H
Hraban
Guest
Neulich kam in der Verwandtschaft eine Frage auf, die uns so selbst eigentlich nie gekommen ist, und auf die ich jetzt so aus der Hüfte auch keine Antwort finden konnte. Aber vielleicht war ja schon mal jemand - vor allem diejenigen, die ihre Färbeergebnisse auch verkaufen - mit der Frage konfrontiert und weiß da mehr dazu. Wurde schon mal jemand von euch nach einer Art Unbedenklichkeitsnachweis gefragt? Bzw. weiß jemand, wie da die Gesetzeslage aussieht? Wir betreiben wie gesagt keinen Handel, aber so grundsätzlich finde ich die Frage interessant. Wenn man an die Beizen, Zusätze und teilweise auch an die Färbedrogen selbst denkt, dann ist der Gedanke für mögliche Abnehmer ja nicht so abwegig.