Gerichtsbarkeit

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OT Für Ritter Erasco: [url]http://www.youtube.com/watch?v=oZ-tDOpVq8Q&feature=related[/url] und den hier: http://www.youtube.com/watch?v=5KICsPUt8gk :D
Bei mir ist aktuell im Ausschank ein Loch Lomond ohne Altersangabe, daneben steht ein Lagavulin 16y.o., dahinter ein Bowmore Surf 8y.o. und bei meinen Eltern ein Glenfiddich 18y.o.
Der Bowmore hat so einen leichten Touch von alten Autoreifen. Schlimmer ist da nur noch der Ardmore. Das andere Zeug kannst du in die Cola kippen. Ein richtig guter ist der Jura Superstition Scotch Single Malt Whisky. Der hat auch von Michael Jackson (von dem anderen) 5 Sterne bekommen. :back
 
:eek:ff1 Och, ich kipp doch nix schottisches in die Cola, dafür hat man den Bourbon erfunden :D Der Bowmore ist nicht ganz ausgereift, das gebe ich ja zu. Aber er schmeckt trotzdem. Älter wäre er mir allerdings auch lieber gewesen. :back
 
ich kipp doch nix schottisches in die Cola, dafür hat man den Bourbon erfunden
...den kann man ja nun gleich in den Orkus kippen. :back Kommen wir doch noch mal auf die Gerichtsbarkeit im Mittelalter zurück. Der liebe König Karl hat ja so um 782 das erste sächsische Königsgesetz, die "Capitulatio de partibus Saxoniae“ erlassen. Hier droht er den Sachsen mit dem Tode, wenn diese weiterhin heidnische Handlungen ausüben. Na ja, nicht nur das, auch wenn man einen Bischof einen Priester oder einen Diakon tötet, darf man mit einer Todestrafe rechnen. Nicht mal eine Kirche durfte man einäschern, ohne gleich hingerichtet zu werden. Und vieles mehr. Einen Scharfrichter gab´s aber doch zu der Zeit noch nicht so. Öffentliche Hinrichtungen? Mir nicht bekannt. Weiß da jemand mehr darüber? Und jetzt bitte nicht das Beispiel "Blutgericht" anführen :)
 
Einen Scharfrichter gab´s aber doch zu der Zeit noch nicht so. Öffentliche Hinrichtungen? Mir nicht bekannt. Weiß da jemand mehr darüber? Und jetzt bitte nicht das Beispiel "Blutgericht" anführen :)
Der Scharfrichter trat erstmals im 12 / 13. Jhd. als solcher in Erscheinung. (siehe auch Beitrag Nr. 1) Davor galt meist das Prinzip: Der Geschädigte bzw. Angehörige musste /durfte die Strafe vollstrecken.
 
Oooooch Bögen werden auch an der Wand älter und Schotch in der Flasche OT Off Mangels öffentlich bestallter Henker z.Zt. KdG und der für uns heute seltsam erscheinenden Gerichtspraxis,- Klagen beim Greven, Eideshelfer auf beiden Seiten, der Kläger darf die Strafe selbst straflos vollstrecken-, werden sich wohl nicht soooo viel echte Kirchenbrandstifter vor Gericht gefunden haben. Mehr die Besitzer der an den Gräflichen Besitz angrenzenden Ländereien. Und das Gesetz nimmt natürlich Priester auf diese Weise von der Blutrache aus.
 
