67346 Speyerer Geschichten, 21.-23.04.17

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Wildgraf

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Der Veranstalter der o.g.Veranstaltung,Winelandgames,teilt auf seiner Seite mit,daß es Besuchern nicht gestattet ist auf dem Weg zu den Speyerer Geschichten und auf der Veranstaltung selbst Schaukampfwaffen zu tragen.Auszug aus dem Text:"Aus Sicherheitsgründen und div.Vorschriften/Waffengesetz ist es nur Lagernden gestattet Schaukampfwaffen im Rahmen der Brauchtumspflege zu tragen.Besucher dürfen auf dem Markt und dorthin keine Waffen tragen!!!Wer mit einer Waffe am Eingang steht muß diese abgeben...." Dieser Markt findet am 22&23.April in Speyer statt. Steckt da das Ordnungsamt dahinter? :ritter15
 
Das auf diversen Märkten keine „Waffen“ (oder Gegenstände,die dafür gehalten werden) durch Besucher mit auf das Veranstaltungsgeländeverbracht werden dürfen, ist schon etliche Jahre zu beobachten. Die aktuelle politische Lage wird diesen Trend verstärken,da bin ich mir sicher. Wer diese Regelung vorgibt, weiss ich nicht. Gut möglichdas dies irgend ein Amt entscheidet. Ich hörte aber auch schon davon, dass diesVeranstalter selbst so entschieden haben, ohne dass irgend ein Druck vonÄmtern, etc. existierte. Erst kürzlich lass ich, dass aufgrund der aktuellenGefährdungslage den Gruppen und Darstellenden einer Burgbelebung das tragen/nutzenvon Waffen (es handelte sich wohl auch um Feuerwaffen) untersagt wurde. Begründungwar wohl, dass dies auf mögliche Geflüchtete Personen, die sich etvl. in der Umgebungaufhalten, „verstörend“ wirken könnte. Aufgrund diesesVerbotes für die Nutzung/des Tragens von Waffen/militärischem Gerät hat dannder Veranstalter wohl die Burgbelebung abgesagt.
 
Steckt da das Ordnungsamt dahinter?
Sieht ganz danach aus. Dies steht dazu auf der Seite der Veranstaltung: "Hier einAuszug des Schreibens des Ordnungsamt in Speyer: … wenn die Teilnehmerder Veranstaltung die von Ihnen genannten Waffen mit sich führen, wäre dies von§ 42 a Abs. 3 Waffengesetz abgedeckt. Das Führen der Gegenstände erfolgt imRahmen der Brauchtumspflege, wonach Ihre Teilnehmer ein berechtigtes Interessegeltend machen können und insofern das grundsätzliche Verbot, Waffen mit sichzu führen, außer Kraft gesetzt ist. Diesesberechtigte Interesse gilt allerdings nur für die Teilnehmer der Veranstaltungund kann nicht für die Besucher der Veranstaltung ausgeweitet werden." (Quelle: http://winelandgames.de/speyerer-geschichten/)
 
Ein Schaukampfschwert,abgerundete Spitze und stumpfe Schlagkante fällt doch in Deutschland nicht unter das Waffengesetz,bzw.gilt nicht als Waffe,oder?Wenn dem so ist,wissen die Behördenmitarbeiter nichts über die Unterschiede von Schaukampfwaffen zu echten Waffen.
 
Leider wahr, gerade vom Ordnungsamt müsste man mehr Kompetenz in der Rechtsanwendung erwarten. Aber entschieden ist entschieden. Der Veranstalter akzeptiert und ein Besucher wird kaum klagen. Schade so etwas ... :wacko:
 
Besucher dürfen auf dem Markt und dorthin keine Waffen tragen!!!Wer mit einer Waffe am Eingang steht muß diese abgeben...."
Nun wenn ich die Regelung so lese, sind Hakenbüchsen auf fahrbaren Lafetten und Kanonen erlaubt. Die werden nicht getragen sondern geschoben oder gezogen. Ebenso die Regelung "wer am Eingang steht" Wenn man einfach weitergeht, dürfte dies doch in Ordnung sein. :D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Besucher dürfen auf dem Markt und dorthin keine Waffen tragen!!!Wer mit einer Waffe am Eingang steht muß diese abgeben...."
Es dürfte sehr müßig werden zu erklären das ein Schaukampschwert eben keine "Waffe" ist....
 
