Moin Deene, um dir ein wenig zu helfen, habe ich hier ein paar Informationen für dich: Laut dem Rechtsbuch des Frostothings (das ist die Gegend um Trondheim, und umfasst im engeren Sinne 8 um dem Trondheimfjord liegende Landschaften (Fylki, wir würden wohl Gaue sagen)werden Jungen und Mädchen mündig mit 15 Winter (Jahren) . Zur Bewaffnung sagt das selbige Gesetzbuch folgendes aus: pro Ruderbank (also pro 2 Mann) einen Bogen mit Sehne, sowie 2 Dutzend Pfeile,(Schaftpfeile oder mit Eisenspitzen) Jeder Jungmann soll Schild und Speer und ein Schwert oder eine Axt haben. Und die Äxte gelten als vorschriftsmäßig die geschäftet sind und die Speere, die geschäftet sind. Jeder Holzschild soll vorschriftsmäßig sein, über den drei Querbänder aus Eisen gelegt sind, und der einen Handgriff auf der inneren Seite hat. Alles nachzulesen hier : „Germanenrechte , Band 4 , Norwegisches Recht, das Rechtsbuch des Frostothings in der Übersetzung von Rudolf Meißner.