Hallo zusammen :bye01 ,
Einen Scharfrichter gab´s aber doch zu der Zeit noch nicht so. Öffentliche Hinrichtungen? Mir nicht bekannt. Weiß da jemand mehr darüber? Und jetzt bitte nicht das Beispiel "Blutgericht" anführen :)
Der Scharfrichter trat erstmals im 12 / 13. Jhd. als solcher in Erscheinung. (siehe auch Beitrag Nr. 1) Davor galt meist das Prinzip: Der Geschädigte bzw. Angehörige musste /durfte die Strafe vollstrecken.
Genau, nach uralter Sitte war es die Sache des geschädigten, sein Recht und seine Pflicht, den Missetäter zu richten. Das Gericht stellte ihm dazu sogar das nötige Werkzeug zur Verfügung und war, wenn gewünscht, bei der Hinrichtung zu gegen und stand dem Geschädigten mit Rat & Tat zur Seite. Auf welche Weise der siegreiche Kläger den Missetäter vom leben zum Tode bringen wollte, war dem Geschädigten überlassen. Ein erhaltener Vertrag aus Bremen (noch von 1220) zeigt ganz klar auf, das der Räuber das Todesurtail aus den Händen des Beraubten erleiden soll. Eine schlaue Lektüre gab es auch. Das "Rechtsbuch der Distinktionen". Indem fand man alles was man zum Beispiel wissen musste, wenn man jemanden mit dem Rad zum Tode beförden wollte. Quasi eine Bedienungsanleitung. Da aber meistens "Laien" die Tötung vollzogen, waren Hinrichtungsarten bevorzugt, die relativ "leicht" zum "Erfolg führten. In dieser Zeit wurde sogut wie gar nicht mit dem Schwert gerichtet. Das Beil, der Strang und die bereits weiter oben erwähnte "Barte & Schlägel"- Methode und die "Diele" (oder auch Dille) waren häufig anzutreffen und machten allzu blutigen Dilettantismus unmöglich. Im Villinger Stadtrecht heist es noch im Jahre 1371, das "man" die Strafe vollziehen soll. Sogar aus dem 15. Jhd ist im Schleswiger Stadtrecht noch ganz klar belegt: "Wer seinen Dieb ergreift, der bringe ihn mit den Händen auf dem Rücken gebunden zu dem Gericht und hänge ihn." Das zeigt uns auch, dass es in dieser Zeit beiweitem nicht in jeder Region einen Scharfrichter gab. Die Jagsberger Ordnung enthält, trotz angestelltem Scharfrichter, noch den Zusatz, dass "wenn der Kläger wolle, er die Macht hätte, es selbst zutun!" Aus dem 15. Jhd gibt es noch zahlreiche weitere Fälle in dem die Geschädigten/Angehörigen das Todesurteil vollstrechen durften/mussten. Aber drehen wir die Uhr nochmal in die Zeit zurück, bevor es angestellte Scharfrichter gab. Wie wir gerade erfahren haben, musste also der Geschädigte oder Familienangehörige das Urteil vollstrecken. Nun folgte in großen Landesteilen eine Zeit, in der einzelnen Person "die Last töten zu müssen" abgenommen wurde. Es wurde die "Hinrichtung mit gesamter Hand" eingeführt! Hierbei wurde z.B. beim Erhängen des Missetäters von jedem Bwohner einer Ortschaft der Strang berührt, mit dem er vom Leben zum Tode befördert werden sollte. So "verteilte" sich die Schuld auf alle und die LAst des Einzelnen war so schwindend gering, dass sie nicht groß ins Gewicht viel. Es ist belegt, dass zu einer Hinrichtung (bei Androhung hoher Strafen) selbst die Handwerker die im Umland zu arbeiten hatten, anreisen mussten. Wenn mehrere Dörfer miteinander die Blutgerichtsbarkeit bewahrt hatten, hatte jede Ortschaft ihren festgelegten Beitrag zur Hinrichtung zu leisten. Die einen Bewohner stellten den Galgen, die anderen begleiteten den Delinquenten zum Richtplatz, wieder andere mussten Eisenbeschläge und Werkzeug stellen. (Bis weit in die Neuzeit hinein wurden zum Bau und der reparatur eine Richtstätte in vielen gegenden ALLE Zimmerleute an den Richtplatz bestellt. ALLE mussten "Hand anlegen". So wurde die Schuld und die später aufkommene Unehrlickeit auf alle verteilt und keiner wurde aus der Gesellschaft ausgeschlossen.) Auf die Dauer war der Starfvollzug den Kläger und zu gesamter Hand zu "unvollkommen" gewesen.Das heilige Recht auf persönlich Rache ist dem friedlichen Geschlecht nicht mehr zeitgemäß. Ohne öffentlichen Hinrichtungsbeamten konnte man nicht mehr bestehen. Aber wie sollte das gehen? Es war fast unmöglich jemanden bürgerlichen zu finden, der "freiwillig" ein Todesurteil vollstreckte. Zudem gab es zu dieser Zeit in den Städten noch keine "unfreien" die man hätte "zwingen" können... In den Städten wurde nicht "zu gesamter Hand" gerichtet. Das