"Hier einAuszug des Schreibens des Ordnungsamt in Speyer: … wenn die Teilnehmerder Veranstaltung die von Ihnen genannten Waffen mit sich führen, wäre dies von§ 42 a Abs. 3 Waffengesetz abgedeckt. Das Führen der Gegenstände erfolgt imRahmen der Brauchtumspflege, wonach Ihre Teilnehmer ein berechtigtes Interessegeltend machen können und insofern das grundsätzliche Verbot, Waffen mit sichzu führen, außer Kraft gesetzt ist. Diesesberechtigte Interesse gilt allerdings nur für die Teilnehmer der Veranstaltungund kann nicht für die Besucher der Veranstaltung ausgeweitet werden."
Ist nicht jeder gewandete Besucher auch gleichzeitig ein Teilnehmer de Veranstaltung?
 
Ist jeder "unbekannte" Harley-Fahrer der irgendwie für eine Weile hinter euch her fährt gleichzeitig Teilnehmer eurer Ausfahrt?
Ja, vor Gericht schon, wenn der Fahrer versetzt dicht hinter mir her fährt gilt das als gemeinsam fahren und die Versicherung zahlt im Schadensfall nicht weil man es ja in Kauf genommen hat. :zunge
 
Erst kürzlich lass ich, dass aufgrund der aktuellenGefährdungslage den Gruppen und Darstellenden einer Burgbelebung das tragen/nutzenvon Waffen (es handelte sich wohl auch um Feuerwaffen) untersagt wurde. Begründungwar wohl, dass dies auf mögliche Geflüchtete Personen, die sich etvl. in der Umgebungaufhalten, „verstörend“ wirken könnte.
Auf mich wirkt das auch verstörend wenn bei einer Burgbelebung keine Waffen zu sehen sind. Nimmt da jemand Rücksicht drauf?
 
Das tut mir sehr leid. Durch welche lebensbedrohenden traumatisierenden Erfahrungen in deiner jüngsten Vergangenheit ist das denn passiert? Zu dem von Erasco zitierten Schreiben des Ordnungsamtes wäre natürlich der Wortlaut der Anfrage interessant, auf die es sich ja explizit bezieht: "die von Ihnen genannten Waffen". Ganz genau wäre damit von dieser Aussage ja schon alles, was gar keine Waffe ist, ausgeschlossen. Ich tippe aber drauf, dass sowohl Veranstalter als auch Ordnungsamt es lieber übersichtlich gestalten als rechtlich präzise. Weder möchte man auf ein Veranstaltungsplakat einen Katalog an erlaubten und nicht erlaubten Gegenständen (inkl. Klingenlängen, Art der konkreten Anwendung und Absicht des Herstellers) drucken noch ist es realistisch, jede Aushilfe beim Einlass erstmal waffenrechtlich zu schulen. Da ist es einfacher, gleich zu sagen dass das Zeug nicht mitgebracht werden darf als nachher im Einzelfall zu diskutieren, ob der Dolch der neben dem Hörnchen baumelt nun scharf, spitz oder halbstumpf ist, für Schaukampf, zum Essen oder als Waffe dienen könnte und ob das Piratenhemd der Brauchtumspflege dient. Aus Veranstaltersicht kann "Keep it simple" immer nur dazu führen, dass er lieber eigentlich zulässige Gegenstände ausschließt als dass er problematische Gegenstände erlaubt. Und wir reden hier eben immer noch von Hobby. Klar, wir investieren da viel an Zeit, Geld und Herzblut. Aber es geht für die allermeisten nicht um die Existenz, nicht um Leib, Leben, Gesundheit, wirtschaftliches Auskommen etc. Verkleiden, sich in alte Zeiten zu versetzen, beim Sport treiben gut aussehen ist zwar vom Grundgesetz durchaus auch geschützt (freie Entfaltung der Persönlichkeit), steht aber eben nicht ganz, ganz oben auf der Prio-Liste wenn es um die Abwägung mit anderen eventuell bedrohten Rechtsgütern geht.
 

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