr Zeit damit verbringen müssen sachlich falsche Aussagen zu widerlegen, statt neue und wertvolle Fakten einzubringen um damit einen Thread zu einem ansehnlichen und repräsentablen Ergebnis zu bringen.... Ich denke, die Qualität des Forums und seiner Beiträge sollten wir uns bewahren, oder ?
 
OT Eilika, vieleicht kann der eine oder andere Jurist hier näheres zu sagen...
Wilfried Schatzili, Du musst meine Posts auch lesen. :kopfstreichel Oben schrieb ich:
1. Ich habe Jura studiert ...
Genau genommen habe ich es nicht nur studiert, sondern auch beide juristischen Staatsexamina abgelegt. Aber weil ich mich auch damals schon für Geschichte interessiert habe, habe ich auch die Vorlesungen zur Rechtsgeschichte mitgenommen. Zu den Gründen, warum der Rest Blödsinn ist, habe ich schon was geschrieben, die Lücken hat aixlibris gerade ergänzt.
 
Ich denke, das ist einen eigenen Thread wert, denn auch ich hatte das Vergnügen, in der Hauptexamensprüfung "öffentliches Recht/BGB" zu dem Thema befragt zu werden ;-). Was allerdings schon etwas länger her ist ...
 
Häää . . . Du willst doch wohl nicht damit behaupten, durch die Teilnahme an einer Hauptexamensprüfung, mit einem Teil Recht darin und der Beantwortung einer Frage dazu, eine rechtswissenschaftliche Prüfung bestanden zu haben? Das gleiche wäre es nämlich, wenn ich es wagte Paul Bocuse vorzuschreiben, wie er eine Creme Brulee zuzubereiten hätte. Wie heißt es doch so schön in Abwandlungen eines alten anderen Zitates : Bogenbauer bleibe bei Deinen Eibenholzästen. Der Martin
 
denn auch ich hatte das Vergnügen, in der Hauptexamensprüfung "öffentliches Recht/BGB" zu dem Thema befragt zu werden
...und zu was qualifiziert Dich das, im Vergleich zu einem Voll-Juristen :!: , wenn ich mal demütigst und bescheiden fragen darf....? :whistling:
 

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