wäre bei der großen Anzahl an Bewohnern auch kaum möglich gewesen. Hier tratt ein Kollegium von Schöffen aus dem Gericht zusammen. An einem dieser Schöffen musste die unangenehme Aufgabe nun hängen bleiben. Für die Stadt Reutlingen ist belegt, dass der jüngste Schöffe die Hinrichtung zu vollstrecken hatte. Er war als letzes in den Rat aufgenommen worden und musste in den sauren Apfel beissen. Auch in kleineren Ortschaften verfuhr man so. So hatte z.B. in fränkischen Gefilden der jüngste Ehemann die Pflicht ein Todesurteil zu vollstrecken. Dies blieb in manchen Landstrichen bis zum Ende des 14. Jhd so. In dieser Zeit gab es bei Massenverurteilungen auch die Möglichkeit für einen der Übeltäter seine Hals zu retten, wenn er dafür die anderen hinrichtet. In einer Kapitulare Karls des Großen heist es, dass "sich die Veruteilten selbst durchpeitschen und sich die Nasen abschneiden sollen". Friedrich Barbarossa hat einmal elf Adlige, die wegen Landfriedensbruch gehängt werden sollten, durch den zwölften Hinrichten lassen, dem dadurch das Leben geschenkt wurde. Nun setzte sich durch, das im Namen des Gerichts ein "freier" mehr oder weniger Berufsmässig die Hinrichtung zu vollstrecken hatte. Der sogenannte "Fronbote" war erfunden. Er war ein freier Mann (dem keine Unehrlichkeit anhaftete!) mit hohem Ansehen. Im Sachsenspiegel findet man über diese Figur die genaueste Auskunft. Nach dem Sachsenspiegel wird der Fronbote aus dem Stand der freien gewählt. Und das offenbar auf Lebenszeit! Wie wichtig das Fronbotenamt genommen wird, zeigt auch die Betallung! Er ist quasi in direkten Dienst des Kögigs getreten. Diesem leistet er auch einen Amtseid und dafür wird er "unantastbar"! Rechtlosigkeit und Ehrlosgikeit bringt nicht die Berührung durch seine Hand (wie später beim Scharfrichter), sondern das Verbrechen des Täters selbst, brachte Rechtlosigkeit über ihn. Auch wenn dieser sich oft mit Geldzahlungen von der Strafe loskaufen konnte. Es ist im Sachsenspiegel genau geregelt, welche Straftat durch ihn wie zu bestrafen ist (führe ich jetzt nicht näher aus, sprengt den Rahmen). Im Schwabenspiegel findet sich auch ein Eintrag, dass dem Fronboten jeder Zehnte Delinquent "zur freien Verfügung" steht. Er konnte mit ihm/ihr machen was er wollte. Es lag einzig und alleine in seiner Hand. Der Frohnbote begleitet also ein ein ehrvolles Amt... Ein Ehrenamt = Das bedeutet, er erhielt für die Tötungsleistung ansich keine Geld! ;) (das machte einen entscheidenden Unterschied!) Nun war es allerdings so, dass der "ehrliche", ja fast schon "heilige" Fronbote nur selten richten musste. Es war sicherlich auch die unangenehmste Arbeit in seinem Amt. Es entsprach sicher aus seinen Wünschen, dass das Amt des Scharfrichters von dem des Gerichtsboten getrennt werden sollte. Die Städte wurden größer, der Reichtum wuchs rapide durch Handel, Gewerbe etc. und die Verbrechen stiegen auf ein Maß an, dass für die Vollstreckung der auferlegten Strafen kein "ehrenamtlicher" mehr herangezogen werden konnte. Es war nicht mehr zumutbar. Sowenig wie man ab der Zeit ohne einen Berufrichter auskommen konnte, so wenig konnte man nun eine Person entbehren, die "Beruflich" (also gegen Bezahlung) für die Vollstreckung der Urteile zuständig war. Zum ersten mal belegt ist das blutige Amt des Scharfrichters wohl im 13 Jhd. (Wir wissen nun aber, dass es im 15. Jhd. immer noch nicht überall einen gab.) Der Scharfrichter, der nicht nur wegen der gerechten Sache willen, sondern für Geld sein Schwert führte, war fast vom Anfang an seiner Entstehung "ehrlos"! Er tat dies quasi "Gewerbsmässig" und das rückte ihn in eine schlechtes, unheimliches, ja "ehrloses" Licht. Wer soetwas "gegen Bezahlung" macht, kann kein Ehrenmann sein... So dachte die Bevölkerung... Der "heilige" Fronbote (der für seine Dienst allerlei Gebühren einstrich ;) , aber für die Tötungsghandlung selbst kein Geld nahm) war hingegen in der Meinung des Volkes ein Ehrenmann. Naja.. so ist das halt gewesen. :D So, ich hoffe ich konnte mit diesem kleinen Exkurs noch "etwas licht" ins dunkle bringen. Nur mal so ganz "grob"... um sich ein Bild machen zu können, reicht das erstmal schon aus. Also ihr lieben... bis bald. Man liest sich... :bye01
 
