Schießstätten für Armbrust?

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Also das mit dem "Geh einfach mal zur Behörde und frag nach die wissen das" hilft leider gar nicht bis wenig. Nicht ganz Armbrust aber nah drann: Ich bin einfach mal zwecks Klärung eines (geplanten) Eigenbau einer Blide/Trebuchet/etc (genau stands nicht fest) ins örtliche Ordnungsamt(Waffenbehörde) um anzufragen was denn nun damit wäre (auch weil wohl viele ohne zu wissen wie Waffg und solcherlei Spielzeug zusammenpassen) und erhielt eine vorläufige (mündl.) kategorisierung als "Präzisions-Schleuder" und somit verbotener Gegenstand. (lustig bei der präzision auf die man/ich damit kommt)
 
Ach ja, keine Jagdspitzen hat er, rennt aber mit Blunts durch den Wald? reicht Wikipedia als Beleg?? http://de.wikipedia.org/wiki/Pfeilspitze#Form_der_Spitze Ich zitiere: "Die kolbenartigen Vogelspitzen bestanden meist aus einem zylindrischen Holzstück mit Bohrung am hinteren Ende zur Aufnahme des Pfeilschafts. Das vordere Ende konnte kantig oder abgerundet sein. Meist waren solche Spitzen wegen des großen Luftwiderstandes tropfenförmig. Gebraucht wurden sie vor allem, um kleine Beutetiere in Bäumen zu jagen: Würde nämlich ein Bogenschütze/Armbruster mit einer scharfen, geflügelten Pfeilspitze auf einen Marder oder Vogel schießen, der im Baum sitzt, so würde das erschossene Tier am Baum aufgespießt. Der Jäger könnte die Beute und den wertvollen Pfeil dann nur noch durch Klettern erreichen. Benutzt der Jäger aber eine kolbenartige Spitze, so hat der Pfeil die Wirkung einer Keule oder eines Boxhandschuhs. Die Beute wird erschlagen und fällt vom Baum, ebenso der Pfeil, der nicht im Holz stecken bleibt. Daneben waren solche stumpfen Spitzen auch wichtig, um das wertvolle Fell des Tiers nicht zu beschädigen (insbesondere bei Wiesel, Eichhörnchen und Marder). :Im 11. Jahrhundert war es in England erlaubt, Niederwild mit Pfeil und Bogen zu erjagen. Das war auch mit stumpfen Spitzen möglich. Verwendete man aber geschliffene Spitzen, mit denen auch größeres Wild erlegt werden konnte, wurde man gehängt.[1] Im Sportbereich, insbesondere beim Roven, also dem Bogenschießen auf Gegenstände in der freien Natur, werden heutzutage auch stumpfe Spitzen verwendet. So bleiben z.B. (Gummi-)Blunts in der Regel nicht in Holzstümpfen stecken.[2] Judopointspitzen haben zusätzlich Krallen, die verhindern sollen, dass sich der Pfeil unter die Grasnarbe oder eine Laubschicht bohrt und dort nicht mehr gefunden wird. Beim Zurückstecken in einen Köcher können allerdings genau diese Krallen auch die Befiederung anderer Pfeile beschädigen" Tut mir ja leid, aber ein Blunt als Spitze ist nun mal die Spitze der Wahl auf Kaninchen, Hase, Ente und Taube. Diese Spitzen werden deswegen im Ausland auch genau für dieses Wild benutzt. Ich wollte den Maulwurfshügel hinter dem Hasen treffen , herr Förster, ist jetzt nicht so der beste Satz, wenn Meister Lampe en Luftsprung gemacht hat und auf dem Maulwurfshügel liegt , mit gebrochenem Blatt.
 
