Unbedenklichkeit?

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H

Hraban

Guest
Neulich kam in der Verwandtschaft eine Frage auf, die uns so selbst eigentlich nie gekommen ist, und auf die ich jetzt so aus der Hüfte auch keine Antwort finden konnte. Aber vielleicht war ja schon mal jemand - vor allem diejenigen, die ihre Färbeergebnisse auch verkaufen - mit der Frage konfrontiert und weiß da mehr dazu. Wurde schon mal jemand von euch nach einer Art Unbedenklichkeitsnachweis gefragt? Bzw. weiß jemand, wie da die Gesetzeslage aussieht? Wir betreiben wie gesagt keinen Handel, aber so grundsätzlich finde ich die Frage interessant. Wenn man an die Beizen, Zusätze und teilweise auch an die Färbedrogen selbst denkt, dann ist der Gedanke für mögliche Abnehmer ja nicht so abwegig.
 
Es gibt in der Tat Grenzwerte bzw. verbotene Substanzen für Textilien und Garne. Verboten sind Azofarbstoffe. Grenzwerte müssen bezüglich Formaldehyd und Pestiziden (Mottenschutzausrüstung etc.) eingehalten werden. Selbstfärber setzten solche Substanzen im Allgemeinen aber nicht ein. Grundsätzlich haften Hersteller für Schäden, die dem Käufer trotz sachgemäßem Gebrauch entstanden sind und die er nicht in zumutbarer Weise hätte erkennen können. Es gibt eine Reihe Färbemittel, Beizen etc., die den Färbenden selbst gefärden können, dergleichen würde ich nicht einsetzen, wenn aus dem Textil Kinderspielzeug oder -kleidung gefertigt werden soll. Ansonsten wüsste ich nicht, worin eine Gefahr bestehen könnte, die einen Regressanspruch begründet.
 
Zudem gibt es für jede Substanz sogenannte R- und S-Sätze, anhand derer jeder sofort die unmittelbare oder langfristige Wirkung auf den menschlichen Körper ablesen kann.
 
Und erzählen kann man viel... gibt anerkannte und weniger anerkannte Zertifikate. Wenn jemand wirklich viel wert drauf legt, muss er sich damit auseinandersetzen und auf sowas achten. Manchen kann es auch reichen wenn man das "färberezept" verrät denn dann sieht man welche Substanzen drin sind. Aber selbst da ist nix über Reaktion und inwieweit es ausgewaschen wurde, gesagt. Meist sind so Sachen für Allergiker interessant, die kennen sich aber meist selbst gut aus, was für sie schädlich ist. Andere wollen möglichst ihren Kindern ein Schadstoffarmes Leben bereiten und stoßen dann eben auf pflanzengefärbte Sachen. Wobei es dann auch nichts bringt, wenn die Wolle mit Chemiekeulen behandelt wurde (davor und/oder danach).
 
Die R- und S-Sätze sind ja Risiko- und Sicherheitshinweise, die für denjenigen, der die Stoffe verarbeitet relevant sind (wobei ich aus persönlicher Erfahrung weiß, daß die das aber auch nur sehr bedingt interessiert... ^_^ ). Für den Abnehmer der Endprodukte haben die keine Aussagekraft. Für Pflanzen wird man zudem lange nach R+S Sätzen suchen müssen. Davon mal ganz abgesehen sind die R- und S-Sätze auch gar nicht mehr gültig. Von den Beizen sollte im Idealfall ja am Ende ohnehin nichts mehr vorhanden sein. Aber wie sieht es denn mit den Pflanzen selbst aus? Wenn ich da an Korbblütler wie Ringelblume, Kamille, usw. denke, dann kommt mir auch sofort das Stichwort Allergie in den Sinn. Da kann der Kunde ja noch so sachgemäß damit umgehen und der Verkäufer expliziet darauf hinweisen, womit gefärbt wurde, aber wenn er nicht weiß, daß er darauf allergisch sein könnte, wäre ein unschönes Ende immer noch denkbar. Aber letzten Endes sind wir damit immer noch nicht so ganz da angelangt, wo ich eigentlich hin wollte. Wäre jemand, der Pflanzengefärbtes (egal ob in Rohform oder weiterverarbeitet) dazu verpflichtet die Unbedenklichkeit nachzuweisen? Edit: @Kampfrausch: Stimmt schon, aber letztlich ist ja selbst Färben mit Pflanzen ein chemischer Prozess.
 