(Bis weit in die Neuzeit hinein wurden zum Bau und der reparatur eine Richtstätte in vielen gegenden ALLE Zimmerleute an den Richtplatz bestellt. ALLE mussten "Hand anlegen". So wurde die Schuld und die später aufkommene Unehrlickeit auf alle verteilt und keiner wurde aus der Gesellschaft ausgeschlossen.)
sehr gute ausführungen! ich meine aber dass alle handwerker nicht nur zimmerleute mithelfen mussten, auch wenn es nur minimale arbeiten waren.verbessert mich wenn ich mich irren sollte. gruss oli
 
Da irrst du nicht. Es war in manchen Städten so, dass sich von den Handwerkern niemand ausschließen konnte. War einer nicht anwesend wurde ein Nagel aufgehoben den er dann später in das Holz des Galgens schlagen musste. Somit galt dies als Mitwirken.
 
Ja, so steht es geschrieben. Das gleiche ist auch für die Herstellung eines Rades etc. Richtschwerter und andere Werkzeuge überliefert. Beim Richtschwert gab es allerdings Unterschiede. Zum einen wird beschrieben, dass das Richtschwert bereits bei seiner Entstehung/Herstellung als "unehrlich" galt und von allen Schmieden/Werkzeugmachern/Lieferanten etc. gemeinsam gefertigt werden musste um die Unehrlichkeit von einem einzelnen abzuwenden. Von anderer Stelle ist wiederum überliefert, dass das Richtschwert erst "unehrlich" wurde, wenn es (a) vom Scharfrichter das erste mal berührt wurde, oder (b) die erste Hinrichtung damit vollzogen worden war. Davor galt es nicht als unehrlich.
 
Die beschriebenen Straf- und Vernehmungsnormen sind im wesentlichen aus dem römischen Recht adaptiert. Eine brauchbare, wenn auch etwas späte Quelle zum Thema ist die Constitutio Criminalis Bambergensis von 1507. (online auf den Seiten der Bamberger Staatsbibliothek und der uni Mannheim). Mit Ihr wird der Übergang vom Privatklageverfahren zur (relativ ungeordneten) Strafverfolgung hin zu einerStrafverfolgung als feste Aufgabe öffentlicher (staatlicher) Organe in einer gesetzten Strafprozessordnung markiert. Sie wurde wohl auch bei der Formulierng der Constitutio Criminalis Carolina herangezogen, aus der einige der oben beschriebenen Straf- und Vehörnormen stammen. Im strikten Gegensatz dazu stehen die auf germanischer Rechtsordnung beruhende frühmittelalterlichen Rechtsnormen (Lex Salica, Pactus Alamannorung, Lex Alamannorum, Lex Burgundiorum um nur eineige zu nennen), die anstelle der Körper- und Todesstrafe (fast) nur Geldstrafen kannten.
 