So wie angekündigt die Quelle: http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Aktuelles/1_Waffenverwaltungsvorschrift_22_03_2012.pdf Seite 51 damit ihr nicht solange so lange suchen müsst: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) Vom 5. März 2012 Abschnitt 2 Ausführungen zu den Anlagen 1 und 2 des Waffengesetzes Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.2.2 Hier werden beispielhaft Armbrüste als tragbare Gegenstände genannt,mit denen unter Speicherung der durch Muskelkraft eingebrachten Energie bestimmungsgemäß feste Körper verschossen werden und die deshalb den Schusswaffen gleichgestellt werden. Deshalb ist das WaffG auf diese Gegenstände beispielsweise auch in Bezug auf die das Schießen behandelnden Vorschriften des Waffenrechts (Erforderlichkeit Schießerlaubnis; Erlaubnispflicht für Schießstätten) anwendbar, auch wenn mit ihnen nicht im waffenrechtlichen Sinne geschossen wird (siehe Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 7). Satz 2 nimmt Gegenstände, die feste Körper mit einem Saugnapf als Spitze verschießen, von der Regelung aus. Die Bestimmung zur Beschaffenheit des Saugnapfes ist der DIN EN 71-1 entnommen, die Vorgaben der europäischen Spielzeug-Sicherheits-Richtlinie 88/378/EWG umgesetzt hat. @Jungraban: das würde mir als Beleg reichen, ganz einfach: die Rechtsvorschriften mit dem entsprechenden § benennen.
 
Info: Diese Beiträge (bis zum Beitrag 61) wurden aus einem anderen Thema (Grund: Offtoppic) hierher kopiert, da es ebenfalls um den Gebrauch/bzw. rechtliches zum Thema Armbruste handelt. Danke für euer Verständnis! Grüsse, Thomas Hallo, nur ungerne möchte der Idee einer Armbrust zu bauen einen Dämpfer geben, will dem Threadstarter allerdings einen Hinweis geben um sich nicht eventuell versehendlich strafbar zu machen. Da ich selbst Bogenschütze bin und nach einigen Schwierigkeiten die ich einmal hatte selbst etwas schlau gemacht habe weiß ich, dass eine Armbrust von Rechtswegen eine einer Schusswaffe gleichgestellte Waffe ist.
(2) Waffen sind 1. Schusswaffen und Ihnen gleichgestellte Gegenstände [...] (4) Die Begriffe der Waffen und Munition [...] sind in Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zu diesem Gesetz näher geregelt.
1.2. Gleichgestellte Gegenstände. Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände [...] 1.2.2 bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z.B. Armbrüste). Dies gilt nicht für feste Körper, die mit elastischen Geschossspitzen (z.B. Saugnapf aus Gummi) versehen sind, bei denen die maximale Bewegungsenergie der Geschossspitzen je Flächeneinheit von 0,16 J/cm² nicht überschritten wird;
Da ich nur einen Bogen und keine Armbrust besitze, weiß ich leider nicht, was man man bei Armbrüsten alles beachten muss. Wo man mit ihr schießen und ob man diese ohne behördliche Erlaubnis überhaupt besitzen bzw. herrstellen oder erwerben darf. Das bedeutet nicht, das eine Armbrust illegal ist, wohl aber, dass eine Armburst (anders als ein Bogen) eine einer Schusswaffe gleichgestellte Waffe ist. Ich wünsche grade aufgrund der möglichen Schwierigkeiten die solch ein Projekt mit sich bringt viel Erfolg bei der Verwirklung und viel Spaß mit der selbstgebauten Armbrust. :thumbsup:
 
Da ich nur einen Bogen und keine Armbrust besitze, weiß ich leider nicht, was man man bei Armbrüsten alles beachten muss. Wo man mit ihr schießen und ob man diese ohne behördliche Erlaubnis überhaupt besitzen bzw. herrstellen oder erwerben darf. Das bedeutet nicht, das eine Armbrust illegal ist, wohl aber, dass eine Armburst (anders als ein Bogen) eine einer Schusswaffe gleichgestellte Waffe ist.
Dann wäre es sicher besser, sich vorher mal zu informieren! Nach der aktuellen Version des WaffG von 2009: ebolt.de
 