Das waschen z.b. auch... was ich damit sagen will, wenn jemand auf sowas achtet, will er eben keine "künstliche" Chemie drin haben. Dann sollten die Sachen auch nur mit klarem Wasser oder eben natürlichen Waschmitteln/ökologisch abbaubar/Bio etc. sein. Also meist achten die leute dann eben darauf. Und es ist ja ein unterschied ob die farbstoffe chemisch hergestellt wurden, oder aus der Natur extrahiert. Manchen sind eben "echte" Himbeer Aromen lieber als künstliche, obwohl beides trotzdem noch Aromen bleiben. Das muss der Verbraucher ja für sich entscheiden. Nein du bist natürlich nicht verpflichtet einen solchen Nachweis zu leisten. Wenn dich jemand verklagt oder jemand meint dass deine Sachen getestet werden sollten und dabei schädliche Substanzen angezeigt werden, die oberhalb der gesetzlichen Grenzen liegen, dann wirst du ein Problem haben. Aber da müsstest du schon entweder extrem viel falsch machen oder das Pflanzenfärben sehr ausgeweitet haben^^ Wenn jemand nicht weiß dass er auf etwas allergisch ist, ist das sozusagen selbst Schuld. Allergien bei Hautkontakt sind ja nicht gleich ein Schaden fürs Leben. Dann weiß die Person dass sie sich auf die Substanz testen sollte um zu wissen obs so ist. Ich kann ja auch nicht in den Laden rennen Milch kaufen und dann sagen "ich wusste nicht dass ich auf Lactose allergisch bin, bitte nehmen Sie das zurück".
 
Wenn ich jemandem die Hand gebe muss ich vorher aber nicht auch einen Infozettel mit der chemischen Analyse meiner Handcreme mitgeben, denn es könnte ja sein, das derjenige dagegen allergisch ist? Kann man sich eigentlich gegen das Normale Risiko absichern welches besteht wenn man in die Welt gesetzt wird? Das Leben kann schon lebensgefährlich sein ... Mann oh mann ...
 
Also, bevor wir uns vollends in Polemik contra die moderne Vollkaskogesellschaft versteigen, würde ich lieber auf die eigentliche Frage zurückkommen, die ja nach wie vor steht: Wäre man dazu verpflichtet einen Nachweis - wie auch immer der auszusehen hätte - erbringen zu können, oder nicht?
 
Gewerbliche Hersteller müssen ja Buch führen über ihre Ein- und Ausgaben und mit einem Rezepturbuch schlägt man zwei Fliegen mit einer Klape: Man weist nach, wohin, Alaun, Krappwurzel und Co. entschwunden sind und legt dar, welche Menge Stoff mit welcher Menge welcher Beize, Zusatz, Färbemittel behandelt wurden. Dies muss man nicht dem Kunden vorlegen, aber im Streitfall ist es ein wertvolles Beweismittel, dass nichts Schädliches oder Unübliches im Tuch war. Und auf nichts anderes kommt es an, man muss nicht auf jede mögliche Allergie oder jedes denk- und undenkbare Kundenverhalten Rücksicht nehmen.
 
Also, bevor wir uns vollends in Polemik contra die moderne Vollkaskogesellschaft versteigen, würde ich lieber auf die eigentliche Frage zurückkommen, die ja nach wie vor steht: Wäre man dazu verpflichtet einen Nachweis - wie auch immer der auszusehen hätte - erbringen zu können, oder nicht?
? Musst schon lesen! Hab geschrieben: NEIN!
 
Hab ich. Aber nach dem "nein" kam ja noch etwas mehr, was das ganze ja gleich wieder relativiert hat.
 
Ich hab es versucht zu umschreiben ums besser zu erklären. Nichts hab ich relativiert^^ Denn wenn du deine Wolle verstrahlst und dabei erwischt wirst, ist das ja was anderes, als im Vorraus ein Nachweis zu machen. Sowas machen manche über Zertifikate, wobei das nur für den Kunden interessant ist, der Wert darauf legt. Oder siehst du im Laden irgendwelche Nachweise für Garne und Textilien dass sie Schadstofffrei sind? Warum sollte es bei dir anders sein?
 

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