:bye01 Hallo zusammen, heute werden wir uns noch etwas detailierter mit der Todesstrafe des "Räderns" befassen. Warum gab es das Rädern eigentlich? Nun, um es kurz zu fassen hatte der Richter der damaligen Zeit nur die Wahl zwischen mehr oder minder grausamen Todes- oder Körperstrafen. Da ja in einigen Landesteilen bereits auf gewöhnlichen Diebstahl die Todesstrafe stand, musste die Art der Todesstrafe bei Gift-und Massenmördern oder auch Königsattentätern eine andere "Qualtität" haben. Es musste also in der Art und Weise des Tötens Unterschiede geben. (Barring,1980:125) Es wurde in der Regel also nicht der "Normalstraftäter" auf das Rad geflocheten. Selbst ein Mensch der einen anderen im Affekt erschalgen hatte, wurde nicht aufs Rad geflochten. Es war eine Bestrafung für Sünder die bewusst außerordentlich grausame Straftaten begingen (siehe erster Absatz). Heute würde man von "Vorsatz" sprechen, also einer bewussten Absicht, in einer bestimmten Situation ein bestimmtes Verhalten auszuführen. Schuhmann spricht davon, dass laut Grimm das das Rädern in seiner Entstehung "durch fahrende Wagen" vollzogen worden sei. Der Delinquent wurde solange mit einem Fuhrwerk überrollt, bis (wie bei der Dekolation) eine Räumliche Trennung von Körper und Kopf vollzogen wurden war. Er spricht davon, dass möglicherweise das Rädern die "Urform" allen Strafens" gewesen sein könnte. (Schuhmann,1964:76)
Das Rädern war eine Strafe, welche ausschließlich an Männern vorgenommen wurde. Es galt als ehrloseste Form der Strafe und wurde nur bei Mördern oder Majestätsverbrechern vorgenommen.
Diese Aussage Dr. Helmut Schuhmanns ist mittlerweile eindeutig wiederlegt. Das Vehmbuch der Stadt Zerbst berrichtet zum Jahre 1533 einen solchen Fall. Auch für Düsseldorf ist ein Fall belegt, bei dem eine dreifache Mörderin (Christiana Scheper) aufs Rad geflochten wurde. Sie wurde alledings vorher enthauptet. (Barring,1980:132) Auch im Jahre 1770 wurde eine Frau (Dorothea Götterich) wegen Raubmordes an einer Neubrandenburger Witwe und deren drei kleinen Kindern mit dem Rad gerichet. Diese Vollstreckung ist auch deswegen überliefert, weil er so unwahrscheinlich grausam war. Nach der Zertrümmerung von Beinen und Armen (die sie wohl fast regungslos hinnahm), schlug der Scharfrichter ihr 5 bis 6 mal auf die Brust um ihrem Leiden ein schnelles Ende zu machen (es ist keine festgelegte Anzhal an schlägen überliefert). Sie fing aus den Gesichtsöffnungen stark an zu bluten, starb aber nicht. Man band sie los, um sie auf den Bauch zu drehen und ihr mit dem Rad das Genick zu brechen. Sie schaffte es sogar noch sich trotz gebrochener Gliedmaßen selbst in eine sitzende Position aufzurichten. ihr wurde nun das Rad mehrfach ins Genick geschlagen... sie starb nicht. Nun, es wir noch schlimmer... und ich stoppe hier mit den "Details". Letztendlich wurde ihr zum Schluß ein langer Nagel in den Kopf getrieben und sie verstarb. (Keller,1921,überarbeitet 2007:143ff)
Dabei wurde der Verbrecher zuerst mit ausgestreckten Armen und Beinen auf den Boden gelegt und seine Hände und Füße an Pflöcken festgebunden; unter die Glieder und den Körper kamen Hölzer, so dass er völlig hohl lag.
Ja, dass ist die gebräuchliste Form des Räderns gewesen. Überleifert ist auch das festschnallen auf einem Nagelbrett auf dem der Delinquent anschließend gerädert wurde. die "Dillinger Radbrechmaschine" http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/c/ca/Klostermayr_Radbrechmaschine.jpg und eine Französische Variante bei dem der Verurteilte auf einem Schafott auf eine Rad geschnallt wurde und ihm dann mittels einer Eisenstange die Knochen gebrochen wurden. http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/3/39/Radern_(Variante_mit_Eisenstange).png (Bildquelle:Wikipedia) Für Hannover steht geschrieben, dass man dem Delinquenten die Knochen mit "eisernen Keulen" zerschmetterte. (Keller1921/2007:142)
Der Scharfrichter zerstieß ihm dann mit einem Rad sämtliche Glieder und das Rückgrat. Der Sterbende oder auch schon Tote wurde dann durch die Speichen des Rades geflochten und das Rad steckte man auf den Galgen oder einen Pfosten. Brach man beim Rädern zuerst die Knochen der Arme, der Beine usw., trat der Tod sehr langsam ein, und häufig lebte der Verurteilte noch, wenn er auf das Rad geflochten wurde.
Das Rädern wurde grundsätlich entweder "von oben herab" oder aber "von unten herab" durchgeführt. Es ist auch überliefert, dass man zuerst alle Gleidmaßen brechen sollte und dann der Wirbelsäule weitermachte. Wurde der Sünder von oben herab gerädert, hatte er meist nicht lange zu leiden. Ihm wurde mit einem der ersten Schläge das Genick gebrochen oder ihm wurde der Brustkorb (direkt über dem Herzen) zertrümmert. Wurde er von unten gerädert, musste er lange große Schmerzen ertragen. Es ist überliefert, dass manche "armen Sünder" noch stundenlang, ja sogar tagelang im Rad hingen und noch lebten. Ihnen blieb der Gnadenstoß verwehrt. Friedrich von Isenberg, der den Kölner Erzbischof ermordete, ist solch ein Fall gewesen. Es galt an vielen Orten der Grundsatz, dass derjenige der das dritte Morgenrot erlebe, aller Strafen ledig sei und eine zweite Chance auf ein neues Leben bekam! (Barring,1980:134ff) Aus Frankreich ist aus dem Jahre 1777 ein Fall überliefert, in dem ein "Chirurgus" den vermeindlichen Leichnam eines geräderten in der Nacht vom Rad nahm, um an ihm Studien zu treiben. (Man muss wissen, dass die Leichen von Verurteilten in vielen Fällen dem Scharfrichter "gehörte". Er hatte sie irgendwann zu entsorgen oder nachdem sie halb verfault abgefallen war, wieder auf das Rad zu flechten. Das versprach ihm einiges an zusätzlichem Einkommen. Für die Mediziner gab es sogut wie keine Leichen zum "üben". Deshalb war der "Leichenklau" damals kein Einzelfall!) Zuhause angekommen merkte der mediziner, dass noch ein Hauch von leben in der armen Seele wohnte! Er pflegte ihn und es gelang ihm nach sehr langer Zeit, dass der arme Kerl sogar wieder all seine Gliedmaßen bewegen konnte! (Barring,1980:137) Leider wurde der arme Kerl verraten und ein zweites mal zum Rad verurteilt. Arme Socke... :S Die Anzahl der Stöße, die der Scharfrichter auf den Körper/ die Körperteile geben durfte, war meist peinlich genau im Urteil geregelt. Im süddeutschen Raum waren es oft neun Stöße. Es sind aber auch Vollstreckungen überliefert, bei denen deutlich mehr Schläge durchgeführt worden. Schuhmann spricht in einem Fall sogar von 53 Schlägen! (Schuhmann,1964:77) Die Anzahl der Holzspeichen sind unterscheidlich festgelegt. Hier gibt es zahlreiche Angaben, die sich teilweise decken, aber auch stark unterscheiden. Sechs, acht, neun oder zehnspeichige Räder lassen sich belegen. Auch zwölf und mehr Speichen sind überliefert. Einig sind sich alle Autoren, dass für jede Hinrichtung ein (oder mehrere, eins zum stoßen, eines auf dem der Sünder geflochten wurde) neue Räder hergestellt werden mussten. Oft ist von nur einem Rad pro Hinrichtung die Rede. Die Vollstreckung wurde am nackten Körper vollzogen. Schuhmann u.a. gehen davon aus, dass auf manchen Kupferstichen die Sünder rein aus Anstand bekleidet dargestellt worden sind. Als "Strafminderung" galt es, wenn man vor dem Rädern enthauptet oder gehängt wurde, oder einen "Gnadenstoß" (laut CCC verboten!) auf Hals oder Brust bekam (vor oder nach der Tortur). Es ist auch überliefert, dass ein Nagel unter dem Rücken des Delinquenten angebracht wurde, der dann beim ersten Schlag auf die Brust ins Herz stach und das leiden beendete. Auch von "erdrosseln" ist die Rede. Als "Strafverstärkend" sah man das Ausschleifen auf einer Lederhaut, einem Brett, oder der eigenen Haut zur Richtstätte an. Auch das Reisen mit glühenden Zangen ist vor der Räderung überliefert. Das Verbrennen des Leichnams nach dem Rädern wirkte ebenfalls strafverstärkend. So... Das wars erstmal dazu. Ich fühl mich ganz "gerädert". :D Kaffeepause. :bye01
 