" Die Armbrust wurde lediglich in das WaffG aufgenommen, um ein verbindliches Erwerbsalter von 18 Jahren vorzuschreiben. Das WaffG nimmt die Armbrust ausdrücklich von allen weiteren Erlaubnispflichten für Schußwaffen aus! Erwerb, Besitz, Handel, Herstellung sowie Transport und auch das Führen sind ausdrücklich frei. Das Schießen ist für die Armbrust per Definition nicht durch das WaffG geregelt Da die Armbrust zwar eine Waffe, aber keine Schußwaffe, sondern nur ein gleichgestellter Gegenstand ist, fällt sie eben nicht automatisch unter die üblichen Erlaubnispflichten. " Quelle und weiteres: http://www.ebolt.de/Waffengesetz-Rechtslage:_:17.html Wie oben beschrieben und Johann auch schon angedeutet hat dient die Aufnahme ins Waffengesetz dazu um Illegale Handlungen, z.B. Wilderei mit Armbrust (ca.3500 Fälle jedes Jahr!), als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit Rechtlich Einzuordnen ;)
 
Was das "Führen" angeht, wäre ich sehr vorsichtig, also mit Armbrust "zugriffsbereit" übern Markt schlendern oder das Teil im Lager haben, könnte dumme Fragen und Ärger geben.... Und beim Schießen genauso, denn auch da gilt wie bei allen Schußwaffen "Schießstand" o.ä....
 
Was das "Führen" angeht, wäre ich sehr vorsichtig, also mit Armbrust "zugriffsbereit" übern Markt schlendern oder das Teil im Lager haben, könnte dumme Fragen und Ärger geben....
Sorry für :eek:ff1 Aber wie viele Saxe, Dolche, Essmesser mit Klingenlänge über 12cm und scharfer Schneide inkl. Spitze werden über den Markt getragen? Von den scharfen Schwertern mal abgesehen. Hier hängt es sicherlich vom Ort des Geschehens ab - auf nem MA Markt ne geschulterte MA Armbrust...... ich seh da kein Vergehen!
 
Nun, ob wir das als rechtmäßig ansehen , ist uninteressant. Ob der Herr vom O-Amt das so sieht, ist da interessanter... Natürlich kann man das ausprobieren, und ich bin mir sogar ziemlich sicher, das man dann irgendwann alles vor Gericht wiederbekommt. Aber erstemal ist´s weg ...
 
Da ich nur einen Bogen und keine Armbrust besitze, weiß ich leider nicht, was man man bei Armbrüsten alles beachten muss. Wo man mit ihr schießen und ob man diese ohne behördliche Erlaubnis überhaupt besitzen bzw. herrstellen oder erwerben darf. Das bedeutet nicht, das eine Armbrust illegal ist, wohl aber, dass eine Armburst (anders als ein Bogen) eine einer Schusswaffe gleichgestellte Waffe ist.
Dann wäre es sicher besser, sich vorher mal zu informieren! Nach der aktuellen Version des WaffG von 2009: ebolt.de
Ahh, vielen Dank. Sehr aufschlussreich. Ich glaube ich werde mir das Waffengesetz nochmal durchlesen, um zu schauen worauf sich die Aussage von ebolt konkret bezieht.
Was das "Führen" angeht, wäre ich sehr vorsichtig, also mit Armbrust "zugriffsbereit" übern Markt schlendern oder das Teil im Lager haben, könnte dumme Fragen und Ärger geben.... Und beim Schießen genauso, denn auch da gilt wie bei allen Schußwaffen "Schießstand" o.ä....
Naja, weder Bogen noch Armbrust sind aber Schusswaffen. Der Bogen ist laut Waffengesetz gar keine Waffe, eine Armbrust eine einer Schusswaffe gleichgestellte Waffe (Damit allerdings immernoch keine Schusswaffe, wie wir ja grade auch erfahren haben). Natürlich hat der Marktveranstalter das Hausrecht und kann einen damit wegen alles möglichem des Platzes verweisen, nicht nur wegen einer Armbrust. Die Pflicht auf einem Schießstand zu schießen besteht damit aber nicht.
 
Wir befinden uns mit vielen Gegenständen in einer rechtlichen Grauzone. Der größte Vorteil daran, daß Middelaldamärkte inzwischen so populär sind ist daher meines Erachtens das hier sehr viele Ordnungsämter das ganze unter Brauchtumspflege abhaken und sich nicht weiter damit beschäftigen. Das gibt uns Aktiven zwar keine Rechtssicherheit ist aber in meinen Augen einer überkritischen Auslegung immer noch vorzuziehen.
 