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Hallo zusammen :bye01 , heute beschäftigen wir uns mal nicht mit den "Grausamkeiten" der damaligen Gerichtsbarkeit, sondern werden etwas über "Redewendungen" erfahren, die heute noch in aller Munde sind, aber ihren Ursprung vor vielen hundert Jahren im Gerichtswesen hatte. Alles was sich seit je her tief im Bewusstsein und im Gefühl der Menschen verankert hat, was sich als Angst und Schrecken eingeprägt hat, bleib bis heute durch überleiferungen erhalten. Und zwar in der Sprache! Nicht in der informativen Sprache, in der wir uns über aktuelle Sachverhalte austauschen, wohl aber auf der Ebende der Stimmungen, Andeutungen, Wertungen, die uns als gemeinsame Erfahrungen überliefert wurden. Sicherlich ist der ursprüngliche Sinn über die jahrhunderte Verloren gegangen und abgeschliffen. Gelegentlich hat sich sogar eine Bedeutungsumkehr ins Gegenteil des einmal gemeinten ergeben. Hier möchte ich euch einmal einige Sprichwörter und Redensarten vorstellen, die allesamt an die grausame Vergangenheit errinern und die wir gelegentlich benutzen, ohne uns oft den ursprünglichen Sinn klarzumachen. (Stöckle,1984:134ff) "Jemanden aufziehn" Bedeutet das man jemanden verspottet und sich über jemanden lustig macht. Geht zurück auf die Folter, wo ein der Tortur Unterworfener, häufig mit Gewichten an den Füssen hochgezogen ("aufgezogen") wurde. Einer der Aufgezogen wird wird zudem gleichsam quälend verspottet. (Stöckle,1984:135) "Noch eine Galgenfrist haben" Damals war der Ausspruch so zu verstehen, dass Wörtlich und ursprünglich einem zum Galgen Verurteilten vor der Hinrichtung gnadenhalber ein kurzer Aufschub gewährt wurde. So konntez. B. noch eine bestimmte Sache geregelt werden. Dieser Ausdruck wurde schon recht früh im übertragenen Sinn benutzt. (Stöckle,1984:135) Heute wird das Sprichwort auch in ähnlichen Sitautonen verwendet. Zum Beispiel wenn man schon längst von einem Bekannten geliehenes Geld zurück bekommen sollte und dieser noch ein ein aller letzes mal Zeit bekommt es zurück zuzahlen. "So ein Galgenvogel" Eigentlich ist der Rabe gemeint, der seit jeher die Richtstätte umkreist und nach und nach am Galgen verwesenden Leichnahm herumpickt. Die Übertragung auf den Menschen fand statt, als man jemanden in seinem Umfeld "reif für den Galgen" sah, oder jemanden als seltsame, geheimnissvolle Person (meist mit merkwürdigem Aussehen) beschrieben hat. Als weitere Variationen werden: "Galgenbraten"; "Galgenstrick" und "Galgenfrüchtlein" aufgeführt.(Stöckle,1984:135) "Ich bin geliefert"; "Geliefert sein" oder "einen abliefern" Hat die Bedeutung einen Verbrecher der Obrigkeit/Justiz zu übergeben. Da der Abgelieferte meist schwere Strafen (bis hin zum Tod) zu befürchten hatte, prägte sich die Formel "geliefert sein" in dem Sinne aus, das man "dem Tod verfallen war". Heute ist im übertragenen Sinne ein Mensch der "geliefert" ist, quasi einer der "am Ende ist".(Stöckle,1984:135) "Sich wie gerädert fühlen" oder "ich fühle mich wie gerädert" Wer kennt den Spruch nicht? Nach einer kurzen Nacht auf einem unbequemen Sofa fühlt man sich schnell mal wie "geredert" und sagt beim strecken den Spruch so vor sich hin. ^^ Wenn die Glieder und Knochen nach dem schlechten Schlaf wehtun, fühlt man sich eben "wie gerädert". Das dies natürlich nicht mal ansatzweise an das tatsächliche "Rädern" als Todesstrafe (oder doch besser Folter mit Todesfolge) herankommt, ist allen kar. Den Ursprung hat die Äusserung allerdings tatsächlich in mit dieser Art der Todestrafe. (Stöckle,1984:136) "Für etwas herhalten müssen" oder "Immer muss ich für alles herhalten" Zugrunde liegt dieser Redewendung die konkrete Vorstellung ein Körperteil zum Vollzug der Strafe (Verstümmelungsstrafe: Finger, Hand, Nase ab usw.) darbieten (oder auch herhalten) zu müssen. Im schlimmsten Fall auch den Kopf zu Vollstreckung der Todesstrafe (den Kopf herhalten müssen)! Die Übertragung in die heutige Zeit fand im Sinne von "leiden müssen", oder "Nachteile in Kauf nehmen müssen" statt. Es kann damit aber auch gemeint sein, dass der eine für den anderen zur Rechenschaft gezogen wird. Zu Recht oder Unrecht spielt dabei keine Rolle. (Stöckle,1984:136) "Jemanden über die Klinge springen lassen" Diese sehr Anschauliche Redewendung meint eigentlich nicht die ganze Person als solches... sondern eigentlich nur den Kopf. Der Kopf "springt" über die Klinge des Scharfrichters, wenn er abgeschlagen wird. Schon Luther meinte dazu: "Die ihm den Kopf über eine kalte Klinge hatten hüpfen lassen". Heute wird diese Redewendung z.B. dann benutzt wenn man jemanden aus einem Team rausschmeist/entlässt etc. (Stöckle,1984:136) "Über jemanden den Stab brechen" Der stab war damals das Symbol der Herrschaft und der Richterlichen Gewalt. Wenn z.B. jemand zum Tode verurteilt wurde, zerbrach der Richter über dem Haupt des Verurteilten eine Stab und war ihm diesen vor die Füsse. Das war ein eindeutiges Zeichen, dass das Urteil "unumkehrbar" sei! Heute will die Redewendung oft zum Ausdruck bringen, dass man sich über jemanden eine endgültige Meinung gemacht/begildet hat. Häufig ist diese dann auch noch negativ. (Stöckle,1984:136) "Jemandem etwas anhängen" In der Reschtssprechung des Mittelalters waren oft drastische Strafen üblich. Dem Rechtsbrecher wurden zum Beispiel anschauliche Zeichen seines Strafanlasses um den Hals gehängt. (Die sogenanten "Ehrensrafen". In der Starfe sollte sich die Tat/das Vergehen spiegeln). So wurde zum Beispiel dem Dieb der gestohlene Gegenstand um den Hals gehängt (oder ein Symbol), dem schlechten oder zu lautem Musikanten eine Schandflöte, oder Frauen die sich der "üblen Nachrede" schuldig machten, eine Schandmaske aufgesetzt. Heute wird mit dieser Redensart gerade derjenige gemeint, dem versucht wurde zu "unrecht" etwas "anzuhängen". (Stöckle,1984:136ff) "Einem die Daumenschrauben anlegen" Damals eine bereits fortgeschritte Stufe der "Tortur". Heutzutage werden im übertragenen Sinne demjenigen "Daumenschrauben angelegt", der einem Zwang oder einer Erpressung (oft mit besonders verwerflichen Mitteln) unterliegt. (Stöckle,1984:137) "Für einen die Hand ins Feuer legen" Diese Redewendung geht auf das Mittelaterliche Feuerurteil zurück. Der Angeklagte musste, um seine Unschuld zu beweisen, z.B. die Hand eine bestimmte zeit ins Feuer halten, mit nacktem Arm einen Gegenstand aus kochendem Wasser fischen (Kesselfang), oder aber ein glühendes Eisen eine Strecke weit tragen. (vgl. "Gottesurteile). Heute beschreibt die Redewendung eher, dass man jemanden so fest vertraut und z.B. auf die Richtigkeit einer Aussage oder auf die Unschuldigkeit in einem bestimmten Fall besteht, dass man für ihn "seine Hand ins Feuer legt". Für Bürgschaften etc. kann das gleiche gelten. (Stöckle,1984:137)
 
"Für jemanden durch Feuer gehen" Bedeutet im übertragenen Sinne, für jemanden "das Schwerste aufsich zu nehmen" oder "die größten Opfer bringen". Der Hintergrund zu dieser redewenung ist der historische Gang über glühende Pflugscharen als "Beweis". Hier besteht ebenfalls wieder der Zuammenhang mit den "Gottesordalen" (Gottesurteilen). (Stöckle,1984:137) "Jemanden den Gnadenstoß versetzten" Beim "Rädern" von oben herab (also vom Hals her) konnte der Scharfichter dem Delinquenten das Leiden durch den "Gnadenstoß" auf das Brustbein oder den Hals verkürzen. Erst danach (als er schon Tod war) wurden dann die Arme und Beine zertrümmert. Heutzutage kommt diese Redewendung oft im Zusammenhang in der Tierhaltung vor. Leidet ein (Haus)tier, lässt man es aus Barmherzigkeit oft vom Tierarzt "erlösen" und versetzt im mit dem Einschläfern" den "Gandenstoß". Nach den Kriegen der Vergangenen Jahre sind auch zahlreiche Überleiferungen bekannt, in denen sich einander bekannte/befreundete Soldaten bei starken, oft unreperablen Verwundungen im Schlachtfeld den Gnadenstoß/Gnadenschuß gaben. (Stöckle,1984:138) Eine Sache muss "Hand und Fuß haben" Eine Sache die "Hand und Fuss" hat, gilt als wohlbegründet und wohl auch als typisch deutsch. Sorgfältig und gewissenhaft geplant und gründlich durchgeführt! So muss es sein! Im Mittelalter waren die rechte Hand und der linke Fuss für den wehrfähigen Mann von besonderer Bedeutung. Mit der rechten Hand führte er zumeist das Schwert und mit dem linken Fuss setzt der Mann zuerst in den Steigbügel. Als schwerste Verstümmelungsstrafe galt deswegen auch das Abschlagen der rechten Hand oder des linken Fußes. (Stöckle,1984:138) "Einem die Hölle heiß machen" Diese Redewendung meinte damals wie heute, einen einzuschüchtern, zu verängstigen oder durch Drohungn in Angst und Schrecken zu versetzen. Nach der grellen Schilderung von höllischen Folter-und Feuerqualen, mit denen die Christliche Kirche eins ihre Zuhörer in Angst und Schrecken versetzte. Ziel war die "Fügsamkeit" und "Frömmigkeit" der Menschen. (Stöckle,1984:138ff) "Es geht um Kopf und Kragen" Es geht gelinde gesagt "ums Leben". "Kragen" ist der Mittelhochdeutsche Ausdruck für "Hals". Desswegen sind der "Geizkragen" und der "Geizhals" auch ein und dasselbe. Die Redensart spielte damals auf die Hinrichtung an. Ähnlich wie: "Es geht ihm an den Kragen" oder "Es geht ihm an den Hals". Heutzutage nimmt man diese Redewendung z.B. auch in den Mund, wenn es um die eigene (z.B. finanzielle) Existenz geht. (Stöckle,1984:139) "Mir brennt was auf den Nägeln" Damit meint man heute, das man dringend etwas erzählen/loswerden muss. Eine "Neuigkeit", etwas dass "hochprisant" ist. Ob es sich hierbei um einen bevorstehenden Atomanfriff Irans, oder um die Farbe des neuesten Nagellackes dreht, liegt bei einem jeden und ich möchte das nicht bewerten.:D Im Mittelalter hatte dies aber eine andere Bedeutung. Es wurden zum Beispiel glühende Kohlenstücke auf die Fingerspitzen gelegt, um eine Geständis zu erreichen. Nach einer anderen Deutung bezieht sich diese redewendung auf die Frühmesse. Mönche klebten sich kleine Wachskerzen aud die Fingernägel, die oft schon niedergebrannt waren, ehe der Leser die Lektion beendet hatte. Und das konnte schonmal "auf den Nägeln brennen! (Stöckle,1984:139) "Als Prügelknabe herhalten" Damit meint man heute jemanden, der für einen anderen leidet, gestraft oder getadelt wird. Quasi den "Sündenbock" für jemanden spielt. Das hat glaube ich jeder schoneinmal erlebt. In vergangenen Tagen durfte an jungen Edelleuten die ansich verdiente Prügel nicht vollzogen werden. Anstelle derer wurden Bedienstete oder andere Kinder (Gesinde) geschlagen. Die wirklich Schuldigen mussten dieser Prozedur zusehen, die von Rechtes Wegen eigentlich ihen galt. (Stöckle,1984:139ff) "Nun hat die liebe Seele Ruh" Sagt man heutzutage eher scherzhaft am Ende eines Arbeitstages oder einer Tätigkeit. Die Harmlose und gemütliche Redensart wurzelt in der mittelalterlichen Vortsellung von der Ruhelosigkeit der Seele des Missetäters, die so lange umherirrte, bis sie die Göttliche Gnade erlöste. (Stöckle,1984:140) "Geh doch zum Henker" oder "Fahr zum Henker" Heutzutage wird der Spruch gerne verwendet, wenn uns jemand mächtig auf die Nerven geht. Oft wird solch ein Satz auch gegen Ende einer Streitigekeit zwischen Bekannten oder Partnern verwendet. Damals rief die Bevölkerung Menschen solche Sätze an den Kopf, wenn sie den Verdacht hägten, dass derjenige sich etwas zu Schulden kommen lassen hat. Auch auf dem Weg zum Richtplatz (zu Fuß oder auf einem Karren) musste sich sicherlich so mancher Delinquent einen solchen Satz anhören. Ob das allerdings an der ohnehin schon Aussichtslosen Situation noch etwas verschlimmerte...ich glaube nicht... (Wagner,Failing,2008:29) So ihr lieben. Es fehlen zwar noch ein paar Sprüche und Redewendungen, für heute soll es das aber ersteinmal gewesen sein. Entschuldigt bitte die "seltsame" Form des zweiten Teils. weiß nicht woran das liegt, wenn die Beiträge zu lang sind kopiere ich das geschriebene dann hin und her und "bastel" etwas zusammen... und dann sieht das eben so aus wie jetzt. aber mann kann es ja noch lesen...und weg ist diesmal auch nicht...​
Der Kaffee ruft... :bye01 Bis bald.​
Quellen: - ...bis er gesteht- Folter und Rechtssprechung, von Frieder Stöckele, 1984, Arena Verlag - Vielmals auf den Kopf gehackt... Galgen & Scharfrichter in Hessen, von Christine Wagner & Jutta Failing, 2008, Verlag M. Naumann
 