Durchaus meine Meinung, aber wo es keine regelnden Rechtsnormen gibt, ist durchaus davon auszugehen, dass es legal ist. Allerdings muss man hier auch bedenken dass es auch auf kommunaler Ebene Regelungen geben kann. Ich weiß zum Beispiel, dass ich in Köln und Bochum nicht ohne Genehmigung Bogenschießen darf, da ich sonst eine Ordnungswiedrigkeit begehen würde.
 
Ich weiß zum Beispiel, dass ich in Köln und Bochum nicht ohne Genehmigung Bogenschießen darf, da ich sonst eine Ordnungswiedrigkeit begehen würde.
Echt jetzt????? :schock1 Wenn ich mir eine Armbrust kaufe (oder einen Bogen), die ich überall (wenn ich 18 bin) frei erwerben kann, und die Armbrust als "freie Waffe" gilt kann ich die doch auch nutzen. Auf einem befriedeten Grundstück wo die Pfeile besagtes Grundstück nicht verlassen können (ich weiss das ist schwierig), kann mir doch keiner das Schiessen damit verbieten! Ist das selbe wie mit einem Luftgewehr - und das wird doch härter in die Gesetzgebung genommen. Wir spielen schon seit einigen Wochen mit dem Gedanken uns eine Armbrust bei Tods Stuff zu holen. Ich glaub ich fahr nächste Woche mal aufs Ordnungsamt zu der guten Frau, die die Waffenbesitzkarten "verwaltet" - die sollte das eigentlich wissen. Ich will mit dem Teil keinen Umlegen oder jagen gehen, aber wenn ich so viele Euronen für so ein feines Stück auf den Tisch lege, will ich damit doch auch mal schiessen! ...und seis nur bei der Eroberung des Nachbargrundstückes :cursing: :p ! Da kommen wir wieder andere Unsinnigkeiten in den Sinn: Link von Image Slideplayer
 
Schwierigkeiten kann es geben, wenn man die Armbrust mit ins angrenzende Ausland mitnimmt, z.B. österreich oder Schweiz, da sich die dortigen Waffengesetze von unseren unterscheiden. Aber auch bei uns zählt die Armbrust als Waffe, da die Schussenergie gespeichert werden kann. Beim Bogen ist das nicht der Fall, daher zählt er als Sportgerät.
 
naja, in Köln und Bochum mag das Bogenschießen in öffentlichen Grünanlagen untersagt sein, auf Privatgelände u.ä. darf man bestimmt.
 
Na dann fassen wir einmal zusammen: Handel mit Armbrust bzw. deren Herstellung geregelt in: § 2 Abs. 2 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 4 i.V.m Nr. 4.2 WaffG Erwerb und Besitz von Armbrüsten geregelt in: § 2 Abs. 2 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.10 Waffengesetz i.V.m § 2 Abs. 1 WaffG i.V.m. § 34 Abs. 1 WaffG Das Führen der Armbrust in der Öffentlichkeit geregelt in: § 2 Abs. 2 i.V.m Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 3.2 WaffG. evtl. zu berücksichtigen ist die WaffVwV „Schießen“ geregelt in: (Ihr wisst doch hoffentlich wie eine Armbrust funktioniert) § 1 Abs. 4 WaffG i.V.m Anlage 1, Unterabschnitt Abs. 7 Ihr werdet überrascht sein. Eine Bitte hätte ich noch. Da diese Themen stets von Interesse und auch mal veraltet sind, ist es hilfreich auch zu den Antworten die zugehörigen §§ benennen, damit ein Überprüfen der neueren Bestimmungen ermöglicht werden kann. Mit ihmgbvsnp (ichhabemalgehörtbrudervonschwagersneffenparagrafen) ist nicht geholfen. Dies betrifft auch Verwaltungsvorschriften kommunaler Behörden. @Johann: Frage die Dame bitte explizit nach einer „rechtsverbindlichen Auskunft“ und verweise auf § 1 Abs. 4 WaffG i.V.m Anlage 1, Unterabschnitt Abs. 7 Mich würde interessieren zu welchem Ergebnis die Dame kommt. Quelle oben aufgeführter §§ (Stand vom 07.08.2013): http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html#BJNR397010002BJNE000200000 Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html#BJNR397010002BJNG000100000 Dies dürfte auch noch von Interesse sein: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm Quelle: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm Und wenn euch das Thema zu heiß wird: http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%2527bgbl114s0702.pdf%2527]#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl114s0702.pdf%27]__1408881226321 Quelle. http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%2527bgbl114s0702.pdf%2527]#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl114s0702.pdf%27]__1408881226321 :D Und für unsere Mod‘s Hier:http://www.gesetze-im-internet.de/hinweise.html Insbesondere Nr. 6 :D Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/hinweise.html Alle Angaben ohne Gewähr Und nun :back :danke
 