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Ja, das war schon grausam alles damals. Viele Scharfrichter haben sich nicht selten nach vollzogener Hinrichtung vollkommen betrunken, da sie das alles nicht verkrafteten. Das Amt des Scharfrichters ist nunmal ein vererbtes Amt vom Vater zum Sohn über Generationen hinweg gewesen, so dass der Betroffene keine andere Wahl hatte, als dieses auszuüben. Denn einige Handwerkszünfte weigerten sich, den Sohn eines Scharfrichters in die Lehre zu nehmen,wenn er nicht Nachfolger seines Vaters werden wollte. Schlimm war auch die demütigende peinliche Befragung bei Hexenprozessen. Die armen Frauen mussten eine Ganzkörperuntersuchung nach so genannten "Hexenmalen" über sich ergehen lassen. Ansonsten waren die Henker meist wohlhabend, aber einsam. Tja, das ist wirklich ein Thema, über das ich einiges gelesen habe, viel wurde hier ja auch schon erwähnt. Es gibt interessante Literatur darüber. Aber das zu lesen ist nichts für Empfindliche.
 
Es gibt interessante Literatur darüber. Aber das zu lesen ist nichts für Empfindliche.
Ein absolutes "Muß" ist die Cautio Criminalis von Friedrich Spee. Den Nachdruck der verbesserten 2. Auflage gibt es als preiswertes Taschenbuch von dtv. ;) Es lohnt sich, und man wird die Zeit des 30 -Jährigen Krieges viel besser verstehen... :thumbsup:
 
Ein weiterer Beweis für die "Unwissenheit" im Mittelalter ist die Bahrprobe, mit der man versucht hat einen Mörder zu finden. Dabei musste der Verdächtige die Hand auf die Wunde legen und wenn sie nach dem schwören eines Eides wieder blutete, so war er schuldig.
 
Ein weiterer Beweis für die "Unwissenheit" im Mittelalter ist die Bahrprobe, mit der man versucht hat einen Mörder zu finden. Dabei musste der Verdächtige die Hand auf die Wunde legen und wenn sie nach dem schwören eines Eides wieder blutete, so war er schuldig.
Magst du dafür auch eine Quelle angeben :)? Und "das Mittelalter" ist ein vollkommen undifferenzierter Begriff. Von welcher Zeit und Region reden wir hier? Versteh mich nicht falsch, aber ich bin ein wenig pedantisch weil wir ums im Bereich "Historische Grundlagen" befinden... Liebe Grüße
 
Da kann ich vielleicht etwas weiterhelfen. :) Die Quellenlage ist leider "dünn"...
Ein weiterer Beweis für die "Unwissenheit" im Mittelalter ist die Bahrprobe, mit der man versucht hat einen Mörder zu finden. Dabei musste der Verdächtige die Hand auf die Wunde legen und wenn sie nach dem schwören eines Eides wieder blutete, so war er schuldig.
Nur ein Beispiel für das hier genannte Gottesurteil ist z. B. die "Überführung" des Söldners Hans Spiess in der Schweiz. Dieser wurde im Jahre 1513 durch die sogenannte "Bahrprobe" auf dem Friedhof zu Ettiswil des Mordes an seiner Frau überführt. Hierbei wurde er, von oben bis unten geschoren (enthaart) und nackt vom Scharfrichter an einem langen Seil auf den Friedhof geführt. Die Leiche seiner Frau begann bei seiner Berührung (In Anwesenheit des Scharfrichters und mehrerer Gerichtsbediensteter) zu bluten und zu schäumen. Bild: http://upload.wikimedia.org/wikiped...Spiess).jpg/800px-Bahrprobe_(Hans_Spiess).jpg Er gestand darauf den Mord an seiner Frau und wird kurze Zeit darauf vor dem Städtchen Willisau gerädert. http://upload.wikimedia.org/wikiped...s_Spiess.jpg/800px-Rädern_des_Hans_Spiess.jpg (Quelle: Nachdruck, Luzerner Chronik des Diepold Schilling, Folio 217r)
 

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