Ich würde vieles tun, aber niemals jemanden um eine verbindliche Auskunft bitten der (wie ich vermute) mindestens genau so wenig Ahnung hat wie ich. Im Idealfall wird sich die Person schlau machen und in (vermutlich einigen Monaten) auch eine Auskunft geben. In der Realität läuft das aber so: Sachbearbeiter hat keine Ahnung und fragt Chef, Chef hat keine Ahnung und keine Zeit und sagt es ist nicht erlaubt weil er weder Zeit noch Lust hat sich mit solchen (unbedeutenden) Nischenfällen zu befassen. Oder geht davon aus das seine Abteilung nicht zuständig ist und du rennst zum nächsten Amt. Da passiert dann das gleiche. Klingt garstig, ist aber meiner Erfahrung nach so
 
Ich weiß zum Beispiel, dass ich in Köln und Bochum nicht ohne Genehmigung Bogenschießen darf, da ich sonst eine Ordnungswiedrigkeit begehen würde.
Echt jetzt????? :schock1 Wenn ich mir eine Armbrust kaufe (oder einen Bogen), die ich überall (wenn ich 18 bin) frei erwerben kann, und die Armbrust als "freie Waffe" gilt kann ich die doch auch nutzen. Auf einem befriedeten Grundstück wo die Pfeile besagtes Grundstück nicht verlassen können (ich weiss das ist schwierig), kann mir doch keiner das Schiessen damit verbieten!
Ja, das geht natürlich. Wilfried hat recht:
naja, in Köln und Bochum mag das Bogenschießen in öffentlichen Grünanlagen untersagt sein, auf Privatgelände u.ä. darf man bestimmt.
Für Köln gilt hier die ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in den öffentlichen Grünflächen der Stadt Köln (Grünflächenverordnung) "§4 Nutzung der Anlagen: 2. Untersagt ist auf öffentlichen Grünflächen [...] die Benutzung von Schleuder- ,Wurf-, oder Schießgeräten sowie der Betrieb von Modellflugzeugen mit Ausnahme von ungefährlichem Kinderspielzeug;" In Bochum gibt es eine ähnliche Regelung, die ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Bochum (Bochumer Sicherheitsverordnung - BOSVO) "§ 10 Gefährliche Gegenstände: (3) [...] Die Nutzung von Schieß-, Wurf- und Schleudergeräten ist außerhalb von hierfür vorgesehenen Sport- oder Spielstätten untersagt, wenn deren Benutzung Dritte gefährden können." Damit hoffe ich auch diesem Wunsch nachgekommen zu sein:
Da diese Themen stets von Interesse und auch mal veraltet sind, ist es hilfreich auch zu den Antworten die zugehörigen §§ benennen, damit ein Überprüfen der neueren Bestimmungen ermöglicht werden kann.
 
Damit wäre in Bochum das Bogeschießen in öffentlichen Grünanlagen erlaubt. Zumindest da, wo Dritte nicht gefährdet sind, was sich ja eigentlich von selbst versteht. Wobei dann die "Gefährdung" sehr kritisch zu prüfen wäre, mehr, als normalerweise sowieso schon.
 
Und das Bogenschießen in Köln vermutlich auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. § 1 Abs. 4 Grünflächenverordnung der Stadt Köln. :danke für die Angabe der §§ :thumbup: :back
 

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